Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
- Achtung: Die Sitzung im Juli findet am 22.07.2025 statt (nicht 25.07.2025).
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 19.09.2025 um 18:30 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 94
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2025 gefassten Beschlüsse
In der nicht öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2025 wurden der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der STEG Stuttgart zwecks Erschließung des Wohngebietes „Lindenhof“ sowie eine Niederschlagung von Forderungen der Gemeinde beschlossen.
- TOP 95
Erneuerung und Sanierung der Wasserleitungen, Kanäle und Verkehrsflächen in der Friedhofstraße, Mörikestraße, Hofäckerstraße und Uhlandstraße – Baubeschluss Kanal
Die Erneuerung und Sanierung der Wasserleitungen, Kanäle und Verkehrsflächen in der Friedhofstraße, Mörikestraße, Hofäckerstraße und Uhlandstraße stellt die größte Einzelbaumaßnahme im Tiefbaubereich der nächsten Jahre dar. Der Baubeschluss für die Verkehrsflächen und den Wasserletungsaustausch wurde bereits gefasst. Nun steht noch der Baubeschluss für den von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen betreuten Austausch bzw. Sanierung der Kanäle an.
- TOP 96
Bebauungsplan „Erlebnispark und Wildparadies Tripsdrill, Einfädelspur K2069“ - Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Cleebronn beabsichtigt, den Verkehrsraum entlang der Kreisstraße K 2069 im Bereich des Erlebnis- und Wildparks Tripsdrill neu zu ordnen und zu ertüchtigen. Der Erlebnispark zieht jährlich mehrere Hunderttausend Besucher an; durch mögliche Erweiterungen ist mit weiter steigenden Besucherzahlen zu rechnen. Im Zuge des geplanten Ausbaus der K 2069 soll die Chance genutzt werden, die verkehrlichen Verhältnisse über einen Bebauungsplan neu zu regeln.
Kernpunkte sind die Anlage von jeweils zwei Ein- und Ausfädelspuren zur Entlastung des Verkehrsflusses, die planungsrechtliche Sicherung eines bestehenden, bislang nicht rechtskräftigen Fußwegs entlang der Kreisstraße sowie die Festsetzung einer Trasse für eine „Parkverbindungsbahn“ zwischen den beiden Parkteilen. Diese soll künftig als elektrischer, schienengebundener Zug betrieben werden und die bisherige straßengebundene Verbindung ersetzen. Die Planung dient der Verbesserung von Verkehrssicherheit, Erreichbarkeit und Attraktivität des Freizeitangebots.
Für diese Maßnahmen ist planungsrechtlich die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
- TOP 97
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lindenhof, Neubearbeitung“: Abwägung der im Rahmen der Veröffentlichung im Internet eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss der erneuten Veröffentlichung im Internet – Nochmalige Beschlussfassung
Bereits in der Juli-Sitzung wurde der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lindenhof, Neubearbeitung“ gefasst. Es wurde damals darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans nochmals geringfügig ändern könnte, so dass eventuell die Auslegung im September aus formellen Gründen nochmals beschlossen werden muss. Da dies nun so beabsichtigt ist, wird der Beschluss zur Auslegung mit der endgültigen Fassung des Plans nochmals gefasst.
- TOP 98
Bürgermeisterwahl 2026
- Festlegung des Wahltermins
- Festsetzung des Endes der Bewerbungsfrist
- Stellenausschreibung
- Besetzung des Gemeindewahlausschusses
Öffentliche Kandidatenvorstellung
Für die Anfang 2026 anstehende Bürgermeisterwahl ist eine Reihe von Beschlüssen durch den Gemeinderat zu fassen. So müssen der Wahltermin, die Bewerbungsfrist, die Besetzung des Gemeindewahlausschusses sowie die Durchführung einer Kandidatenvorstellung festgelegt werden.
- TOP 99
Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren
Die von der Gemeinde zu erhebenden Wasserversorgungsgebühren sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. neu zu kalkulieren. Das Fachbüro Allevo aus Obersulm wurde wie in den Vorjahren mit dieser komplexen Kalkulation beauftragt. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat vorgestellt und ist von diesem als Grundlage für die Gebührenhöhe festzustellen.
- TOP 100
Kalkulation der Abwassergebühren
Für die Erhebung der Abwassergebühren gelten im Prinzip dieselben Regelungen wie bei den Wasserversorgungsgebühren. Daher sind diese auch in regelmäßigen Abständen zu kalkulieren und ggf. anzupassen. Auch diese Kalkulation liegt dem Gemeinderat zur Abstimmung vor.
- TOP 101
Satzung zur 4. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS) der Gemeinde Cleebronn vom 30.05.2008
Sowohl die Wasserversorgungsbühren wie auch die Abwassergebühren werden auf der Grundlage von Satzungen erhoben. Wenn sich durch die Kalkulation der Gebührenhöhen (siehe TOP 99 und 100) Änderungen ergeben, sind diese per Satzung zu ändern. Dies erfolgt unter diesen beiden Tagesordnungspunkten.
- TOP 102
Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde Cleebronn vom 21.10.2011
Sowohl die Wasserversorgungsbühren wie auch die Abwassergebühren werden auf der Grundlage von Satzungen erhoben. Wenn sich durch die Kalkulation der Gebührenhöhen (siehe TOP 99 und 100) Änderungen ergeben, sind diese per Satzung zu ändern. Dies erfolgt unter diesen beiden Tagesordnungspunkten.
- TOP 103
Fischteichanlage Flst. 4924 im Gewann Ruit der Gemarkung Cleebronn – Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Für die Fischteichanlage Flst. 4924 im Gewann Ruit der Gemarkung Cleebronn wurde bei der Unteren Wasserrechtsbehörde die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt. Die Gemeinde wird hierzu um Stellungnahme gebeten.
- TOP 104
Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans
Der künftige Feuerwehrbedarfsplan wurde dem Gemeinderat im Entwurf im Juli vorgestellt. Dieser soll nun in der September-Sitzung endgültig beschlossen werden. Eventuelle Änderungswünsche aus dem Gemeinderat könnten noch eingearbeitet werden.
- TOP 105
Bausache: Umbau und Anbau an bestehendes Wohnhaus, Erweiterung Wohnfläche, Flst. 142/1; Alte Steige 6
Für einen eingereichten Bauantrag ist die städtebauliche Beurteilung der Gemeinde erforderlich, das sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich befindet.
- TOP 106
Bekanntgaben
- TOP 107
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