Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 26.02.2016 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe
    der in der nicht öffentlichen Sitzung am 29. Januar 2016  gefassten Beschlüsse

    In der zurück liegenden nicht öffentlichen Sitzung im Januar hat der Gemeinderat über die Neubesetzung der Leitung der Kämmerei entschieden. Außerdem hat das Büro SportConzept aus Stuttgart seine Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einer konzeptionellen Sanierungsuntersuchung für die Sport- und Mehrzweckhalle des TSV Cleebronn vorgestellt. Eventuelle verkehrsrechtliche Anordnungen im Wohngebiet „Unter dem Schloss“ wurden vorberaten. Der Gemeinderat hat weiter eine  Personalentscheidung getroffen, sowie den Verkauf des so genannten Sonne-Post-Geländes an die Firma K.S. Immobilien aus Sersheim sowie den Erwerb der Erdgeschossfläche für eine Arztpraxis in dem dort geplanten Wohn- und Geschäftshaus beschlossen.

  • TOP 2

    Neubestellung von Herrn Jörg Schellenbauer zum
    Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen
    Feuerwehr Cleebronn

    Nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg wird die Gemeindefeuerwehr von einem Feuerwehrkommandanten geleitet. Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant wird durch die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung durch den Gemeinderat zur Wahl vom Bürgermeister bestellt.

    Der bisherige Kommandant Jörg Schellenbauer wurde zuletzt am 21.01.2011 vom Gemeinderat als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Cleebronn bestätigt und rückwirkend auf 01.01.2011 bestellt. Seine Amtszeit endete somit formal mit Ablauf des 31.12.2015. In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 16.01.2016 wurde Herr Schellenbauer für die weitere Amtszeit von fünf Jahren als Feuerwehrkommandant einstimmig wiedergewählt. Die Bestätigung durch den Gemeinderat steht nun noch aus. Die Bestellung erfolgt dann wieder rückwirkend ab 01.01.2016 und endet formal am 31.12.2020.

  • TOP 3

    Wohngebiet „Unter dem Schloss“ – Eventuelle verkehrsrechtliche Änderungen bezüglich Einbahnstraßenregelung in der Carl-Goerdeler-Straße

    Im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Bewohner des Wohngebiets “Unter dem Schloss” im Sommer 2015 wurden seitens der Anwohner verschiedene Wünsche und Vorschläge an die Gemeinde herangetragen, die vor allem verkehrsrechtliche Regelungen tangieren. Vorgeschlagen wurde unter anderem eine Verbesserung der Sichtverhältnisse im Bereich der Einmündung Rosenberg / Bönnigheimer Straße, die Ausweisung von Spielstraßen (Tempo 7-Zonen), zusätzliche Beschilderungen und die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Carl-Goerdeler-Straße.

    Für verkehrsrechtliche Anordnungen ist das Landratsamt Heilbronn als Straßenverkehrsbehörde zuständig, die Gemeinde kann hierbei lediglich Wünsche formulieren, beziehungsweise Anträge stellen. In der Zwischenzeit wurde ein Großteil der formulierten Wünsche behandelt. So hat das Landratsamt angeordnet, dass im Bereich der Einmündung des Rosenbergs in die Wilhelm-Fischer-Straße in Kürze Kunststoffpoller installiert werden sollen, die ein (ohnehin widerrechtliches !) Parken auf dem dortigen Gehweg verhindern und somit die Sichtverhältnisse verbessern sollen. Weiter wurde der Aufstellung von LKW-Hinweisschildern und Hinweisschildern für Kinder im Wohngebiet zugestimmt, die Umsetzung ist bereits erfolgt. Eine Ausweisung von Spielstraßen im Bereich der Carl-Goerdeler-Straße, der Graf-Stadion-Straße und der Kurt-Fischer-Straße wurde aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Offen ist daher nur noch die Frage, ob die Carl-Goerdeler-Straße zur Einbahnstraße erklärt werden soll und falls ja, in welcher Richtung. Eine solche Ausweisung wäre rechtlich möglich, müsste aber von der Gemeinde beantragt werden.

    Der Gemeinderat hat somit darüber zu befinden, ob ein entsprechender Antrag gestellt werden soll und falls ja, in welche Richtung die Einbahnstraßenregelung gelten soll.

  • TOP 4

    Erschließung eines Wohngebietes im Bereich Steupperg – Beauftragung  des Ingenieurbüros Käser, Untergruppenbach zur Erstellung eines Bebauungsplans und Durchführung einer Umlegung

    In den voran gegangenen Sitzungen hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Ausweisung und Erschließung eines neuen Wohngebietes im Bereich Steupperg zeitnah zu prüfen. Nachdem der Bedarf an Wohnbauflächen weiter spürbar vorhanden ist, sollen die Machbarkeit und Realisierung dieser Planungen nun intensiv geprüft werden. Für den Fall, dass eine Realisierung des Gebietes möglich wird, hat der Gemeinderat bereits das Büro Bernd Willibald aus Bad Waldsee als möglichen Erschließungsträger benannt. Hier werden in Kürze die Gespräche mit den Eigentümern beginnen.

    Für eine Wohngebietserschließung wären darüber hinaus die Erstellung eines Bebauungsplans und die Durchführung einer Umlegung erforderlich. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, das Ingenieurbüro Matthias Käser aus Untergruppenbach zu beauftragen. Das Büro Käser (vormals Koch) hat in Cleebronn bereits mehrere Bebauungspläne und Umlegungen durchgeführt und gilt als sehr erfahren und zuverlässig.

  • TOP 5

    Erschließung
    eines Wohngebietes im Bereich Steupperg – Beauftragung des Büros Dr. Münzing,
    Flein zur Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs- und
    Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

    Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bebauungsplans müssen Aspekte des Artenschutzes und des Naturschutzes im Vorfeld geprüft werden. Insbesondere müssen eventuelle Auswirkungen eines eventuellen neuen Wohngebietes auf die Natur dargelegt werden. Für diese rechtlich zwingende Untersuchung schlägt die Verwaltung die Beauftragung des Büros Dr. Münzing aus Flein vor. Das Büro Dr. Münzing war bereits in anderen Verfahren der Bauleitplanung in Cleebronn tätig und hat dabei stets sehr zuverlässig gearbeitet.

  • TOP 6

    Erschließung eines Wohngebietes im Bereich Steupperg – Beauftragung des Büros i-motion, Ilsfeld zur ingenieurtechnischen Planung und Beratung

    Ein Wohngebiet stellt ein komplexes Planungsgebilde aus Verkehrsanlagen, Beleuchtungseinrichtungen, Wasserversorgungs und Abwasserbeseitigungsanlagen dar. Alle diese Planungen müssen durch ein Fachbüro durchgeführt werden. Sie dienen zunächst als Grundlage für die Kostenermittlungen und später bei einer eventuellen Realisierung für die Ausschreibung und den Bau der Erschließungsanlagen. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren mit dem Ingenieurbüro i-motion aus Ilsfeld mehrere Baumaßnahmen (z.B. Hohlweg, Hindenburgstraße West) abgewickelt und dabei sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Büro i-motion zu beauftragen.

  • TOP 7

    Bekanntgaben

  • TOP 8

    Anfragen