Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 23.02.2024 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 16

    Bekanntgabe von in der nicht öffentlichen Sitzung am 19. Januar 2024 gefassten Beschlüssen

    In der nicht öffentlichen Sitzung am 19.01.2024 hat der Gemeinderat die ausgeschriebene Jagdpacht an die Herren Bernd Schellenbauer und Martin Schäufele vergeben. Weiter wurde über einen Grundstücksverkauf in Treffentrill Beschluss gefasst.

     

  • TOP 17

    Planung eines Waldkindergartens – Vorstellung der Planung

    Die Verwaltung arbeitet bereits seit längerer Zeit an der Planung eines Waldkindergartens. Dieser Waldkindergarten soll als zusätzliches Angebot zu den Regeleinrichtungen eingerichtet werden. In mehreren Grundstückssuchläufen hat sich eine Fläche, welche an das Wildparadies Tripsdrill angrenzt als geeignet herauskristallisiert. Die Fläche befindet sich im Eigentum des Erlebnisparks. Dieser würde auch als Bauherr für das Unterkunftsgebäude fungieren, die Gemeinde als Mieter und Träger des Waldkindergartens. Die vom Erlebnispark beauftragte Architektin Meike Kleinbrahm aus Sachsenheim hat Entwürfe für den Waldkindergarten in enger Abstimmung mit dem Fachbereichsleiter Bildung und Betreuung der Gemeinde und dem Erlebnispark entwickelt. In der Sitzung werden die Entwürfe vorgestellt.

  • TOP 18

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 – Beratung des Entwurfs

    Jede Kommune muss für jedes Jahr einen Haushaltsplan mit Haushaltssatzung erstellen. In diesem sind beispielsweise die geplanten Ausgaben und Einnahmen sowohl für den laufenden Betrieb wie auch für größere Beschaffungen, Baumaßnahmen oder sonstige Investitionen enthalten. Außerdem werden eventuelle Kreditaufnahmen und der Stellenplan der Gemeindebeschäftigten dargestellt. Zunächst erhält der Gemeinderat einen Entwurf des Haushaltsplans zur Beratung. In der folgenden Sitzung soll dieser dann verabschiedet und dem Landratsamt Heilbronn zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • TOP 19

    Teilnahme an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf

    Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg bietet den Städten und Gemeinden wieder die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung der Stromlieferung für den kommunalen Strombedarf (außer Straßenbeleuchtung) an. Die Stromlieferung wird für einen Zeitraum von 3 Jahren vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 ausgeschrieben. Lieferbeginn wird somit der 01. Januar 2025 sein. 

  • TOP 20

    Genehmigung von eingegangenen Spenden im 2. Halbjahr 2023

    Zwei Mal im Jahr legt die Verwaltung dem Gemeinderat die eingegangenen Spenden zur Genehmigung und endgültigen Annahme vor. Konkret handelt es sich um die im zweiten Halbjahr 2023 eingegangenen Spenden.

  • TOP 21

    Bausache:

    Umbau des Dachgeschosses, Ausbau mit Gauben, Balkonen und Außentreppe, Winterweg 10, Flst. 1139/2 – Städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde

    Im Rahmen eines eingegangenen Bauantrags ist die städtebauliche Beurteilung der Gemeinde erforderlich, da die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt wurde.

  • TOP 22

    Neubau eines Wasserzähler- und Übergabeschachtes für die Wasserversorgung Treffentrill

    Der Erlebnispark Tripsdrill, die Baumhäuser des Wildparadieses und das Wildparadies selbst werden größtenteils über ein eigenständiges Trinkwassernetz versorgt. Die Unterhaltung, Erneuerung wie auch die Hygiene dieses Netzes liegt in der Verantwortung beim Betreiber des Freizeitparks. Zur Ermittlung der Wassermenge ist im Zentralverteilerschacht in Treffendrill ein Großwasserzähler eingebaut. Diese Armaturen sind in einem sehr schlechten Zustand und müssen erneuert werden. Aus diesem Grund ist es vorgesehen, einen separaten Wasserzählerschacht mit Probestellelle für die Wasserproben zu bauen. 

    Des Weiteren benötigt der Weinausschank der WG Cleebronn Güglingen, welcher dieses Jahr gebaut werden soll, eine Druckerhöhungsanlage zur Wasserversorgung. Aus Synergiegründen ist es sinnvoll diese Anlage ebenfalls in den Wasserzählerschacht zu intergieren.

  • TOP 23

    Bekanntgaben

  • TOP 24

    Anfragen