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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 17.10.2025 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 109

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 19. September 2025 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Sitzung am 19. September 2025 wurden der Abschluss einer Ablösevereinbarung für die Erschließung des Wohngebietes „Lindenhof“, zwei Personalentscheidungen sowie über den Abschluss eines Mietvertrags beraten und Beschluss gefasst.

  • TOP 110

    Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erlebnispark Tripsdrill – Wirtschaftsgebäude Pilzzucht“

    • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2/1 Baugesetzbuch (BauGB)
    • Billigung Vorentwurf
    • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4/1 BauGB
    • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3/1 BauGB

    Die Gemeinde Cleebronn beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 7145, Gemarkung Sommerrain, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines neuen Wirtschaftsgebäudes im Bereich des Erlebnisparks Tripsdrill zu schaffen. Das bestehende, ursprünglich als Pilzzucht genutzte Gebäude soll dafür zurückgebaut werden durch einen Neubau ersetzt werden. Ziel der Planung ist es, ein modernes Wirtschaftsgebäude zu errichten, welches künftig der Bewirtschaftung des Erlebnisparks und Wildparadieses Tripsdrill dient. Um die planungsrechtlichen Grundlagen hierür zu schaffen, ist die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.

     

     

     

  • TOP 111

    1. Nachtragsplan und 1. Nachtragssatzung 2025 – Beratung und Verabschiedung

    Der Haushaltsplan 2025 der Gemeinde war im Laufe der vergangenen Monaten zahlreichen Änderungen unterworfen. Daher ist ausnahmsweise die Erstellung eines Nachtragsplans angezeigt, in dem die eingetretenen Änderungen abgebildet werden und eine Aktualisierung der Planansätze erfolgen kann.

  • TOP 112

    Ersatzbeschaffung des Pritschenfahrzeugs des Bauhofs – Anschaffung eines neuen 3,5-Tonnen-Fahrzeugs

    Das derzeit beim gemeindlichen Bauhof eingesetzte Pritschenfahrzeug ist mittlerweile 21 Jahre alt. Das Fahrzeug weist alters- und laufleistungsbedingte Mängel auf und verursacht zunehmend höhere Instandhaltungskosten. Zudem entspricht es in mehreren sicherheits- und umweltrelevanten Aspekten nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr vertretbar. Aus Gründen der Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich.

  • TOP 113

    Erstellung eines Gebäudes für die künftige Ganztagesbetreuung an der Friedrich-Hölderlin-Grundschule – Festlegung Standort

    Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf einen Ganztagesbetreuungsplatz im Rahmen der Grundschule verbindlich und in Stufen eingeführt. Nach heutigem Stand wird die erste Stufe des Rechtsanspruchs durch vorhandenen räumlichen Kapazitäten abgedeckt werden können. Da dies bei der zweiten Stufe nicht mehr möglich sein wird und zudem die vorhandenen Räumlichkeiten (Container) nicht mehr einem optimalen Betrieb entsprechen, ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten erforderlich. In den vergangenen Momaten wurden verschiedene Standortlösungen erörtert. Als grundsätzlich nutzbar und sinnvoll hat sich das Grundstück westlich der Wohnanlage des Landkreises in den Mäuerlesäckern herausgestellt. Sollte der Gemeinderat diesen Überlegungen folgen oder einen anderen konkreten und realisierbaren Standort benennen, müsste zeitnah im Anschluss das Verfahren zur Bauleitplanung gestartet werden.

  • TOP 114

    Bekanntgaben

  • TOP 115

    Anfragen