Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
- Achtung: Die Sitzung im Juli findet am 22.07.2025 statt (nicht 25.07.2025).
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 22.07.2025 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 74
Bekanntgabe des in der nicht öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2025 gefassten Beschlusses
Vor der öffentlichen Sitzung findet bereits eine nicht-öffentliche Sitzung statt. Dort steht ein städtebaulicher Vertrag zur Erschließung des Wohngebietes Lindenhof mit der STEG zur Beschlussfassung an.
- TOP 75
Kommunale Wärmeplanung für den Konvoi Oberes Zabergäu – Vorstellung der Bestands- und Potentialanalyse
Ende des Jahres 2024 wurde das Unternehmen GP Joule mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für den Konvoi Oberes Zabergäu beauftragt. Beteiligt sind die Kommunen Zaberfeld, Pfaffenhofen, Güglingen und Cleebronn.
Die Erstellung de KWP unterteilt sich in vier Teilabschnitte:
1. Die Bestandsanalyse, bei der die Daten zum Energieverbrauch, Wärmebedarf und bestehenden Wärmeversorgungstechnologie der Gebäude/Quartiere aufbereitet werden.
2. Die Potentialanalyse, die lokal geeignete erneuerbare Wärmequellen, wie Solarthermie, Umweltwärme und nutzbare Abwärme untersucht und zudem einen Fokus auf die Gebäudesanierung zur Verringerung des Wärmebedarfs legt.
3. Die Szenarienentwicklung führt die Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse zusammen, ermittelt zukünftige Wärmebedarfe des Gebäudebestands und mögliche klimaneutrale Wärmeversorgungstechnologien.
4. Im Maßnahmenkatalog werden dann Maßnahmen zur schrittweisen Erreichung der Zielszenarios definiert.
Nun wurden die ersten beiden Teilabschnitte für alle vier Kommunen erfolgreich abgeschlossen und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vorgestellt. In der Sitzung stellen die Mitarbeiter von GP Joule in einer Präsentation die bisherigen Ergebnisse sowie den weiteren geplanten Ablauf der KWP dem Gremium vor.
- TOP 76
Erstellung Feuerwehrbedarfsplan – Vorstellung des Entwurfs
Mit der notwendigen Erstellung eines neuen Feuerwehrbedarfsplanes wurde das Büro IBG Brandschutztechnik aus Heilsbronn beauftragt. Der Entwurf des neuen Bedarfslanes wird dem Gemeinderat zur Vorberatung vorgestellt. Die endgültige Beschlussfassung soll im September erfolgen.
- TOP 77
Teilweise Erneuerung der Druck- und Fallleitung zwischen dem Pumpwerk Gabelberg und dem Hochbehälter Michaelsberg – Zusätzliche Baumaßnahmen
Im Zuge der begonnenen Baumaßnahme an der Druck- und Fallleitung entlang der Schiedstaffel wurde festgestellt, dass sich der eigentlich nicht zum Austausch vorgesehene Leitungsabschnitt zwischen Schloss Magenheim und der Einmündung in die Kreisstraße in einem sehr schlechten Zustand befindet. Es ist daher dringend angezeigt, diesen Abschnitt ebenfalls auszutauschen, da anderenfalls hier weitere Schäden zu erwarten sind. Der Umfang der Maßnahme muss daher erweitert werden.
- TOP 78
Einwohnerfragen
- TOP 79
Bausache:
Neubau eines 4-Familienwohnhauses, Flst. 6735, Kernerstr. 1
Zu zwei eingereichten Bauanträgen ist die städtebauliche Beurteilung durch den Gemeinderat erforderlich.
- TOP 80
Bausache:
Neubau der Attraktion "Zeppelin"und "Turm" mit Bedienerhaus, Wegführung und Wartebereich, Flst. 6265, Erlebnispark-Tripsdrill-Str. 1, Cleebronn
Zu zwei eingereichten Bauanträgen ist die städtebauliche Beurteilung durch den Gemeinderat erforderlich.
- TOP 81
Fischteichanlage im Gewann Pfefferklinge, Flst. 5254 - Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Für die genannte Fischteichanlage wurde eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt beantragt. Die Gemeinde wird hierzu um Stellungnahme gebeten.
- TOP 82
6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VVG Brackenheim-Cleebronn
a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Veröffentlichung
b) Feststellungsbeschluss
Beauftragung der Cleebronner Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die aktuell gültige 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn wurde bisher fünfmal geändert.
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat in seiner Sitzung am 06.05.2024 den Einleitungsbeschluss für die 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 24.06.2024 bis 26.07.2024 statt. In der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 07.04.2025 wurde der Entwurf der 6. Änderung gebilligt und die erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Diese fand vom 05.05.2025 bis 06.06.2025 statt. Entsprechende Planänderungen waren in diesem Rahmen nicht mehr notwendig. Lediglich einige Ergänzungen wurden in der Begründung vorgenommen.
Die 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beinhaltet folgende Teilflächen:
a. Flächentausch Steupberg/Lindenhof und Neuausweisung Sonderbaufläche Steupberg in Cleebronn
b. Rosengarten, westliche Erweiterung in Brackenheim
c. Hinter der Schule in Brackenheim
d. Tauschfläche Geigersgrund in Brackenheim
Über die vorbereitende Bauleitplanung entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn. Dieser wird aus Vertretern der an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden gebildet. Neben den Bürgermeistern bilden 4 weitere Vertreter der Gemeinde Cleebronn und 6 weitere Vertreter der Stadt Brackenheim den Ausschuss. Jede beteiligte Gemeinde hat so viele Stimmen wie Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss. Die Stimmen jeder beteiligten Gemeinde können nur einheitlich abgegeben werden.
In der Sitzung sollen die Cleebronner Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn mit der Abgabe untenstehender Beschlüsse beauftragt werden. Das weitere Verfahren wird durch den Gemeinsamen Ausschuss begleitet und beschlossen. Die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses ist für Donnerstag, 31. Juli 2025 um 17:30 Uhr im Rathaus Brackenheim vorgesehen.
- TOP 83
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lindenhof, Neubearbeitung“: Abwägung der im Rahmen der Veröffentlichung im Internet eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss der erneuten Veröffentlichung im Internet
Für den Bebauungsplan „Lindenhof, Neubearbeitung“ wurde der Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB) am 15.12.2023 gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 (1) BauGB) erfolgte am 12.01.2024. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (1) BauGB) fand vom 15.01.2024 bis 16.02.2024 statt, die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 (1) BauGB) vom 15.01.2024 bis 16.02.2024. Der Beschluss der Veröffentlichung im Internet bzw. der öffentlichen Auslegung (§ 3 (2) BauGB war am 23.07.2024, die ortsübliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet bzw. der öffentlichen Auslegung (§ 3 (2) BauGB) am 02.08.2024. Die Veröffentlichung im Internet bzw. öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB) erfolgte vom 12.08.2024 bis 13.09.2024. Nun steht der Beschluss der erneuten Veröffentlichung im Internet (§ 4a (3) BauGB) sowie die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen an.
- TOP 84
Bekanntgaben
- TOP 85
Anfragen