Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 19.01.2024 um 18:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Einwohnerfragen

    Im Januar besteht für die Einwohner/innen wieder die Gelegenheit, im Rahmen einer Gemeinderatssitzung Fragen an die Verwaltung zu stellen. Diese werden zeitnah über die Homepage der Gemeinde beantwortet.

  • TOP 2

    2. Fortschreibung Gemeindeentwicklungskonzept Cleebronn

    Im Jahr 2003/2004 hat die Gemeinde Cleebronn erstmals die Erstellung eines ganzheitlichen Gemeindeentwicklungskonzeptes auf dem Weg gebracht. Das Büro Zoll aus Stuttgart hat dieses Konzept unter Beteiligung der Bürgerschaft erstellt. De Gemeinderat hat dieses Konzept als Selbstbindungsinstrumentarium zur Grundlage der Gemeindeentwicklung in den Folgejahren erklärt. Dabei wurden Maßnahmen wie die Neuordnung der Ortsmitte, die Bauleitplanung oder die Erschließung neuer Wohngebiete umgesetzt. Im Jahr 2015/2016 erfolgt eine teilweise Fortschreibung des Konzeptes durch das Büro Zoll, um aktuelle Entwicklungsfragen (z.B. Kreuzung Pfefferklinge) zu untersuchen und Grundsatzentscheidungen hierzu herbei zu führen. 20 Jahre nach der erstmaligen Erstellung und acht Jahre nach der ersten Fortschreibung soll nun die Frage geklärt werden, ob die Gemeinde eine zweite Fortschreibung des Konzeptes angehen soll. Hierzu werden Vertreter des Büros Zoll in der Sitzung anwesend sein und die Grundzüge und Grundlagen eines Gemeindeentwicklungskonzeptes vorstellen. Die Möglichkeit einer Fortschreibung soll dabei ebenfalls beleuchtet werden.

  • TOP 3

    Waldbericht 2023 und Waldhaushaltsplan 2024

    Für das Haushaltsjahr 2024 ist wieder ein Betriebsplan für den Gemeindewald Cleebronn zu erstellen. Dieser wurde wie in den Vorjahren vom Kreisforstamt Heilbronn ausgearbeitet. Der Bericht zum Waldhaushaltsplan 2024 sowie der Zahlenteil des Waldhaushaltplans 2024 sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Der Sachvortrag erfolgt für das Kreisforstamt letztmals durch Amtsleiter Martin Rüter. Außerdem wird dem Gremium der Waldbericht für das zweite Halbjahr 2023 erläutert.

  • TOP 4

    Umbau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus - Aktueller Kostenstand

    Das Großprojekt Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses geht seinem Abschluss entgegen. Es stehen noch mehrere Beschaffungen und Arbeiten im Innenbereich an, die im Laufe des Jahres 2024 durchgeführt werden. Da sich wie bei den meisten aktuellen Bauprojekten auch beim Feuerwehrgerätehaus die Kosten gegenüber der Planung spürbar erhöht haben, wird der Gemeinderat in der Sitzung über den aktuellen Kostenstand informiert.

  • TOP 5

    Amtsblatt der Gemeinde Cleebronn - Neufassung Redaktionsstatut

    Für das Amtsblatt der Gemeinde gilt ein so genanntes Redaktionsstatut. Darin sind grundsätzliche Regelungen zum Inhalt und Form des Amtsblattes sowie zu den einzelnen Veröffentlichungen enthalten. Im Rahmen einer Bürgermeisterwahl im Landkreis Heilbronn kam es zu einer Wahlanfechtung, bei der durch den Verwaltungsgerichtshof u.a. bestimmte Passagen des Redaktionsstatuts des Amtsblattes der betroffenen Stadt beanstandet wurden. Da das Redaktionsstatut der Gemeinde Cleebronn vergleichbare Passagen enthält, müssen diese zur Vermeidung von Wahlanfechtungen geändert bzw. ergänzt werden.

  • TOP 6

    Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 - Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

    Am 9. Juni 2024 finden die nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Nach § 11 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses dem Gemeindewahlausschuss. Bei Kreistagswahlen leitet der Gemeindewahlausschuss die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden (i.d.R. aus dem Bürgermeister, sofern dieser nicht Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist), fakultativ zwei Stellvertreter, mindestens zwei weiteren Beisitzern sowie dieselbe Zahl an Stellvertretern für die Beisitzer. Die stellvertretenden Vorsitzenden, die mindestens zwei Beisitzer und die Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses sind vom Gemeinderat aus den Wahlberechtigten der Gemeinde zu wählen.

     

  • TOP 7

    Feststellung des Jahresabschlusses 2021

    Die Jahresrechnung einer Gemeinde stellt den formellen Endpunkt eines Haushaltsjahres dar. In der Jahresrechnung werden der geplante und tatsächliche Verlauf eines Haushaltsjahres gegenübergestellt, wesentliche Abweichungen erläutert und schließlich am Ende vom Gemeinderat so festgestellt. Das Haushaltsjahr 2021 findet in der Sitzung somit auch formell sein Ende.

  • TOP 8

    Beabsichtigte teilweise Einziehung der Gemeindestraße Flst. 5983 nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg

    Das Grundstück Flst. 5983 in Treffentrill mit 1.123 m² ist aufgrund der früheren Grundstücksverhältnisse und –zuschnitte aktuell als öffentliche Straßenfläche klassifiziert. Ungefähr zwei Drittel dieses Weges an der östlichen Seite befinden sich bereits seit vielen Jahren innerhalb des Betriebsgeländes des Erlebnisparks Tripsdrill. Die Zufahrt in diesen Bereich ist durch ein Tor nicht möglich. Nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg können öffentliche Verkehrsflächen eingezogen werden, wenn sie für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind. Dies ist in dem konkreten Fall gegeben. Die nördlich des einzuziehenden Bereichs gelegenen Flurstücke gehören entweder zum Betriebsgelände des Erlebnisparks Tripsdrill mit eigener interner Erschließung oder weisen eine Erschließung über die nördlich gelegene Straße auf. 

    Für die Einziehung einer gemeindlichen Straßenfläche ist die Gemeinde zuständig. Die Absicht der Einziehung der Straßenfläche ist ortsüblich öffentlich bekannt zu geben, die entsprechenden Unterlagen werden zur Einsichtnahme ausgelegt. Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung können Bedenken oder Einwendungen gegen diese eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist hat der Gemeinderat dann über die endgültige Einziehung zu beschließen.

  • TOP 9

    Bekanntgaben

  • TOP 10

    Anfragen