Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.09.2023 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 85

    Bekanntgabe eines in der nicht öffentlichen Sitzung am 21.07.2023 gefassten Beschlusses

    In der nicht öffentlichen Juli-Sitzung des Gemeinderates wurde über eine private Sanierungsmaßnahme beraten und Beschluss gefasst.

  • TOP 86

    Austausch Wasserleitung Botenheimer Weg - Vergabe von außerplanmäßigen Arbeiten

    Die Firma Wasserversorgungstechnik Uwe Kenngott, welcher die Betriebsführung der Wasserversorgung für die Gemeinde obliegt, hat die Verwaltung von der Notwendigkeit des Austausches eines Teils der Wasserleitung im Botenheimer Weg informiert. Im Zuge des Anschlusses der neuen Kindertagesstätte und aufgrund der nicht optimalen Versorgungssituation für die Grundschule und das Feuerwehrgerätehaus ist die Erneuerung des Teils der aus dem Jahr 1979 stammenden Wasserleitung im Botenheimer Weg angezeigt, welcher sich zwischen der Einmündung der Hauptstraße und der Querung des Herrenwiesenbachs befindet. Im Zuge eines Anschlussauftrags könnte dies die Firma Scheuermann, welche aktuell die Stellplätze am neuen Kindergarten anlegt, tiefbaumäßig durchführen. Da es sich hierbei um eine ungeplante Maßnahme handelt, ist der Gemeinderat für die Entscheidung zuständig.

  • TOP 87

    Neubau Kindertagesstätte - Vergabe der Außenanlagen

    Mit dem Fortschreiten des Baustandes des Gebäudekomplexes rückt als letzte größere Teilmaßnahme des Gesamtprojektes Kindertagesstätte der Außenbereich in den Fokus. Die Maßnahme wurde auf der Grundlage der Planung des Büros Biegert ausgeschrieben und kommt nun in der Sitzung zur Vergabe.

  • TOP 88

    Flächenpotenziale für Wohnen und Gewerbe - Vorstellung der Voruntersuchung

    Die langfristige Siedlungsentwicklung einer Kommune wird grundlegend über die Flächennutzungspläne (FLNP) abgebildet. In diesen Plänen wird – nicht grundstücksgenau – festgelegt, wo und welche Arten von Siedlungsentwicklungen langfristig in einer Kommune geplant sind. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Cleebronn wird von der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn und deren gemeinsamem Ausschuss erstellt. Auf der Basis des FLNP werden dann grundstücksgenaue Bebauungspläne durch die einzelnen Kommunen erstellt. In diesen werden dann die Art und das Maß der baulichen Nutzung exakt festgelegt.

     

    Bevor eine künftige Siedlungsentwicklung in einem Flächennutzungsplan ausgewiesen werden kann, ist eine Voruntersuchung eventueller Flächenpotenziale angezeigt. In dieser rechtlich unverbindlichen Voruntersuchung werden Möglichkeiten einer Siedlungsentwicklung aber auch Ausschlusskriterien geprüft und dargestellt. Im Zuge dieses Prozesses kann der Gemeinderat Präferenzen bezüglich einer Aufnahme von Gebieten in den Flächennutzungsplan festlegen. Die Verwaltung hat im Rahmen einer Klausurtagung dieses Thema dem Gremium vorgestellt. Das Büro Käse-Ingenieure aus Untergruppenbach, das bisher auch den FLNP für die Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn betreut, hat hierzu erste Überlegungen und Möglichkeiten vorgestellt.

     

    Auf der Basis dieser Vorstellung wurde eine Voruntersuchung zu künftigen Flächenpotenzialen für Wohnen und Gewerbe in Cleebronn erstellt. Diese wird dem Gemeinderat in der Sitzung ausführlich vorgestellt.

  • TOP 89

    Satzung zur 6. Änderung der Satzung zur Erhebung von Kindergartengebühren der Gemeinde Cleebronn

    Nach dem Beschluss zur Änderung der Gebührensätze für die Gemeindekindergärten im Juni zeigte sich, dass einzelne Gebührensätze nicht korrekt in der Vorlage aufgeführt waren. Daher muss die Satzung nochmals geändert und die richtigen Sätze beschlossen werden. Dies kann rückwirkend zum Beginn des Kindergartenjahren 2023/2024 erfolgen, da die betroffenen Gebührensätze gesenkt und die Gebührenzahler hier entlastet werden. 

  • TOP 90

    Einziehung der Gemeindestraße Flst. 6282 nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg

    In der Sitzung am 21.04.2023 hat der Gemeinderat den Beschluss zur beabsichtigten Einziehung des Flst. 6282 gefasst. Diese Absicht der Einziehung wurde ortsüblich im Mitteilungsblatt am 26.05.2023 veröffentlicht. Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung sind keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung eingegangen.  Somit kann der Gemeinderat nach Ablauf der drei Monate den endgültigen Beschluss zur Einziehung fassen.

  • TOP 91

    Bausache:

    Verschiebung der genehmigten Doppelgarage, Kurmainzstraße 21, Flst. 7423

    Zwei eingegangene Bauanträge werden dem Gemeinderat zur städtebaulichen Beurteilung vorgelegt. Bei TOP 91 wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt, bei TOP 92 handelt es sich um ein Objekt im unbeplanten Innenbereich.

  • TOP 92

    Bausache:

    Sanierung Scheune, Errichtung Pultdach statt des bisherigen Satteldachs, Bönnigheimer Straße 3, Flst. 4979/1

    Zwei eingegangene Bauanträge werden dem Gemeinderat zur städtebaulichen Beurteilung vorgelegt. Bei TOP 91 wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt, bei TOP 92 handelt es sich um ein Objekt im unbeplanten Innenbereich.

  • TOP 93

    Umbau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus - Vergabe zusätzlicher überplanmäßiger Arbeiten

    Bei der Neuanlage des Hofes, der Zufahrt und der Stellplätze für das Feuerwehrgerätehaus zeigte sich, dass der Aushub des vorhandenen Hofes mit Schadstoffen belastet war. Dieses Material darf nun nicht mehr – wie vorgesehen – eingebaut werden, sondern muss besonders entsorgt werden. Hierfür und für die Mehrmenge an neu einzubauendem Material entstehen Mehraufwendungen, die vom Gemeinderat als überplanmäßige Ausgabe zu beschließen sind. 

     

  • TOP 94

    Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Heilbronn-Franken - Solar- und Windenergie - Informationen des Regionalverbandes

    Der Gemeinderat wird von der Verwaltung zum Planungsstand des Regionalverbandes Heilbronn-Franken betreffend Windkraft und Photovoltaik informiert. Die sehr umfangreichen Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter www.cleebronn.de/ris nachlesbar.

     

  • TOP 95

    Bekanntgaben

  • TOP 96

    Anfragen