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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 21.07.2023 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 70

    Einwohnerfragen

    In vierteljährlichem Abstand besteht für Einwohner/innen die Möglichkeit, im Rahmen einer Gemeinderatssitzung Fragen an die Gemeindeverwaltung zu richten. Die Verwaltung beantwortet diese dann zeitnah über die Homepage der Gemeinde.

  • TOP 71

    Wahl des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Cleebronn – Zustimmung durch den Gemeinderat und Bestellung von Herrn Florian Schütz

    Der amtierende Feuerwehrkommandant Jörg Schellenbauer hat im Rahmen der Hauptversammlung am 01.04.2023 erklärt, sein Amt im September 2023 abzugeben. In der genannten Hauptversammlung wurde Herr Florian Schütz als neuer Feuerwehrkommandant für die Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Nach § 8 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg ist nach der Wahl eines Kommandanten die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.

    Nach der Zustimmung des Gemeinderates wird der Feuerwehrkommandant durch den Bürgermeister formell bestellt. Da Herr Schütz den für die Bestellung erforderlichen Lehrgang Leiter einer Gemeindefeuerwehr an der Feuerwehrschule Bruchsal erst nächstes Jahr absolvieren wird, erfolgt die Bestellung unter diesem Vorbehalt. Herr Schütz wird mit der Wahrnehmung des Amtes des Feuerwehrkommandanten beauftragt. Der Übergang des Amtes des Feuerwehrkommandanten erfolgt mit Wirkung ab 10.09.2023. 

  • TOP 72

    Freiwillige Feuerwehr Cleebronn - Digitalfunk

    Die Feuerwehren im Landkreis Heilbronn werden einheitlich auf Digitalfunk umgestellt. Für die Feuerwehr Cleebronn bedeutet dies Investitionen in die weiterhin bestehenden Funkanlagen sowie in die neue Funkzentrale im Neubau.

  • TOP 73

    Vorstellung der Arbeit der Volkshochschule Unterland und der Außenstelle Cleebronn

    Die Gemeinde Cleebronn ist Mitglied des Zweckverbandes Volkshochschule Unterland. Die Koordinierung und Organisation der Angebote am Ort erfolgt durch die Leiterin der Außenstelle, Frau Astrid Scherer. Frau Scherer und die Direktorin der VHS Unterland, Frau Roswitha Keicher werden in der Sitzung die Arbeit der VHS vorstellen.

  • TOP 74

    Bausache:

    Neubau eines Tiny Houses, Flst. 4959/2, Mangholzgasse 3

    Zwei eingereichte Bauanträge betreffen Projekte im unbeplanten Innenbereich. Hierzu ist die städtebauliche Beurteilung durch die Gemeinde erforderlich.

  • TOP 75

    Bausache:

    An- und Umbau Werkstattgebäude im Erlebnispark Tripsdrill; Flst. 6265/3, 6272/1, 6268

    Zwei eingereichte Bauanträge betreffen Projekte im unbeplanten Innenbereich. Hierzu ist die städtebauliche Beurteilung durch die Gemeinde erforderlich.

  • TOP 76

    Neuverpachtung der Gemeindejagd ab 01.04.2024:

    - Einberufung einer Jagdgenossenschaftsversammlung und Festlegung deren Modalitäten

    - Billigung Entwurf der Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft

    Die aktuellen Jagdpachtverträge der Gemeinde Cleebronn laufen noch bis 31.03.2024. Nachdem das bisherige Landesjagdgesetz durch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ersetzt wurde, gelten für eine Neuverpachtung der Jagd komplexere Verfahrensregeln. Unter anderem muss eine Versammlung der Jagdgenossenschaft einberufen, deren Modalitäten festgelegt und der Entwurf einer neuen Satzung für die Jagdgenossenschaft erstellt werden. Der erste formelle Schritt zur Neuverpachtung erfolgt durch den Gemeinderat durch den Beschluss zur Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung.

  • TOP 77

    Ganztagesbetreuung

    Neufassung der Benutzungsrichtlinien

    In der Gemeinderatssitzung im Juni wurden die Beiträge für die Cleebronner Kindergärten entsprechend der landesweiten Empfehlungen angepasst. In diesem Zusammenhang sollten auch die Gebühren für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule erhöht werden. Auf Wunsch des Gemeinderates soll bei dieser Gelegenheit auch eine Überarbeitung der Benutzungsrichtlinie erfolgen. Daher wurde die Beschlussfassung auf die Juli-Sitzung vertagt.

     

  • TOP 78

    Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Cleebronn

    Spenden, die an die Gemeinde geleistet werden, dürfen durch die Verwaltung zunächst nur vorläufig angenommen werden. Die endgültige Entscheidung über die Annahme der Spenden muss der Gemeinderat tätigen. Daher werden in circa halbjährlichem Abstand die geleisteten Spenden dem Gemeinderat gesammelt zur Genehmigung vorgelegt.

  • TOP 79

    Kanalerneuerung Hauptstraße / Friedhofstraße – Stilllegung Regenüberlauf 20 (RÜ 20) – Vergabe der Tiefbauarbeiten

    Im Kreuzungsbereich Hauptstraße / Botenheimer Weg / Friedhofstraße befindet sich ein Kanalabschnitt der Abwasserbeseitigung, der aufgrund massiver Schäden umgehend saniert werden muss. Die Maßnahme wurde im April bereits im Gemeinderat vorgestellt. Bei der Sanierung wird ein vorhandener Regenüberlauf (RÜ 20) stillgelegt und die Führung des Abwassers leitungstechnisch geändert. Die Tiefbauarbeiten hierfür wurden ausgeschrieben und sind nun zu vergeben.

  • TOP 80

    Bekanntgaben

  • TOP 81

    Anfragen