Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 20.06.2023 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 57

    Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 - Vorschlagsliste der Gemeinde

    Die Wahl der Kandidaten für die Vorschlagsliste der Gemeinde zur Schöffenwahl war bereits Gegenstand der Tagesordnung der vergangenen Sitzung. Wegen einer fehlerhaften Beschlussvorlage musste dieser Tagesordnungspunkt allerdings auf die Juni-Sitzung vertagt werden.

  • TOP 58

    Kindergartenbedarfsplanung

    In regelmäßigen Abständen werden die Kindergartenbedarfszahlen durch die Verwaltung ermittelt. Dabei soll der voraussichtliche Bedarf an Betreuungsplätzen den zur Verfügung stehenden Plätzen gegenüber gestellt und die Angebotsformen festgelegt werden. Zuletzt wurde Anfang 2021 die Kindergartenbedarfsplanung aktualisiert. In der Sitzung werden die aktuelle Anmeldesituation und die prognostizierte Entwicklung dargestellt.

  • TOP 59

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2023/2024 und Änderung des Gebührenverzeichnisses der Elternbeiträge für den kommunalen Kindergarten

    Der Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg sowie die kirchlichen Fachverbände haben die Kommunen darüber informiert, dass alle Verbände an der Einigung festhalten, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung in der Kindertagesstätten und Kindergärten anzustreben. Die Verbände hatten sich im Kindergartenjahr 2022/2023 auf eine notwendige Steigerung der Elternbeiträge i. H. v. 3,9% geeinigt. In diesem Jahr wird eine Beitragssteigerung i. H. v. pauschal 8,5% für das Kindergartenjahr 2023/2024 empfohlen. Bei der Gemeinde Cleebronn liegt der Kostendeckungsgrad derzeit bei ca. 12 % und ist weit entfernt von den geforderten 20 %. 

     

    In Cleebronn wurde bisher für die VÖ-Betreuung ein Zuschlag von 10% gegenüber den Regelbeiträgen erhoben. Der Gemeinde – und Städtetag Baden - Württemberg empfiehlt, für die Beiträge in VÖ – Gruppen (durchgehend sechs Stunden Betreuung) einen Zuschlag der Elternbeiträge um 25 % vorzunehmen. Aufgrund der anfallenden Personal – und Sachkosten schlägt die Gemeindeverwaltung daher vor, den Zuschlag für VÖ – Gruppen auf 25% zu erhöhen. Die Anzahl der VÖ – Betreuungsplätze dominiert bei der Kinderbetreuung in der Gemeinde Cleebronn. Betreuung in Regelgruppen gibt es ab dem neuen Kindergartenjahr nicht mehr.

     

  • TOP 60

    Satzung zur 5. Änderung der Satzung zur Erhebung von Kindergartengebühren der Gemeinde Cleebronn

    Wenn Änderungen an den Kindergartengebühren der Gemeindekindergärten beschlossen werden, ist zur Umsetzung eine Änderung der geltenden Gebührensatzung erforderlich. Dies ist aus formellen Gründen separat zu beschließen.

  • TOP 61

    Anpassung der Elternbeiträge für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

    Die Gebühren für das kommunale Betreuungsangebot an der Grundschule werden seit 2020 im selben Maß angepasst, wie die empfohlenen Erhöhungen bei den Kindergärten. Daher steht zum neuen Schuljahr 2023/2024 ebenfalls eine Erhöhung der Beiträge in dem empfohlenen Umfang an.

  • TOP 62

    Bausache:

    Abbruch einer Scheune und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten mit Tiefgarage, Flst. 5/5, Hauptstraße 29/1 - geänderte Fassung -

    Zwei eingereichte Bauvorhaben befinden sich im unbeplanten Innenbereich. Hierfür ist daher eine Stellungnahme der Gemeinde zur städtebaulichen Verträglichkeit erforderlich.

  • TOP 63

    Bausache:

    Nutzungsänderung Tatoostudio Keltergasse 13/Brückenstraße 2, Flst. 132/6 - nachträgliche Genehmigung -

    Zwei eingereichte Bauvorhaben befinden sich im unbeplanten Innenbereich. Hierfür ist daher eine Stellungnahme der Gemeinde zur städtebaulichen Verträglichkeit erforderlich.

  • TOP 64

    Umbau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus – Vergabe der Außenanlagen

    Für das Großprojekt Umbau und Anbau des Feuerwehrgerätehauses steht noch die Vergabe der Arbeiten für die Außenanlagen an.

  • TOP 65

    Bekanntgaben

  • TOP 66

    Anfragen