Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 17.02.2023 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 9

    Bekanntgabe eines in der nicht öffentlichen Sitzung am 20. Januar 2023 gefassten Beschlusses

    In der Sitzung am 20. Januar 2023 hat der Gemeinderat eine Erhöhung der jährlichen Nutzungsentschädigung für die TSV-Halle für die kommunalen Nutzungen (Schulsport, Kindergärten) auf 20.000 € beschlossen.

  • TOP 10

    Neubau Kindertagesstätte Botenheimer Weg:

    Erschließung (Straßenbau, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) - Vergabe

    Neben der eigentlichen Hochbaumaßnahme der neuen Kindertagestätte sind zur Erschließung des Objektes Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Dies sind Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie als sichtbarste und umfangreichste Maßnahme die straßenmäßige Erschließung. Die Ausschreibung der Maßnahme wurde durch das Büro i-motion aus Ilsfeld durchgeführt. Ein Vertreter des Büros wird in der Sitzung anwesend sein und das Ergebnis der Ausschreibung erläutern. Im Anschluss soll dann die Vergabe der Arbeiten erfolgen.

  • TOP 11

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften

    "Weinausschank Michaelsberg" - Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Für den geplanten Weinausschank am Michaelsberg wurde am 20.02.2022 das Bebauungsplanverfahren durch den Gemeinderat eingeleitet. Vom 14.03. bis 14.04.2022 wurden die frühzeitige Behördenbeteiligung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Zwischenzeit aufbereitet und – wo notwendig – Planänderungen durchgeführt. Dem Gemeinderat wird der daraus entstandene Planentwurf vorgestellt, im Anschluss soll die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgen. Am Ende der Auslegung ist dann der Satzungsbeschluss vorgesehen.

  • TOP 12

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 - Beratung des Entwurfs

    Jede Kommune muss für jedes Jahr einen Haushaltsplan mit Haushaltssatzung erstellen. In diesem sind beispielsweise die geplanten Ausgaben und Einnahmen sowohl für den laufenden Betrieb wie auch für größere Beschaffungen, Baumaßnahmen oder sonstige Investitionen enthalten. Außerdem werden eventuelle Kreditaufnahmen und der Stellenplan der Gemeindebeschäftigten dargestellt. Zunächst erhält der Gemeinderat einen Entwurf des Haushaltsplans zur Beratung. In der folgenden Sitzung soll dieser dann verabschiedet und dem Landratsamt Heilbronn zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • TOP 13

    Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Cleebronn im zweiten Halbjahr 2022

    Zwei Mal im Jahr werden dem Gemeinderat die an die Gemeinde geleisteten Spenden zur Genehmigung vorgelegt.

  • TOP 14

    Bausache:

    Erstellung eines Einfamilienhauses, Flst. 5036/5, Gartenweg 4

    Bei der Gemeinde liegen vier Bauanträge vor, zu denen der Gemeinderat eine städtebauliche Beurteilung anzugeben hat. Die Bauvorhaben liegen entweder im unbeplanten Innenbereich (TOP 17), benötigen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (TOP 15) oder liegen im Bereichen, in denen lediglich ein Baulinienplan existiert (TOP 14, TOP 16). 

  • TOP 15

    Bausache:

    Umbau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Flst. 5015/4, Nelkenstraße 13

    Bei der Gemeinde liegen vier Bauanträge vor, zu denen der Gemeinderat eine städtebauliche Beurteilung anzugeben hat. Die Bauvorhaben liegen entweder im unbeplanten Innenbereich (TOP 17), benötigen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (TOP 15) oder liegen im Bereichen, in denen lediglich ein Baulinienplan existiert (TOP 14, TOP 16). 

  • TOP 16

    Bausache:

    Teilabbruch der vorhandenen Garage, Erweiterung zur Doppelgarage, Flst. 4665/3, Steuppergstraße 57

    Bei der Gemeinde liegen vier Bauanträge vor, zu denen der Gemeinderat eine städtebauliche Beurteilung anzugeben hat. Die Bauvorhaben liegen entweder im unbeplanten Innenbereich (TOP 17), benötigen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (TOP 15) oder liegen im Bereichen, in denen lediglich ein Baulinienplan existiert (TOP 14, TOP 16). 

  • TOP 17

    Bausache:

    Umbau Dachgeschoss der Süd-West-Dachhälfte, Verlegung des Kamins, neue Position Lastenaufzug, Flst. 154, Gabelberg 30

    Bei der Gemeinde liegen vier Bauanträge vor, zu denen der Gemeinderat eine städtebauliche Beurteilung anzugeben hat. Die Bauvorhaben liegen entweder im unbeplanten Innenbereich (TOP 17), benötigen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (TOP 15) oder liegen im Bereichen, in denen lediglich ein Baulinienplan existiert (TOP 14, TOP 16). 

  • TOP 18

    Bekanntgaben

  • TOP 19

    Anfragen