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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 03.05.2019 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 38

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 29. März 2019 gefassten Beschlüsse

    In der März-Sitzung des Gemeinderats wurden Vorberatungen durchgeführt.

  • TOP 39

    Sanierung Hochbehälter Michaelsberg – Genehmigung der Abrechnung

    Die Sanierung des Hochbehälters Michaelsberg stellt die letzte Sanierungsmaßnahme an Hochbauten der Wasserversorgung innerhalb des seit 2003 umgesetzten Sanierungskonzeptes der Trinkwasserversorgung dar. Seit 2003 wurden die Pumstation im Ruittal, der Hochbehälter Ruit sowie die Druckerhöhungsanlagen Gabelberg und Rotes Knie modernisiert. Begleitend wurden zahlreiche Wasserleitungen in der Ortslage ausgtauscht sowie ein modernes Prozessleitsystem für die Steuerung der Wasserversorgung installiert. Die Sanierungsmaßnahme Michaelsberg ist nun ebenfalls abgeschlossen, die Abrechnung über rund 357.000 € wird dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.

  • TOP 40

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Langwiesen IV" des Zweckverbands Wirtschafsförderung Zabergäu:

    a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

    b) Entwurfsbeschluss

    c) Offenlagebeschluss

    Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu (ZWZ) hat nach vorheriger Beteiligung der Gemeinderäte aller sechs Mitgliedskommunen am 1. August 2018 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Langwiesen IV“ aufzustellen. Ferner wurde ein erster städtebaulicher Entwurf gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines im Zabergäu ansässigen Gewerbebetriebs (Gerüstbaubranche) geschaffen werden.

     

    Der Bebauungsplan wurde im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20. August 2018 bis zum 20. September 2018 ausgelegt. Mit Schreiben vom 13. August 2018 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung eingeleitet. 

     

    Gegenüber der bisherigen Planung haben sich insbesondere folgende wesentliche Änderungen ergeben:

    ·         Das Plangebiet hat sich insbesondere durch den Einbezug von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen östlich des Fürtlesbachs um ca. 308 Ar vergrößert. Die Planabgrenzung wurde ferner an den realisierten Grunderwerb angepasst (südwestliche Gebietsgrenze).

    ·         Der im nordöstlichen Bereich des Baufensters vorgesehene Mitarbeiterparkplatz wurde durch ein Parkhaus ersetzt.

    ·         Das Regenrückhaltebecken rückte daher aus dem nordöstlichen Bereich heraus und ist nunmehr entlang des gesamten nördlichen Baufensterrandes platziert.

    ·         Entlang des Regenrückhaltebeckens ist eine Wegverbindung vorgesehen.

    ·         Das Produktionsgebäude wurde im südlichen Bereich durch eine vollständig eingehauste Wareneingangshalle ergänzt. Das hierfür ursprünglich geplante Freilager entfällt.

    ·         Das Produktionsgebäude wurde in nördlicher Richtung um eine Übergabehalle für die Nachtproduktion sowie eine Werkstatt und einen Sozialtrakt erweitert.

    ·         Die Versandhalle rückt aus logistischen Gründen vom westlichen in den östlichen Teil des Baufensters.

    ·         Auf der dadurch freiwerdenden Fläche entsteht als Nebengebäude eine Ladehalle für die Elektrostapler.

    ·         Ferner ist nördlich hiervon aus Gründen des Lärmschutzes der unmittelbaren Anwohner eine kleinere Überdachung vorgesehen.

    ·         Die Verkehrslogistik auf dem Betriebsgelände für anliefernde und abholende Lastwagen wurde optimiert. Neben Sanitäreinrichtungen sind auch insgesamt 17 Stellplätze für Lastwagen vorgesehen.

     

    Die für die Realisierung des Plangebietes notwendigen Grundstücke konnten zwischenzeitlich alle erworben werden. Die archäologische Prospektion ist abgeschlossen. Aufgrund der Funde sind Rettungsgrabungen im Plangebiet notwendig. Diese wurden vom Vorhabenträger bereits beauftragt und befinden sich in der Umsetzung. Die Ergebnisse der beauftragten Untersuchung zur Optimierung der Radwegeverbindungen liegen derzeit leider noch nicht vor, werden aber im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

     

    Nach Zustimmung der Gemeinderäte aller Verbandsmitglieder können in der Sitzung der Verbandsversammlung des ZWZ am 23. Mai 2019 die eigentlichen Verfahrensbeschlüsse zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens getroffen werden und im Anschluss daran die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Die Offenlage soll vor den Sommerferien abgeschlossen sein. Anschließend müssen die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen in Zusammenarbeit mit den beauftragten Fachbüros abgearbeitet werden. Zeitgleich wird der Durchführungsvertrag zwischen dem ZWZ und dem Vorhabenträger erstellt und den Gremien zur Beratung und Billigung vorgelegt. Der Durchführungsvertrag muss vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan abgeschlossen sein.

     

    Die weitere Zeitschiene ist davon abhängig, welche Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage eingehen und ob der Entwurf nochmals geändert werden muss. Soweit die eingereichten Stellungnahmen keine Änderung des Bebauungsplans notwendig machen und auch der Vorhabenträger sein Vorhaben nicht ändert, können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften den Gremien der Verbandsmitglieder zur Beratung und Billigung und sodann der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung als Satzung vorgelegt werden. Bestenfalls ist mit einem Satzungsbeschluss im letzten Quartal 2019 zu rechnen.

  • TOP 41

    Raumsituation im Feuerwehrmagazin – Beauftragung einer Machbarkeitsstudie

    Laut Feuerwehrbedarfsplan steht in den nächsten Jahren die Ersatzbeschaffung eines neuen Löschfahrzeugs an. Dieses Fahrzeug wird aufgrund der Größe und des Gewichts aber nicht mehr im aktuellen Gebäude untergebracht werden können. Vor dieser Ersatzbeschaffzung muss daher eine Lösung für die räumliche Unterbringung erarbeitet werden. Zur Diskussion stehen dabei folgende Varianten:

    1.                  Anbau eines Fahrzeugstellplatzes für das neue Fahrzeug

    2.                  Fahrzeughallenanbau und Umbau/Teilneubau des Sozialtrakts

    3.                  Kompletter Feuerwehrhaus-Neubau

    4.                  Kompletter Feuerwehrhaus-Neubau mit zusätzlichen Flächen für den Bauhof

    Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten sowie deren Realisierungsmöglichkeiten untersucht werden. Hierzu soll das Architekturbüro Feyerabend mit der Erstellung einer solchen Studie beauftragt werden.

  • TOP 42

    Bausache: Neubau Zweifamilienwohnhaus mit  Garage, Kurmainzstraße 10, Flst. 7399, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Überschreitung der Grundflächenzahl)

    Zu einem vorgelegten Bauantrag im Wohngebiet „Unter dem Schloss“ wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt.

  • TOP 43

    Bekanntgaben

  • TOP 44

    Anfragen