Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 26.05.2020 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 60

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 24. April 2020 gefassten Beschlüsse

    In der April-Sitzung wurde beschlossen, für eventuelle Grenzkorrekturen in der Wilhelm-Fischer-Straße, der Brunnenstraße und im Rosenberg den Bodenrichtwert als Grundlage heran zu ziehen. Weiter wurde festgelegt, angesichts der derzeit unsicheren Haushaltslage noch keine weiteren Planungsschritte und Planungsleistungen für das Feuerwehrmagazin zu beauftragen.

  • TOP 61

    Antrag auf Parkzeitbeschränkung vor dem Gebäude Wilhelm-Fischer-Straße 

    2 und 4

    Der Betreiber des Ladengeschäftes in der Wilhelm-Fischer-Straße 2 und 4 hat bei der Gemeinde die Ausweisung einer Parkzeitbeschränkung vor seinem Ladenlokal beantragt. Zuständig für die Ausweisung von Parkzeitregelungen ist das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Heilbronn. Dieses wird auf Antrag der Gemeinde tätig und prüft, ob eine Ausweisung zulässig und sinnvoll ist. Daher hat zunächst die Gemeinde, bzw. der Gemeinderat zu beurteilen, ob er einen solchen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellt oder nicht.

  • TOP 62

    Pumpwerk Treffentrill: Erneuerung der Elektrotechnik und Sanierung des Überlaufbeckens – Genehmigung der Abrechnung

    Im April 2017 hat der Gemeinderat die Erneuerung der Elektrotechnik im Pumpwerk Treffentrill beauftragt. Zeitgleich wurde der Umbau des vorhandenen Überlaufbeckens von einem Erdbecken in ein Betonbecken beschlossen. Die Maßnahmen sind bereits längere Zeit umgesetzt, die Genehmigung der Abrechnung stand noch aus.

  • TOP 63

    Bausache: Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Mutschlerweg 9, 

    Flst. 408, 409/1 – Städtebauliches Einvernehmen nach § 34 BauGB

    Das zur Genehmigung beantragte Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich, der nicht von einem Bebauungsplan überplant ist. Somit muss die Gemeinde gegenüber der Baurechtsbehörde beurteilen, ob sie das Vorhaben städtebaulich für Vertretbar hält.

  • TOP 64

    Sanierung von Wasserleitungen im Bereich Winterweg – Außerplanmäßige Maßnahme und Ausgabe

    Das Wasserversorgungsnetz im Bereich des Wohngebietes „Auf dem Winter“ stammt aus den 60er- und 70er-Jahren. Aufgrund seines Alters sind in den vergangenen Jahren gehäuft Rohrbrüche aufgetreten, konkret im Bereich des Winterwegs. Beim Versuch einer Reparatur stellte sich heraus, dass mehrere Hausanschlüsse nicht mehr dem Stand der Technik und der rechtlichen Vorgaben entsprechen. Eine Reparatur alleine ist daher nicht mehr möglich. Vielmehr müssen ein Abschnitt der Wasserleitung neu verlegt und mehrere Hausanschlüsse neu erstellt werden. Diese Maßnahme war nicht absehbar und muss daher außerplanmäßig finanziert werden.

  • TOP 65

    Bekanntgaben

  • TOP 66

    Anfragen