Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 26.06.2020 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 74

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 26. Mai 2020 gefassten Beschlüsse

    In der Mai-Sitzung wurde beschlossen, für den Neubau des Kindergartens einen zusätzlichen technischen Bauherrenvertreter zu benennen. Weiter wurde über eine Grundstücksangelegenheit, eine Personalangelegenheit, einen Antrag auf Jagdpreisminderung sowie über einen Zuschussantrag für eine Flurneuordnung Beschluss gefasst.

  • TOP 75

    Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB und örtliche Bauvorschriften „Lindenhof“ – Vorstellung städtebaulicher Varianten und Festlegung für das weitere Verfahren

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2019 die Neuaufstellung eines Bebauungsplans „Lindenhof“ beschlossen und in seiner Sitzung am 14.02.2020 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg gebracht.

    Mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ist die so genannte Anhörung der Träger öffentlicher Belange verbunden. Diese sind insbesondere das Regierungspräsidium, das Landratsamt Heilbronn, der Regionalverband und weitere Fachbehörden, die die Planungsabsicht der Gemeinde beurteilen. Die eingegangenen Stellungnahmen waren insgesamt positiv ausgefallen, es wurden keine unüberwindbaren Hindernisse festgestellt.

    In einem nächsten Schritt soll nun der Gemeinderat in seiner Sitzung den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplans endgültig festlegen. Dabei werden dann die Verkehrsführung und die Fragen der Bebaubarkeit des Plangebietes fixiert. Mit diesem Entwurf können dann die zu erwartenden Kosten der Erschließung berechnet werden. Bei dieser Festlegung handelt es sich nicht um einen Teil des formellen Verfahrens, sondern um einen Zwischenschritt. Dieser ist notwendig gewesen, da für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ein recht allgemein gehaltener städtebaulicher Entwurf verwendet wurde, der nun noch präzisiert wird und dann die Grundlage für das weitere Verfahren abbildet.

  • TOP 76

    Dauerhafte Nichteinziehung der Elternbeiträge für die Kindergärten und die Ganztagesbetreuung der Grundschule in den Monaten April und Mai 2020

    Im Zuge der Covid19-Pandemie hat das Land Baden-Württemberg die Schließung der Kindertagesstätten, der Schulen und der Betreuungsangebote an den Schulen angeordnet. Die Kommunen haben daraufhin die Elternbeiträge für diese Einrichtungen für die Monate April und Mai vorläufig nicht erhoben, die kirchlichen und freien Träger haben sich dieser Handhabung angeschlossen. Diese Entscheidung wurde zunächst vorläufig durch die Verwaltungen getroffen. Zwischenzeitlich haben die Kommunen aus dem Soforthilfepaket des Landes Kompensationszahlungen für den so entstandenen Einnahmeausfall erhalten. Daher kann bzw. muss von einer Einziehung dieser Beiträge dauerhaft abgesehen werden. Zuständig für diese endgültige Entscheidung ist der Gemeinderat.

  • TOP 77

    Änderung des Mietvertrags mit der Vodafone GmbH aufgrund der Errichtung einer Hochfrequenzanlage (5G/ LTE) – Schulstraße 1

    Die Vodafone GmbH betreibt bereits seit vielen Jahren eine Mobilfunkanlage auf dem Bürgerhaus Alte Schule. Im Zuge der Einführung der 5G-Technologie möchte die Vodafone den Standort technisch ausbauen. Hierzu ist eine Änderung des Mietvertrags erforderlich, über die der Gemeinderat entscheiden muss.

  • TOP 78

    Bausache: Umbau des Dachgeschosses sowie Anbau eines Aufzuges an das bestehende Wohnhaus im Gabelberg 30, Flst. 154 – Städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde

    Das zur Genehmigung beantragte Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich, der nicht von einem Bebauungsplan überplant ist. Somit muss die Gemeinde gegenüber der Baurechtsbehörde beurteilen, ob sie das Vorhaben städtebaulich für Vertretbar hält.

  • TOP 79

    Bekanntgaben

  • TOP 80

    Anfragen