Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 29.04.2022 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 44

    Beteiligung der Gemeinde Cleebronn an der Bündelausschreibung des NEV zum Betrieb und zur Wartung der Straßenbeleuchtung

    Die Gemeinde Cleebronn ist seit 2014 Eigentümerin des Straßenbeleuchtungsnetzes. Mit dem Erwerb der Straßenbeleuchtung ging auch die Verpflichtung der Gemeinde für Wartung, Prüfung und Instandsetzung des Systems auf diese über. Dazu gehören unter anderem:

     

    Schalten der Straßenbeleuchtung, Störungsmanagement, Betriebspläne, Inspektion, Wartung, Instandsetzung inkl. Störungsbeseitigung z.B. durch Witterungseinflüsse, Unfälle oder Vandalismus, Dokumentation

     

    Für diese Tätigkeiten wurde seit 2014 mit der Netze BW ein entsprechender Wartungs- und Betreuungsvertrag nach vorheriger Bündelausschreibung durch den Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) abgeschlossen. Dieser Vertrag hatte eine Laufzeit von vier Jahren und wurde ein Mal um weitere vier Jahre verlängert. Zum 31.12.2022 läuft dieser Vertrag nun endgültig aus. Der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) hat seinen Mitgliedskommunen wieder die Durchführung einer Bündelausschreibung angeboten, vergleichbar mit den Bündelausschreibungen bei den Stromlieferverträgen. Im konkreten Fall der Gemeinde Cleebronn empfiehlt die Verwaltung wieder am Bündellos für Netz und Tragsystem teilzunehmen. Ein eventuell erforderlicher Leuchtentausch ist aufgrund der flächendeckenden Installation von LED-Leuchten durch örtliche Handwerker möglich und wurde auch bislang bereits so praktiziert.

     

    Mit der Erklärung zur Teilnahme an der Bündelausschreibung bindet sich die Gemeinde auch bereits an die Vergabe. Das bedeutet, das nach Ausschreibungsdurchführung und deren Auswertung der Zuschlag automatisch als erteilt gilt.

  • TOP 45

    Feststellung der Jahresrechnung 2018 – Nochmalige Beschlussfassung

    Die Jahresrechnung 2018 wurde in der Sitzung am 22.10.2019 vom Gemeinderat festgestellt. Im Anschluss bemängelte das Kommunalamt des Landratsmates Heilbronn, dass der Beschluss zwar inhaltlich korrekt sei, aber nicht die korrekte äußere Form aufwies. Daraufhin hat der Gemeinderat in der Sitzung am 25.03.2022 den Beschluss in der gewünschten Form nochmals gefasst. Nun hat das Kommunalamt der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass bei der Beschlussfassung dem Gemeinderat zwei Anlagen zwar vorlagen, diese aber im Text der Beschlussfassung nicht wortwörtlich aufgeführt wurden (!). Nun muss der Gemeinderat ein weiteres Mal eine Beschlussfassung durchführen, obwohl sich inhaltlich überhaupt nichts ändert.

  • TOP 46

    Feststellung der Jahresrechnung 2019 – Nochmalige Beschlussfassung

    Siehe TOP 45, die Beschlussfassungen erfolgten hier am 24.07.2020 und am 25.03.2022.

  • TOP 47

    Bekanntgaben

  • TOP 48

    Anfragen