Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2024
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 21.09.2021 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 101
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung am 23. Juli 2021 gefassten Beschlüsse
In der letzten nicht öffentlichen Sitzung vor der Sommerpause wurde eine Sanierungsvereinbarung mit einem privaten Bauherrn abgeschlossen.
- TOP 102
Neubau Kindertagesstätte im Botenheimer Weg - Ausschreibung von Gewerken
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2021 hat der Gemeinderat die Ausschreibung von einigen Gewerken für das genannte Projekt zurückgestellt, da seitens des Gremiums noch Klärungsbedarf bestand. Insbesondere wurde die Ermittlung von Einsparpotenzial bei mehreren Gewerken gewünscht. Daher wurden die Gewerke Fenster/Außentüren, Rollladenarbeiten, HLS-Installation und Elektroinstallation von der Ausschreibung zurückgestellt. Über diese Gewerke soll nun in der Sitzung nochmals beraten und Beschluss gefasst werden. Die außerdem der Verwaltung übermittelten Fragen aus dem Gremium wurden dem Architekturbüro durchgegeben und werden in der Sitzung durch dieses bzw. die Fachplaner beantwortet.
- TOP 103
Neubestellung von Herrn Jörg Schellenbauer zum Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Cleebronn -
Zustimmung des Gemeinderates
Nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg wird die Gemeindefeuerwehr von einem Feuerwehrkommandanten geleitet. Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant wird durch die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung durch den Gemeinderat zur Wahl vom Bürgermeister bestellt. Der seitherige Kommandant Jörg Schellenbauer wurde zuletzt am 16.01.2016 vom Gemeinderat als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Cleebronn bestätigt und rückwirkend auf 01.01.2016 bestellt. Seine Amtszeit endete somit formal mit Ablauf des 31.12.2020. Pandemiebedingt konnte die Hauptversammlung der Feuerwehr nicht wie sonst üblich Anfang Januar stattfinden, sondern erst am 03.07.2021. In dieser Hauptversammlung wurde Herr Schellenbauer für die weitere Amtszeit von fünf Jahren als Feuerwehrkommandant mehrheitlich wiedergewählt. Die Bestätigung durch den Gemeinderat steht nun noch aus.
- TOP 104
Hochwasserrisikomanagement - Hochwasseralarmplan der Gemeinde
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.01.2015 wurde das Thema Hochwasserrisikomanagement erstmals im Gremium vorgestellt. Wie 2015 festgelegt, hat die Verwaltung primär den Aufgabenkomplex R2 (Risikomanagement und Alarmplanung) abgearbeitet. Wegen immer wieder auftretender Personalengpässe konnte das ursprünglich gesteckte Ziel einer Erledigung bis 2017 nicht erreicht werden. Auch waren die in Frage kommenden Fachbüros zuletzt stark mit Aufträgen ausgelastet, so dass eine frühere Erstellung eines Hochwasseralarmplanes nicht möglich war.
Das Ingenieurbüro Winkler & Partner GmbH aus Stuttgart hat seit Mitte 2019 den Hochwasseralarmplan für die Gemeinde Cleebronn erstellt. Dieser gliedert sich in mehrere Teile. Es werden die im Hochwasserfall relevanten Stellen mit Kontaktdaten erfasst, weiter die besonders gefährdeten Einrichtungen und Stellen in der Gemeinde. Der Alarm- und Einsatzplan legt fest, wie in einem Hochwasserfall seitens der Ortspolizeibehörde, der Feuerwehr und der weiteren Rettungskräfte verfahren werden soll. Weiter enthalten sind Materiallisten und Protokollvordrucke, die in einem Hochwasserfall benötigt werden. Vervollständigt wird das Planwerk mit Kartenmaterial, welches Auskunft gibt über Überschwemmungsgebiete, Hochwasserlinien, Überflutungstiefen, Hochwasserrisiko-bewertung, kritische Einlaufstellen und zu treffende Maßnahmen.
Nach Inkrafttreten des Hochwasseralarmplans soll als nächster Schritt die Maßnahme R 1 (Information der Bevölkerung und der Wirtschaftsbetriebe) umgesetzt werden. Diese basiert in großen Teilen auf den Festlegungen des Alarmplans, weshalb dieser zuerst erstellt werden musste. Eine weitere Prüfung erfolgt bezüglich der Maßnahme R 26 (Notfallplanung für die Trinkwasserversorgung). Hier hat sich nach erster Einschätzung durch den Hochwasseralarmplan kein zusätzlicher Handlungsbedarf ergeben. Die Maßnahmen R 5 (laufende Kontrolle der Bacheinläufe), R 10 (Berücksichtigung des Hochwasserschutzes bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans) und R 11 (Berücksichtigung des Hochwasserschutzes bei Bebauungsplänen) wurden bereits umgesetzt oder werden bei laufenden Verfahren berücksichtigt. Die Maßnahme R 12 (Regenwassermanagement) wurde mit Priorität 3 versehen.
- TOP 105
Bausache:
Landschaftsbauarbeiten Umbau / Neugestaltung des vorhandenen Parkplatzes einschließlich Umgebung, Flst. 5802 - Michaelsberg 1
Zu mehreren vorliegenden Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen ist die städtebauliche Beurteilung durch die Gemeinde erforderlich. Die Bauvorhaben liegen entweder im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich oder benötigen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans.
- TOP 106
Bausache:
Neubau eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil und einer Wohnheit, Flst. 5426/3 und 153/8 - Gabelberg 24 - Bauvoranfrage
Zu mehreren vorliegenden Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen ist die städtebauliche Beurteilung durch die Gemeinde erforderlich. Die Bauvorhaben liegen entweder im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich oder benötigen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans.
- TOP 107
Bausache:
Neubau eines Carports, Flst. 5024/1 - Hohlweg 19
Zu mehreren vorliegenden Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen ist die städtebauliche Beurteilung durch die Gemeinde erforderlich. Die Bauvorhaben liegen entweder im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich oder benötigen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans.
- TOP 108
Bausache:
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage, Abstellraum und drei Kfz-Stellplätzen, Flst. 7164 - Im Klepperberg 23
Zu mehreren vorliegenden Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen ist die städtebauliche Beurteilung durch die Gemeinde erforderlich. Die Bauvorhaben liegen entweder im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich oder benötigen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans.
- TOP 109
Entscheidung über die endgültige Behandlung der Kindergartengebühren im Rahmen der pandemiebedingten Schließung
Pandemiebedingt musste im April und im Mai der reguläre Betrieb in den Kinderbetreuungseinrichtungen wieder eingestellt werden. Die Erhebung der Nutzungsgebühren wurde vorläufig ausgesetzt. Mittlerweile liegen die Bedingungen für eine teilweise Erstattung der Gebühren durch das Land Baden-Württemberg vor, so dass der Gemeinderat über die endgültige Regelung zur Erhebung bzw. Nichterhebung des Gebühren Beschluss fassen kann.
- TOP 110
Bekanntgaben
- TOP 111
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