Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

zurück zur Sitzungliste

Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 18.05.2021 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 61

    Beschluss des Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

    In der Sitzung des Gemeinderats am 23. April 2021 wurde der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung dem Gemeinderat vorgestellt. Die wichtigsten Eckdaten und Entwicklungen wurden ausführlich erläutert. Nach den rechtlichen Regelungen kann der Haushaltsplan samt Satzung in einer zweiten Sitzung dann verabschiedet werden.

  • TOP 62

    Brandschutzmaßnahme im Bürgerhaus Alte Schule - Beauftragung der Verwaltung zur Vergabe der Gewerke

    Das ursprüngliche Ziel der Gemeinde, im Bürgerhaus Alte Schule einen Außenlift einzubauen wurde durch die Feststellung eines großen Nachholbedarfs beim Thema Brandschutz schnell in den Hintergrund gedrängt. Nachdem das Vorhaben 2017 baurechtlich genehmigt wurde, erfolgten im Jahr 2018 die entsprechenden Werkplanungen. Zwischen Frühjahr und Sommer 2019 wurden die Gewerke ausgeschrieben und zur Vergabe vorbereitet. Allerdings konnte nur für das Gewerk Schlosserarbeiten ein adäquates Angebot erzielt werden. Für die Gewerbe Rohbau, Schreinerarbeiten und Brandmeldeanlage gingen trotz mehrmaliger Angebotsaufforderungen keine oder keine preislich vertretbaren Angebote ein.

    Da die Maßnahme aber in jedem Fall umgesetzt werden muss, sollen in einem letzten Versuch durch nochmalige gezielte Angebotsaufforderungen Angebote für die ausstehenden Gewerke erreicht werden. Damit die Gemeinde beim Vorliegen angemessener Angebote schnell reagieren und die Aufträge erteilen kann, sollte die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt werden, die Auftragserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen.

  • TOP 63

    Bausache: Nutzungsänderung ehemaliger Schlecker-Markt zur Eisdiele Keltergasse 13/Brückenstraße 2, 74389 Cleebronn, Flst. 132/6 (nachträgliche Genehmigung)

    Eine beantragte Nutzungsänderung bedarf der städtebaulichen Beurteilung durch die Gemeinde, da das betreffende Objekt sich im unbeplanten Innenbereich befindet.

  • TOP 64

    Bekanntgaben

  • TOP 65

    Anfragen