Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2024
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 26.03.2021 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 36
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 26.02.2021 gefassten Beschlüsse
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 26.02.2021 wurde zunächst über den Zuschussantrag eines Cleebronner Vereins positiv Beschluss gefasst. Außerdem behandelte das Gremium den Antrag auf Förderung einer Sanierungsmaßnahme im Gebiet der Ortskernsanierung und bewilligte diese Maßnahme.
- TOP 37
Erweiterung Feuerwehrgebäude - Zuschlagsentscheidung zur Vergabe der ausgeschriebenen Architekten- und Ingenieurleistungen (Planungsleistungen)
Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie zur Lösung der Platzproblematik in der Feuerwehr aus dem Jahr 2020 hat der Gemeinderat im Sommer / Herbst 2020 die Durchführung eines so genannten diskríminierungsfreien und transparenten Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros angestoßen. Mit der Betreuung dieses Verfahrens wurde die Kanzlei iuscomm aus Stuttgart beauftragt. Das Ergebnis dieses Verfahrens, innerhalb dessen auch eine Vorstellung von interessierten Architekturbüros stattfand, wird in der Sitzung präsentiert. Die Grundlage für die Beauftragung eines Büros wird der Vergabevorschlag der Kanzlei iuscomm sein.
- TOP 38
Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs -Ausschreibungsbeschluss
Im Januar 2020 hat der Gemeinderat die Ersatzbeschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges im Grundsatz beschlossen. Für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/24 sollte wegen Erreichens der normativen Nutzungsdauer ein HLF 20-Fahrzeug als Ersatz beschafft werden. Die von der Gemeinde gestellten Zuschussanträge wurden zwischenzeitlich bewilligt. In der vertieften Ausarbeitung der Planung zeigte sich, dass anstelle des relativ störungsfrei laufenden aber älteren TLF 16/24 der vorzeitige Ersatz des zwar etwas jüngeren, dafür aber sehr störanfälligen LF 8/6 durch das HLF 20 sinnvoller wäre. Fördertechnisch konnte abgeklärt werden, dass dieser vorgezogene Fahrzeugtausch ebenfalls bezuschusst werden würde. Dem Gemeinderat wird daher empfohlen, einen veränderten Beschluss zur Ersatzbeschaffung zu fassen und gleichzeitig die Ausschreibung zu veranlassen.
- TOP 39
Parkzeitbeschränkung im Bereich Wilhelm-Fischer-Straße 4
Der Betreiber der Bäckerei Keppler in Cleebronn hat Anfang 2020 die Ausweisung einer Parkzeitbeschränkung vor dem Betriebsgebäude in der Wilhelm-Fischer-Straße beantragt. Da für die Festlegung von Verkehrsregelungen die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zuständig ist, hat die Gemeinde diesen Sachverhalt der Verkehrsschau des Landkreises zur Prüfung vorgelgt. Die Verkehrsschau hat im Herbst 2020 die Örtlichkeiten besichtigt und nun der Gemeinde die Ausweisung einer Parkzeitbeschränkung werkstags von 6-18 Uhr auf 30 Minuten in dem fraglichen Bereich vorgeschlagen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer solchen Entscheidung soll dies vom Gemeinderat festgelegt werden. Sofern der Gemeinderat dem Vorschlag folgt, kann dieser von der Gemeinde umgesetzt werden.
- TOP 40
Antrag der Fraktion „Pro Cleebronn“ auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindeordnung zur Festlegung des Standortes für den geplanten Kindergartenneubau“
Das von der Bürgerinitiative „Pro Cleebronn“ initiierte Bürgerbegehren zum Thema Kindergartenstandort an der Schützenstraße statt im Botenheimer Weg war aufgrund mehrerer Fehler unzulässig und musste vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.02.2021 zurückgewiesen werden. Die Fraktion „Pro Cleebronn“ hat nun einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes gestellt, wonach der Gemeinderat die Durchführung eines Bürgerentscheids auf freiwilliger Basis beschließen soll. Über diesen Antrag hat der Gemeinderat in der Sitzung zu entscheiden.
- TOP 41
Bauvoranfrage: Abbruch vorhandener Gebäude und Neubau von vier Mehrfamilienhäusern, Flst. 4694/2, 4694/3, 4694/5, 4695, Schützenstraße
Für eine derzeit unbebaute bzw. mit teilweise abgängiger Bausubstanz bebaute Fläche an der unteren Schützenstraße wurde eine Bauvoranfrage eingereicht. Diese hat den (teilweisen) Abbruch der vorhandenen Gebäude und eine Neubebauung mit bis zu vier Mehrfamilienhäusern zum Gegenstand. Da das Baugrundstück sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet, hat der Gemeinderat die städtebauliche Verträglichkeit zu bewerten.
- TOP 42
Austausch des Granulats beim Kleinspielfeld am Sportplatz - Auftragsvergabe
Das im Kunstrasenplatz am Sportplatz verbaute Granulat hat sich vergangenes Jahr aus unbekannten Gründen plötzlich verklebt und verklumpt. Daher musste der Platz zur Vermeidung von Verschmutzungen und auch Verletzungen gesperrt werden. Die Gemeinde hat eine Untersuchung veranlasst, weshalb das Granulat verklumpt und ob beim Einbau des Materials eventuell bereits verunreinigtes Granulat verwendet wurde. Die Untersuchung kam zwar zu dem Ergebnis, da dem Granulat tatsächlich Stoffe beigemischt waren, die regelmäßig nicht Bestandteile sind. Ob diese Beimischung aber ursächlich für das Verkleben ist, konnte nicht nachgewiesen werden. Nachdem sowohl die Firma, welche das Granulat hergestellt hat, noch die Firma, die den Platz angelegt hat, bereit sind, einen Austausch auf eigene Kosten vorzunehnmen, bliebe der Gemeinde lediglich die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Firmen vorzugehen. Angesichts der eher schwierigen Beweisführung und des ungewissen Ausgangs eines langwierigen Prozesses wird empfohlen, das Granulat auf eigene Kosten auszutauschen und so den Platz wieder bespielbar zu machen.
- TOP 43
Bekanntgaben
- TOP 44
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