Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

zurück zur Sitzungliste

Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 18.12.2020 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

     

    • Die Sitzung findet in der TSV-Halle statt, da hier die erforderlichen Abstandsregelungen für Räte und Besucher eingehalten werden können. Die Anzahl an Besucherplätzen ist dadurch auf knapp 20 beschränkt.
    • Besucher der Sitzung müssen einen Sitzplatz einnehmen. Ein Aufenthalt in der Halle ohne Sitzplatz oder auch in den Vor- und Nebenräumen ist nicht zulässig.
    • Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-Cov-2 infizierten Person stehen oder standen, und seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, haben keinen Zutritt zur Sitzung.
    • Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur haben ebenfalls keinen Zutritt zur Sitzung.
    • Darüber hinaus gelten die Regelungen der Verordnungen der Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie der Landesregierung Baden-Württemberg.
    • Beim Betreten und beim Verlassen der Halle ist eine Gesichtsmaske o.ä. zu tragen. Auch während der Sitzung ist das Tragen einer Maske o.ä. wegen der geänderten Infektionslage Pflicht.

     

  • TOP 2

    Bekanntgabe eines in der nicht öffentlichen Sitzung am 20. November 2020 gefassten Beschlusses

    In der Gemeinderatssitzung am 20.11.2020 wurde in nicht öffentlicher der Erwerb der Straßen- und Restflächen der ehemaligen PPE im Wohngebiet „Unter dem Schloss“ beschlossen.

  • TOP 3

    Bausache: Neubau einer Garage, Rotes Knie 28, Flurstück 6786

     

    Zu zwei eingereichten Bauanträgen ist die Beratung und Beschlussfassung über das städtebauliche Einvernehmen durch den Gemeinderat erforderlich da die Erteilung einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt wurde (TOP 136) bzw. sich das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet (TOP 137).

     

  • TOP 4

    Bausache: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Schützenstraße 15, Flurstück 5033/7

    Zu zwei eingereichten Bauanträgen ist die Beratung und Beschlussfassung über das städtebauliche Einvernehmen durch den Gemeinderat erforderlich da die Erteilung einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt wurde (TOP 136) bzw. sich das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet (TOP 137).

  • TOP 5

    Genehmigung von im Jahr 2020 bei der Gemeinde eingegangenen Spenden

    Da das diesjährige Kinderferienprogramm ausfallen musste, hält sich auch die Zahl der bei der Gemeinde eingegangenen Spenden in Grenzen. Dessen ungeachtet müssen auch diese wenigen Spenden vor der endgültigen Annahme durch den Gemeinderat genehmigt werden.

  • TOP 6

    Einrichtung von Waldrefugien

    Im Gemeindewald Cleebronn befinden sich mehrere kleinere Bereiche, in denen aus unterschiedlichen Gründen keine reguläre Holzbewirtschaftung mehr erfolgt. Diese Bereiche, so genannte Waldrefugien, weisen aber eine sehr hohe ökologische Wertigkeit aus. Dieser ökologische Mehrwert kann in so genannten Öko-Punkten verifiziert werden, die dann dem Öko-Konto der Gemeinde gutgeschrieben werden können. Diese Punkte wiederum können wiederum bei naturschutzrechtlichen Eingriffen, zum Beispiel der Neuausweisung eines Baugebietes, als Ausgleich angerechnet werden. Die im Cleebronner Wald vorhandenen Refugien sollen daher bewertet und dem Öko-Konto gutgeschrieben werden.

  • TOP 7

    Antrag von Gemeinderat Markus Langjahr auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

    Gemeinderat Markus Langjahr (Fraktion Pro Cleebronn) hat sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus beruflichen Gründen beantragt und entsprechend begründet. Zuständig zur Beschlussfassung über diesen Antrag ist der Gemeinderat. In der nächsten Gemeinderatssitzung im Januar kann dann die Verpflichtung des/der Nachrückers/Nachrückerin innerhalb des Wahlvorschlags erfolgen.

  • TOP 8

    Eingruppierung der Zweitkräfte (Erzieher/Erzieherinnen) in den Kindertageseinrichtungen der Evangelischen Kirchengemeinde

    Die evangelische Kirchengemeinde Cleebronn als Trägerin zweier Kindertageseinrichtungen möchte für die Zweitkräfte das gleichberechtigte Arbeiten umsetzen. Das bedeutet, dass Zweitkräfte (Erzieher/innen; ausgenommen Kinderpfleger/innen und Teilzeitkräfte bis 20%) in Vergütungsgruppe S8a eingruppiert werden sollen. Hierfür benötigt die Kirchengemeinde die Zustimmung der Kommune.

  • TOP 9

    Projektiertes Wohngebiet „Lindenhof“ – Auswahl eines Erschließungsträgers

    Die Gemeinde hat die bisher erforderlichen und möglichen Verfahrensschritte für das projektierte Wohngebiet „Lindenhof“ begangen. Aktuell wurde eine Kostenschätzung für die Erschließung des Gebietes durch das Büro i-motion aus Ilsfeld erstellt. Diese wird vom Ingenieurbüro Käser, welches den Bebauungsplan erstellt, in die Ermittlung der Erschließungskosten eingearbeitet. Sobald die zu erwartenden Kosten für die Erschließung pro m² Grundstücksfläche feststehen, werden die Eigentümer darüber informiert. Anschließend soll eine Entscheidung der Eigentümer erfolgen, ob sie an der Erschließung bindend teilnehmen möchten.

    Entsprechend der heute üblichen Praxis soll das Gebiet bei einer Realisierung nicht durch die Gemeinde selbst, sondern durch einen Erschließungsträger erschlossen werden. Die Gemeinde hat daher vier potenzielle Erschließungsträger, die über entsprechende Reputation und Erfahrung verfügen, zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Ein Erschließungsträger hat wegen nicht vorhandener Kapazitäten abgesagt, ein weiterer hat sich nicht gemeldet. Von zwei Büros liegen Angebote vor, von denen eines der beiden durch die Gemeinde angenommen werden soll. Bei der Erstellung der Tagesordnung war der Auswertungsprozess der beiden Angebote noch nicht abgeschlossen.

  • TOP 10

    Bekanntgaben

  • TOP 11

    Anfragen