Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 26.05.2020 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

     

    Die Sitzung findet vorbehaltlich der Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie von Bund und Land Baden-Württemberg statt. Kurzfristige Änderungen oder eine Absage sind möglich. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls am Sitzungstag auf der Homepage der Gemeinde oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung, ob die Sitzung stattfinden kann.

     

    - Die Sitzung findet in der TSV-Halle statt, da hier die erforderlichen Abstandsregelungen für Räte  und Besucher eingehalten werden können. Die Anzahl an Besucherplätzen ist dadurch eingeschränkt.

    - Besucher der Sitzung müssen einen Sitzplatz einnehmen. Ein Aufenthalt in der Halle ohne Sitzplatz oder auch in den Vor- und Nebenräumen ist nicht zulässig.

    - Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-Cov-2 infizierten Person stehen oder standen, und seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, haben keinen Zutritt zur Sitzung.

    - Personen, die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage im Ausland aufgehalten haben und Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur haben ebenfalls keinen Zutritt zur Sitzung.

    - Darüber hinaus gelten die Regelungen der Verordnungen der Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie der Landesregierung Baden-Württemberg.

                        

    - Das Tragen einer Gesichtsmaske, eines Tuchs oder eines Schals über Nase und Mund ist für Besucher der Sitzung verpflichtend.

  • TOP 2

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 24. April 2020 gefassten Beschlüsse

    In der April-Sitzung wurde beschlossen, für eventuelle Grenzkorrekturen in der Wilhelm-Fischer-Straße, der Brunnenstraße und im Rosenberg den Bodenrichtwert als Grundlage heran zu ziehen. Weiter wurde festgelegt, angesichts der derzeit unsicheren Haushaltslage noch keine weiteren Planungschritte und Planungsleistungen für das Feuerwehrmaganzin zu beauftragen.

  • TOP 3

    Antrag auf Parkzeitbeschränkung vor dem Gebäude Wilhelm-Fischer-Straße

    2 und 4

    Der Betreiber des Ladengeschäftes in der Wilhelm-Fischer-Straße 2 und 4 hat bei der Gemeinde die Ausweisung einer Parkzeitbeschränkung vor seinem Ladenlokal beantragt. Zuständig für die Ausweisung von Parkzeitregelungen ist das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Heilbronn. Dieses wird auf Antrag der Gemeinde tätig und prüft, ob eine Ausweisung zulässig und sinnvoll ist. Daher hat zunächst die Gemeinde, bzw. der Gemeinderat zu beurteilen, ob er einen solchen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellt oder nicht.

  • TOP 4

    Pumpwerk Treffentrill: Erneuerung der Elektrotechnik und Sanierung des Überlaufbeckens – Genehmigung der Abrechnung

    Im April 2017 hat der Gemeinderat die Erneuerung der Elektrotechnik im Pumpwerk Treffentrill beauftragt. Zeitgleich wurde der Umbau des vorhandenen Überlaufbeckens von einem Erdbecken in ein Betonbecken beschlossen. Die Maßnahmen sind bereits längere Zeit umgesetzt, die Genehmigung der Abrechnung stand noch aus.

  • TOP 5

    Bausache: Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Mutschlerweg 9,

    Flst. 408, 409/1 – Städtebauliches Einvernehmen nach § 34 BauGB

    Das zur Genehmigung beantragte Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich, der nicht von einem Bebauungsplan überplant ist. Somit muss die Gemeinde gegenüber der Baurechtsbehörde beurteilen, ob sie das Vorhaben städtebaulich für Vertretbar hält.

  • TOP 6

    Sanierung von Wasserleitungen im Bereich Winterweg – Außerplanmäßige Maßnahme und Ausgabe

    Das Wasserversorgungsnetz im Bereich des Wohngebietes „Auf dem Winter“ stammt aus den 60er- und 70er-Jahren. Aufgrund seines Alters sind in den vergangenen Jahren gehäuft Rohrbrüche aufgetreten, konkret im Bereich des Winterwegs. Beim Versuch einer Reparatur stellte sich heraus, dass mehrere Hausanschlüsse nicht mehr dem Stand der Technik und der rechtlichen Vorgaben entsprechen. Eine Reparatur alleine ist daher nicht mehr möglich. Vielmehr müssen ein Abschnitt der Wasserleitung neu verlegt und mehrere Hausanschlüsse neu erstellt werden. Diese Maßnahme war nicht absehbar und muss daher außerplanmäßig finanziert werden.

  • TOP 7

    Bekanntgaben

  • TOP 8

    Anfragen