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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 28.01.2020 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Einwohnerfragen

    Im vierteljährlichen Abstand besteht für Einwohner die Möglichkeit, im Rahmen einer Gemeinderatssitzung Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen. Die Fragen werden aufgenommen, geprüft und die Antworten hierzu – sofern datenschutzrechtlich zulässig - auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

     

  • TOP 2

    Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr - Grundsatzbeschluss

    Der für die Jahr 2016 – 2021 geltende Feuerwehrbedarfsplan sieht aktuell den Ersatz des seit 1992 in Dienst stehenden Tandlöschfahrzeugs TLF 16/24 Tr vor. Als Nachfolgefahrzeug ist ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF), konkret ein HLF 20 vorgesehen. Um das Ausschreibungsverfahren zu starten und einen entsprechenden Zuschussantrag beim Landratsamt Heilbronn stellen zu können, ist ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich.

  • TOP 3

    Raumsituation Feuerwehrgerätehaus - Grundsatzbeschluss

    In den vergangenen Sitzungen wurden dem Gremium verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten für das Feuerwehrgerätehaus als Machbarkeitsstudie vorgestellt. Um das weitere Planungsverfahren anzustoßen, ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates über das weitere Planungsverfahren zu fassen.

  • TOP 4

    Bausache:

    Umbau des Evangelischen Gemeindehauses zur Kindertagesstätte, Bönnigheimer Straße 20, Flst. 80

    Für die Stellung eines Bauantrags ist es nicht erforderlich, dass der Bauantragsteller Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder Objektes ist. Eine Privatperson hat einen Bauantrag zum Umbau des Evangelischen Gemeindehauses zu einer Kindertagesstätte eingereicht. Da sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde befindet, ist die städtebauliche Beurteilung durch den Gemeinderat erforderlich.

  • TOP 5

    Bausache:

    Errichtung einer Doppelhaushälfte, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Firsthöhe, Michaelsberger Weg, Flst. 5307/2

    Die am südlichen Ende des Michaelsberger Wegs gelegene, ehemalige Werksfläche der Firma Buck soll nach durchgeführter Beräumung und Freilegung nun ebenfalls bebaut werden. Für zwei Teilflächen wurden Bauanträge für ein Doppel eingereicht, die bezüglich der Firsthöhe eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans benötigen.

  • TOP 6

    Bausache:

    Errichtung einer Doppelhaushälfte, Befreiung von den Festzsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Firsthöhe, Michaelsberger Weg, Flst. 5307/3

    Die am südlichen Ende des Michaelsberger Wegs gelegene, ehemalige Werksfläche der Firma Buck soll nach durchgeführter Beräumung und Freilegung nun ebenfalls bebaut werden. Für zwei Teilflächen wurden Bauanträge für ein Doppel eingereicht, die bezüglich der Firsthöhe eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans benötigen.

  • TOP 7

    Bekanntgaben

  • TOP 8

    Anfragen