Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2024
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 17.01.2020 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 1
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 13.12.2019 gefassten Beschlüsse
In der nicht öffentlichen Dezembersitzung wurde eine Vorberatung durchgeführt, außerdem wurde über eine Personalsache entschieden.
- TOP 2
Wasserversorgung Cleebronn - Änderung des Betriebsführungsvertrags
Seit 2017 hat die Firma Wasserversorgungstechnik Uwe Kenngott die technische Betriebsführung der Cleebronner Wasserversorgung inne. Nach drei Jahren der Betriebsführung, hat die Firma Kenngott nun eine Anpassung des Pauschalhonorars beantragt. Diese Anpassung entspricht im Wesentlichen den Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes.
- TOP 3
Genehmigung der im 2. Halbjahr 2019 an die Gemeinde geleisteten Spenden
Der Gemeinderat hat zuletzt im September 2019 die bis zum 31.08.2019 bei der Gemeinde eingegangenen Spenden genehmigt. Die bis zum Jahresende 2019 weiter eingegangenen Spenden sollen nun ebenfalls genehmigt werden.
- TOP 4
Anlage eines neuen Urnengrabfeldes - Baubeschluss
Der Bedarf an Urnengräbern für Bestattungen ist ungebrochen hoch. Das zuletzt angelegte Urnengrabfeld hat keine freien Erdurnengräber mehr. Zur kurzfristigen Überbrückung des Bedarfs wurde im Erweiterungsteil des Friedhofs eine Reihe Erdgräber in Urnengräber umgewandelt. Damit lässt sich der Bedarf aber nicht dauerhaft decken. Daher soll die westlich der Aussegnungshalle befindliche bisherige Erdgrababteilung in ein Urnengrabfeld umgewandelt werden. Die Ruhe- und Nutzungszeiten der dortigen Gräber sind allesamt abgelaufen. Das Ingenieurbüro Ippich aus Brackenheim soll mit der Planung und Durchführung der Maßnahme beauftragt werden. Insgesamt sollen dort rund 36 Urnengräber entstehen.
- TOP 5
Bausache:
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Garage, Flst. 6802, Rieslingstraße 24
Der eingereichte Bauantrag benötigt mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Über die städtebauliche Verträglichkeit muss der Gemeinderat entscheiden.
- TOP 6
Bekanntgaben
- TOP 7
Anfragen