Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 15.11.2019 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 22. Oktober 2019 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Oktobersitzung wurden über eine Personalangelegenheit und über einen gestellten Stundungsantrag zu Gewerbesteuerforderungen Beschluss gefasst.

  • TOP 2

    Überarbeitung der Globalberechnung - Vorstellung des Ergebnisses

    Zur Refinanzierung der Investitionen der Gemeinde beim erstmaligen Bau von Wasserleitungen und Abwasserkanälen muss die Kommune so genannte Anliegerbeiträge erheben. Diese werden in der Regel einmalig mit der Herstellung der Anschlussmöglichkeit erhoben und haben nichts mit den normalen Abwasser- oder Wassergebühren gemeinsam, die jährlich erhoben werden. In seltenen Fällen kann es auch zu einer nochmaligen Nachveranlagung kommen. Die Höhe dieser Anliegerbeiträge kann – im Gegensatz zu den Anliegerbeiträgen für den Straßenbau – nicht für jede Anlage (also Kanalstrecke oder Wasserleitungsstrecke) separat ermittelt werden. Vielmehr müssen auch Kostenanteile von Anlagen berücksichtigt werden, die mehreren Einzelstrecken funktional bzw. technisch dienen, beispielsweise ein Sammelkanal, in den mehrere Einzelkanäle entwässern. Daher muss für das Gemeindegebiet ein einheitlicher Beitragssatz für den Wasserbereich und den Abwasserbereich festgelegt werden. Diese wechselseitige Berechnung zwischen Kostenblock und Flächenverteilung erfolgt im Rahmen einer so genannten Globalberechnung. Diese ist alle sechs bis zehn Jahre zu aktualisieren. Das Büro Allevo Kommunalberatung hat die Neuberechnung vorgenommen und wird das Ergebnis dem Gemeinderat präsentieren.

  • TOP 3

    Planung und Bau einer Kindertagesstätte - Antrag der Fraktion Pro Cleebronn "Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Kindergartengruppe im Erdgeschoss des Evangelischen Gemeindehauses"

    Aus der Fraktion Pro Cleebronn wurde in der Gemeinderatssitzung am 24. September unter dem Tagesordnungspunkt „Planung und Bau einer Kindertagesstätte – Sachstandsbericht und Vorstellung der aktuellen Planung“ die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Kindergartengruppe im Erdgeschoss des Evangelischen Gemeindehauses beantragt. Dieser Antrag wurde durch den Gemeinderat vertagt und wird daher in der aktuellen Sitzung nochmals aufgerufen.

  • TOP 4

    Satzung zur 1. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage un die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Cleebronn vom 21.10.2011

    Die Aktualisierung der Globalberechnung unter TOP 115. hat zu einer Änderung der Wasserversorgungsbeitragssätze geführt. Die in der Wasserversorgungssatzung bisher enthaltenen Sätze sind daher per Satzung zu ändern.

  • TOP 5

    Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde Cleebronn vom 21.10.2011

    Auch im Abwasserbereich gelten künftig neue Beitragssätze. Auch diese sind per Satzung zu ändern.

  • TOP 6

    Antrag der Fraktion Pro Cleebronn: "Fragen stellen können"

    Die Fraktion Pro Cleebronn hat die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Fragen stellen können“ beantragt. Gegenstand des Antrags ist, dass Bürger künftig im Anschluss an die öffentlichen Gemeinderatssitzungen Fragen stellen dürfen.

  • TOP 7

    Sondertilgungen von zwei Darlehen der Gemeinde Cleebronn

    Die Gemeinde hat aktuell die Möglichkeit, zwei seit 2011 laufende Darlehen per Sondertilgung abzulösen. Aufgrund der vorhandenen Rücklagen der Gemeinde bietet sich dies an. Dies trägt auch zu einem klareren Haushaltsbild bei. Zuständig hierfür ist – wie bei einer Neuaufnahme eines Darlehens – der Gemeinderat.

  • TOP 8

    Geplante Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Änderung der Verordnung über den Naturpark "Stromberg-Heuchelberg"

    Das Land Baden-Württemberg hat bereits in den Jahren 2014/2015 die Gemeinden im Zabergäu davon in Kenntnis gesetzt, dass es eine Ausdehnung der Gebietskulisse des Naturparks „Stromberg-Heuchelberg“ in Betracht zieht. Konkret bedeutete dies für die Gemeinde Cleebronn, dass die gesamte Gemarkungsfläche der Gemeinde in den Geltungsbereich des Naturparks kommen soll. Bisher war Cleebronn nur teilweise im Geltungsbereich der Gebietskulisse. In Brackenheim, Güglingen und Pfaffenhofen lagen bzw. liegen vergleichbare Situationen vor. Alle Gemeinden des Zabergäus haben damals einer Ausweitung zugestimmt, da keine negativen Auswirkungen zu befürchten waren. Nachdem anschließend das Verfahren vom Land jahrelang nicht weiter betrieben wurde, wurden im Sommer und Herbst diesen Jahres die Aktivitäten wieder aufgenommen. Den Gemeinden wird nun nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zwischenzeitlich gibt es kritische Stimmen, die eine Einschränkung der kommunalen Planungshoheit durch eine Gebietsausdehnung befürchten. Die Aktivitäten im Umfeld des Bürgerbegehrens „Rettet die Bienen“ haben die Befürchtungen durchaus gefördert. In interkommunaler Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen des Zabergäus wird derzeit an einer Klärung der aufgetretenen Fragen gearbeitet. Eventuell muss die Gemeinde eine neue Stellungnahme abgeben oder die Verwaltung zur Abgabe einer Stellungnahme ermächtigen. Die Frist zur Abgabe läuft am 30.11.2019 ab.

  • TOP 9

    Bausache: Bau einer Doppelgarage, Flst. 4690/2, Hindenburgstraße 43 - Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    Bei einem eingereichten Bauantrag liegt eine Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplans vor, bzw. eine Befreiung von den Festsetzungen dieses Plans wurde beantragt. Hierüber hat der Gemeinderat zu beschließen.

  • TOP 10

    Bekanntgaben

  • TOP 11

    Anfragen