Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.10.2019 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Einwohnerfragestunde

    Der Gemeinderat kann Einwohnerfragestunden ansetzen. In diesen Einwohnerfragestunden können Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen vorbringen. Diese werden in einfachen Angelegenheiten, falls möglich sofort, oder bei Klärungsbedarf zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Gestellte Fragen dürfen nur Gemeindeangelegenheiten betreffen. Vorschläge oder Anregungen zu konkreten Gemeindeangelegenheiten können vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet in der Sitzung nicht statt. Sofern bei Aufruf des Tagesordnungspunktes keine Fragen gestellt werden, wird unmittelbar im Anschluss mit der Tagesordnung fortgefahren.

  • TOP 2

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 24. September 2019 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. September 2019 wurde die Fischereipacht für den Stausee im Ruittal und Geigersbach für 10 Jahre an einen ortsansässigen Bieter vergeben. Weiter wurde über den Zuschussantrag eines Cleebronner Vereins Beschluss gefasst.

  • TOP 3

    Ersatzbeschaffung eines Mini-Baggers für den Bauhof – Auftragsvergabe

    Der aktuell im Bauhof im Einsatz befindliche Minibagger wurde 2005 in bereits gebrauchtem Zustand erworben. Durch den mittlerweile 14-jährigen Einsatz ist die Maschine am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt. Daher wurde bereits bei der Erstellung des Haushaltsplans eine Ersatzbeschaffung vorgesehen. Das vom Bauhof favorisierte Ersatzgerät wird nach Angebotseinholung circa 31.000 € kosten. Das Altgerät wird für 4.760 € in Zahlung genommen. Die Verwaltung befürwortet die Ersatzbeschaffung, der Beschluss hierüber fällt in die Zuständigkeit des Gemeinderates.

  • TOP 4

    Neukalkulation der Bestattungsgebühren 2019

    Ab Herbst diesen Jahres werden auf dem Cleebronner Friedhof so genannte Baumurnengräber angeboten. Diese Grabart ist vergleichbar mit der Bestattung an einem Gemeinschaftsbaum in einem Friedwald, bietet aber die infrastrukturellen Vorteile eines konventionellen Friedhofs (z.B. Wege, Aussegnungshalle). Da diese Grabart bisher nicht angeboten wurde, musste hierfür eine Kalkulation der Gebühren vorgenommen werden. Eine isolierte Kalkulation dieser neuen Grabart ist allerdings laut Aufsichtsbehörde nicht zulässig, vielmehr müssen alle Gebührensätze neu kalkuliert werden. Die letzte Kalkulation erfolgte vor etwas mehr als drei Jahren. Somit dient die Neukalkulation auch der Kontrolle des Kostendeckungsgrades und ggf. der Neujustierung der Gebührensätze. Die Kalkulation wird in der Sitzung vorgestellt und ist vom Gemeinderat festzustellen.

  • TOP 5

    Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde Cleebronn (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung vom 31.03.2004)

    Die eigentliche Änderung der Bestattungsgebühren erfolgt durch Erlass einer Satzung, mit der die bisherige Satzung geändert wird. Dies ist nach erfolgter Feststellung der Kalkulationsgrundlage (siehe TOP 99.) in einem separaten Tagesordnungspunkt vorzunehmen und vom Gemeinderat zu beschließen.

  • TOP 6

    Neukalkulation der Verwaltungsgebühren 2019

    Die von der Verwaltung erhobenen Verwaltungsgebühren (beispielsweise für Kopien, Genehmigungen oder Bescheide) können in der Höhe nicht beliebig festgesetzt werden, sondern müssen per Satzung in einem Gebührenverzeichnis festgelegt werden. Die aktuell von der Gemeinde erhobenen Gebührensätze wurden zuletzt 2007 festgelegt. Allerdings wurden diese – wie verbreitet üblich gewesen – nicht kalkuliert, sondern auf der Basis bestehender Gebührensätze lediglich fortgeschrieben. Dies wurde zuletzt von der Rechnungsprüfung beanstandet, so dass die Gebührensätze nun detailliert kalkuliert werden mussten. Auch hier sind in einem ersten Schritt die Kalkulationsgrundlagen und Gebührensätze vom Gemeinderat zu billigen und zu beschließen. Im nächsten Tagesordnungspunkt muss dann eine Änderungssatzung erlassen werden.

  • TOP 7

    Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 30. März 2007

    Wie unter TOP 101. ausgeführt, muss zur rechtswirksamen Änderung der bestehenden Satzung eine Satzung zur Änderung derselben erlassen werden. In dieser sind dann die neuen Gebührensätze verankert.

  • TOP 8

    Bausache: Erweiterung Mehrfamilienwohnhaus mit 4 Pkw-Stellplätzen, Friedhofstraße 31, Flst. 555/2

    Zu einem eingereichten Bauantrag ist die städtebauliche Beurteilung der Gemeinde erforderlich, da das Vorhaben in geringem Umfang (Baugrenze) gegen die Festlegungen des geltenden Bebauungsplans verstößt.

  • TOP 9

    Feststellung der Jahresrechnung 2018 und Feststellung der gebührenrechtlichen Ergebnisse der Abwasserbeseitigung der Jahre 2017, 2018

    Auch unter dem neuen Haushaltsrecht stellt die Jahresrechnung den formellen Endpunkt eines Haushaltsjahres dar. In der Jahresrechnung werden der geplante und tatsächliche Verlauf eines Haushaltsjahres gegenübergestellt, wesentliche Abweichungen erläutert und schließlich am Ende vom Gemeinderat so festgestellt. Das Haushaltsjahr 2018 findet somit in der Oktober-Sitzung seinen formellen Abschluss.

  • TOP 10

    Finanzzwischenbericht 2019

    Zwischen dem geplanten Verlauf eines Haushaltsjahres und seiner tatsächlichen Entwicklung gibt es naturgemäß Abweichungen. Nicht jede Ausgabe oder Einnahmeentwicklung lässt sich bis ins Detail planen oder voraussagen. Ab einer bestimmten Größenordnung dieser Abweichungen sind die Gemeinden verpflichtet, einen Nachtragshaushaltsplan zu erlassen. Unterhalb dieser Größenordnung ist dies nicht erforderlich. So auch im Haushaltsjahr 2019 in Cleebronn. Um den Gemeinderäten dennoch einen Zwischenstand der Gemeindefinanzen zu vermitteln, war es in den vergangenen Jahren üblich einen Finanzzwischenbericht abzugeben. Dies wird in der Sitzung erfolgen.

  • TOP 11

    Antrag der Fraktion Pro Cleebronn: „Parkplätze hinter der Kelter“

    Die Fraktion Pro Cleebronn hat einen Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Parkplätze hinter der Kelter“ in eine Sitzung gestellt. Ein konkreter Beschlussvorschlag wurde nicht vorgelegt.

  • TOP 12

    Bekanntgaben

  • TOP 13

    Anfragen