Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 24.09.2019 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Raumsituation im Feuerwehrmagazin - Vorstellung des Ergebnisses der beauftragten Machbarkeitsstudie

    In der Sitzung am 3. Mai 2019 hat der Gemeinderat das Architekturbüro Feyerabend aus Besigheim mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die künftige räumliche Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr beauftragt. Der Hintergrund ist die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs, das in den existierenden Räumlichkeiten der Feuerwehr aufgrund der Größe und des Gewichtes nicht mehr untergestellt werden kann. Das Büro Feyerabend hat die Varianten Anbau eines Fahrzeugstellplatzes / Fahrzeughallenneubau und Umbau Bestandsgebäude / kompletter Neubau / kompletter Neubau mit Flächen für einen Bauhof untersucht. Das Ergebnis dieser Studie wird in der Sitzung von Architekt Feyerabend den Gemeinderäten vorgestellt.

  • TOP 2

    Einrichtung einer weiteren Übergangsgruppe für den kommunalen Kindergarten im Gebäude Steuppergstraße 20 - Beauftragung zur Umsetzung der geplanten Maßnahme

    Der Bedarf an Betreuungsplätzen im Kindergartenbereich bleibt nicht nur auf einem hohen Niveau, er stieg in den vergangenen Monaten noch weiter an. Auch mit der im März 2018 in Betrieb gegangenen Übergangsgruppe und mit dem intensiven Einsatz von Tagesmüttern können ab Anfang 2020 nicht alle anspruchsberechtigten Kinder mehr untergebracht werden. Da die Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte am Botenheimer Weg erst nach deren Bau möglich ist, wird die Einrichtung einer weiteren Übergangsgruppe im ersten Quartal 2020 erforderlich. Diese soll im ehemaligen Arztgebäude in der Steuppergstraße in den früheren Praxisräumen eingerichtet werden. Die derzeit von der Evangelischen Kirchengemeinde als Ausweichquartier genutzten Räume im Obergeschoss sind hiervon nicht tangiert. In enger Abstimmung mit dem Landratsamt Heilbronn, dem KVJS und dem Architekturbüro Feyerabend wurde ein Konzept zum Teilumbau der Räumlichkeiten erstellt. Das Konzept wird in der Sitzung vorgestellt und die Verwaltung soll mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt werden.

  • TOP 3

    Planung und Bau einer Kindertagesstätte - Sachstandsbericht und Vorstellung der aktuellen Planung

    Am 17. Mai 2019 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung der aktuelle Planungsstand der Kindertagesstätte im Botenheimer Weg ausführlich erläutert. Zwischenzeitlich wurde die Erschließungsplanung durch das Ingenieurbüro i-motion erstellt. Auch der Bauantrag für das Gebäude wurde mittlerweile beim Landratsamt eingereicht. Da seit dieser Sitzung bekanntlich ein größerer Wechsel in der Besetzung des Gemeinderates stattgefunden hat, werden das Projekt, seine Entstehungsgeschichte sowie der aktuelle Planungsstand nochmals in der Sitzung dargelegt. In den folgenden Sitzungen stehen dann die Ausschreibungen der Gewerke auf der Agenda. Die Herren Langguth und Jung werden in der Sitzung das Projekt vorstellen.

  • TOP 4

    Antrag der Fraktion Pro Cleebronn: "Fußweg vom Baugebiet Unter dem Schloss Flurst. 5311 zwischen Pfefferklinge und Michaelsberger Weg)"

    Die Fraktion Pro Cleebronn hat einen Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Fußweg vom Baugebiet Unter dem Schloss (Flurst. 5311 zwischen Pfefferklinge und Michaelsberger Weg)“ in eine Sitzung gestellt. Ein konkreter Beschlussvorschlag wurde nicht vorgelegt, eventuell erfolgt dies noch in der Sitzung.

  • TOP 5

    Wasserversorgung Cleebronn:

    Bau einer Ultrafiltrationsanlage für die Eigenwasserversorgung - Auftrag zur Ausschreibung und Vergabe von Arbeiten

    Die Eigenwassergewinnung der Gemeinde Cleebronn mittels Tiefbrunnen ist seit Anfang 2017 außer Betrieb, da das in den Brunnen geförderte Wasser eine häufige Trübung gezeigt hat. Daher wird seit 2017 die Gemeinde komplett mit Bodenseewasser versorgt. Der Gemeinderat hat am 20. Juli 2018 einen Wiederaufbau der Eigenwasserversorgung beschlossen, um diese Ressourcen wieder nutzen zu können. Grundvoraussetzung für eine Verwendung des Tiefbrunnenwassers ist der Bau einer Ultrafiltrationsanlage, um die Trübung des Wassers zu beseitigen. Die Kosten für die Anlage hat das Planungsbüro IRPS auf netto 190.000 € berechnet. Ein von der Gemeinde gestellter Förderantrag beim Land Baden-Württemberg wurde zwischenzeitlich mit 100.800 € bewilligt. Die Verwaltung soll nun beauftragt werden, die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme vorzunehmen. Wassermeister Uwe Kenngott wird in der Sitzung anwesend sein.

  • TOP 6

    Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 25.11.1991

    Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28. Juni 2019 eine Änderung der Entschädigungssätze für ehrenamtliche Tätigkeiten zum 1. Januar 2020 beschlossen. Da in der Interimszeit zwischen Gemeinderatswahl und konstituierender Sitzung keine Satzungen verabschiedet werden konnten, wurde die Verwaltung beauftragt eine entsprechende Satzung zur Änderung nach der Sommerpause dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

  • TOP 7

    Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren der Gemeinde Cleebronn vom 20.07.2018

    Die Änderung der Kindergartenbeiträge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Mai 2019 beschlossen. Aus Zeitgründen konnte in dieser Sitzung eine Satzungsänderung nicht mehr vorgelegt werden. In der Sitzung am 28. Juni 2019 war – wie oben ausgeführt – ein Satzungsbeschluss nicht möglich. Daher wird die Satzung nun zur Verabschiedung vorgelegt.

  • TOP 8

    Ausschreibung der Fischereipacht im Stausee Ruitwiesental und Geigersbach - Vergabe

    Die Fischereipacht im Stausee Ruitwiesental und Geigersbach wurde infolge Ablaufs neu ausgeschrieben. Nachdem die erste Ausschreibung keine Gebote ergab, die den Mindestvoraussetzungen der Gemeinde entsprachen, wurde die Pacht nochmals öffentlich ausgeschrieben. Die eingegangenen Gebote werden zwecks Vergabe dem Gemeinderat vorgelegt.

  • TOP 9

    Bausache:

    Bau eines Freisitzes mit Kiosk für die Außenbewirtschaftung, Rotes Knie 2, Flst. 4751 - städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde

    Zu einem im unbeplanten Innenbereich befindlichen Bauprojekt ist die städtebauliche Beurteilung durch die Gemeinde erforderlich.

  • TOP 10

    Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Cleebronn für das 2. Halbjahr 2018 sowie das 1. Halbjahr 2019 (bis einschließlich 31.08.2019)

    In der Regel ein bis zwei Mal pro Jahr werden dem Gemeinderat Spenden, die die Gemeinde erhalten hat und die die Verwaltung nur unter Vorbehalt annehmen darf, zur endgültigen Annahme und Genehmigung vorgelegt. Dies erfolgt in der Sitzung für Spenden, die im zweiten Halbjahr 2018 sowie bis zum 31.08.2019 eingegangen sind.

  • TOP 11

    Bekanntgaben

  • TOP 12

    Anfragen