Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 19.07.2019 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2019 gefassten Beschlüsse

    In der Sitzung des Gemeinderats am 28. Juni 2019 wurden Bekanntgaben vorgenommen.

  • TOP 2

    Feststellung eventueller Hinderungsgründe der neu gewählten Gemeinderäte

    Nach der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss wurden bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 folgende Bewerber/innen gewählt:

     

    Bewerber/in                          Stimmen                    Wahlvorschlag                                 

     

    Seidler, Gerald                       1.004                          Arbeitsgemeinschaft Umwelt - AGU

    Binder, Ann-Kathrin                   975                          Christlich Demokratische Union - CDU

    Speitelsbach, Wilhelm               957                          Pro Cleebronn - PC

    Schüdi, Andreas                         853                          Christlich Demokratische Union - CDU

    Beuttner, Benjamin                   763                          Christlich Demokratische Union - CDU

    Cordes, Rainer                           709                          Pro Cleebronn - PC

    Grenda, Immanuel                     679                          Arbeitsgemeinschaft Umwelt - AGU

    Beyl, Klaus                                651                          Freie Wählervereinigung - FWV

    Moser, Magdalena                      562                          Freie Wählervereinigung - FWV

    Fabisiak, Richard                       502                          Freie Wählervereinigung - FWV

    Burrer, Steffen                          452                          Christlich Demokratische Union - CDU

    Langjahr, Markus                       328                          Pro Cleebronn - PC

     

     

    Das Landratsamt Heilbronn hat als Wahlprüfungsbehörde die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Wahl zwischenzeitlich bestätigt. Die letzte offizielle Handlung des Gemeinderats in der bisherigen Besetzung ist die Prüfung und Beschlussfassung über eventuelle Hinderungsgründe der neu gewählten Gemeinderäte.

     

    Nach § 29 Gemeindeordnung können Gemeinderäte nicht sein:

    • Beamte und Arbeitnehmer der      Gemeinde (findet keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die überwiegend      körperliche Arbeit verrichten)
    • Beamte und      Arbeitnehmer eines Gemeindeverwaltungsverbands, eines      Nachbarschaftsverbands und eines Zweckverbands, dessen Mitglied die      Gemeinde ist, sowie der erfüllenden Gemeinde einer vereinbarten      Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört

    ·         leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts, wenn die Gemeinde in einem beschließenden Kollegialorgan der Körperschaft mehr als die Hälfte der Stimmen hat, oder eines Unternehmens in der Rechtsform des privaten Rechts, wenn die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert an dem Unternehmen beteiligt ist, oder einer selbstständigen Kommunalanstalt der Gemeinde oder einer gemeinsamen selbstständigen Kommunalanstalt, an der die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist,

    ·         Beamte und Arbeitnehmer einer Stiftung des öffentlichen Rechts, die von der Gemeinde verwaltet wird,

    ·         Beamte und Arbeitnehmer der Rechtsaufsichtsbehörde, der oberen und der obersten Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit der Ausübung der Rechtsaufsicht befasst sind, sowie leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer der Gemeindeprüfungsanstalt.

     

    Weitere Hinderungsgründe, z.B. verwandtschaftliche Beziehungen, wurden durch das Land im Rahmen einer Änderung der Gemeindeordnung 2015 abgeschafft. Die von der Verwaltung im Vorfeld durchgeführte Vorprüfung ergab, dass bei den gewählten Bewerbern keine Hinderungsgründe vorliegen. Somit können alle gewählten Bewerber/innen in das Gremium eintreten. Der Gemeinderat in alter Besetzung hat dies durch Beschluss festzustellen.

  • TOP 3

    Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte Renate Auchter, Jan-Andre Storz, Bernd Öhler, Corinna Bofinger, Ines Schwarz, Thomas Ellwein und Christian Storz

    Die bisherigen Gemeinderatsmitglieder Renate Auchter, Bernd Öhler, Jan-Andre Storz, Corinna Bofinger, Ines Schwarz, Thomas Ellwein und Christian Storz werden dem neuen Gremium nicht mehr angehören. Sie werden daher in der letzten Sitzung des bisherigen Gemeinderats verabschiedet.

  • TOP 4

    Ehrung des Gemeindetags Baden-Württemberg  für 20-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat
    der  Gemeinderäte Renate Auchter, Ines
    Schwarz und Bernd Öhler sowie für 10-jährige Mitgliedschaft der Gemeinderäte
    Jan-Andre Storz, Christian Storz und Andreas Schüdi

    Die Gemeinderäte Renate Auchter, Ines Schwarz und Bernd Öhler gehörten dem Gemeinderat Cleebronn jeweils 20 Jahre an. Die Gemeinderäte Jan-Andre Storz, Christian Storz und Andreas Schüdi gehörten bzw. gehören dem Gemeinderat seit 10 Jahre an. Die genannten Personen werden durch den Gemeindetag Baden-Württemberg für ihr besonders langes kommunalpolitisches Engagement durch den Bürgermeister in der Sitzung geehrt.

     

    Im Anschluss an den ersten Teil der Sitzung verlassen die Ratsmitglieder, die dem Gemeinderat nicht mehr angehören werden, den Ratstisch. Die künftigen Mitglieder nehmen anschließend erstmals in neuer Besetzung am Ratstisch Platz.

  • TOP 5

    Einführung und Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte

    Der Gemeinderat hat in seiner bisherigen Zusammensetzung über eventuell vorliegende Hinderungsgründe der neu gewählten Gemeinderäte beraten und Beschluss gefasst. Auf den Tagesordnungspunkt 73 des ersten Teils der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

    Damit kann die erste Sitzung des neuen Gemeinderats erfolgen. In dieser Sitzung verpflichtet der Bürgermeister die Gemeinderäte gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Der Bürgermeister erläutert die Rechtsstellung der Gemeinderäte, bevor er den Mitgliedern die Verpflichtungsformel vorträgt. Diese lautet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Durch die Worte "Ich gelobe es." erkennen die Gemeinderäte die zuvor genannte Verpflichtungsformel an.

  • TOP 6

    Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters

    Nach § 48 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Die ehrenamtlichen Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Die Anzahl der Stellvertreter ist in Cleebronn in der Hauptsatzung auf zwei festgelegt.

     

    Grundsätzlich kann bei dieser Wahl offen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied widerspricht, ansonsten muss geheim gewählt werden. Die Gewählten sind verpflichtet, ihre Bestellung anzunehmen. Die Wahlen müssen in Form der Mehrheitswahl durchgeführt werden. Die einzelnen Stellvertreter werden in getrennten Wahlgängen bestellt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden erhält. Der Bürgermeister ist bei der Mehrheitswahl stimmberechtigt. Stimmenthaltungen werden bei der Zahl der erforderlichen Mehrheit mitberücksichtigt und wirken sich damit als Ablehnung aus. Erreicht keiner der Bewerber die absolute Mehrheit, findet bei mehreren Bewerbern Stichwahlstatt. An ihr nehmen die beiden Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl teil, es entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit kann für die Teilnehmer an der Stichwahl oder für ihr Ergebnis nur das Los entscheiden. Weitere Festlegungen (z.B. nach erreichten Stimmenzahlen oder Fraktionsgrößen) gibt es keine, der Gemeinderat ist in seiner Entscheidung frei, welche Mitglieder er als ehrenamtliche Stellvertreter wählt.

  • TOP 7

    Besetzung des Technischen Ausschusses des Gemeinderats und Benennung der weiteren Vertreter für den gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn und für den gemeinsamen Kindergartenausschuss

    Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Cleebronn ist ein beratender Technischer Ausschuss zu bilden. Zwar ist eine Neubesetzung dieses beratenden Ausschusses nach einer Gemeinderatswahl nicht zwingend erforderlich. Infolge des Ausscheidens von mehreren Ratsmitgliedern ist eine Neubesetzung aber erforderlich. Außerdem müssen die weiteren Vertreter (neben dem Bürgermeister) für den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn und für den gemeinsamen Kindergartenausschuss benannt werden. Grundsätzlich soll die Besetzung der Ausschüsse und die Benennung der Vertreter in Zweckverbänden oder in Verwaltungsgemeinschaften im Wege der Einigung erfolgen; das heißt, dass alle Gemeinderäte und der Bürgermeister einem bestimmten Besetzungsvorschlag (der auch die Stellvertreter enthalten muss) aktiv zustimmen müssen. Grundsätzlich kann auch hier offen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

     

    Der Technische Ausschuss besteht neben dem Bürgermeister jeweils aus sechs ordentlichen Mitgliedern und deren Stellvertretern. Es soll das Prinzip der persönlichen Stellvertretung stattfinden. Für den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn sind vier weitere Vertreter (mit Stellvertreter) zu wählen. Für den gemeinsamen Kindergartenausschuss sind drei weitere Vertreter mit Stellvertreter zu wählen.

    Seitens der Verwaltung wir die Vorlage eines gemeinsamen interfraktionellen Besetzungs- bzw. Wahlvorschlags empfohlen. So könnte die Besetzung der Ausschüsse im einfachen Verfahren der Einigung erfolgen.

  • TOP 8

    Bekanntgaben

  • TOP 9

    Anfragen