Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.02.2019 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 18. Januar 2019 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Januar-Sitzung des Gemeinderats wurden keine Beschlüsse gefasst.

  • TOP 2

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften "Fliederweg 1" - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

    Für das Grundstück Flurstück 5017/3 gilt durch den Bebauungsplan “Pfefferklinge” die planungsrechtliche Festsetzung „Dorfgebiet“ mit der Einschränkung, dass nur „landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen“ baulich zulässig sind. Die Eigentümer des Grundstücks möchte dieses mit einem Einfamilienhaus bebauen. Diese Nutzung ist aktuell planungsrechtlich – auch als Befreiung oder Ausnahme - nicht möglich. Da die unmittelbare Umgebungsbebauung zwischenzeitlich ganz überwiegend durch Wohnbebauung geprägt ist, wäre eine punktuelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen für das betroffene Grundstück in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes möglich. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für diesen im November 2018 gefasst. Der Satzungsbeschluss kann nach Zustimmung zu den eingegangenen Stellungnahmen gefasst werden.

  • TOP 3

    Kommunales Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule - Erhöhung der Elternbeiträge

    Die Gemeinde Cleebronn betreibt für Schüler und Schülerinnen von der ersten bis zur vierten Klasse bereits seit mehreren Jahren mit Erfolg ein Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. Das Angebot wird von den Eltern sehr gut angenommen. Das kann man daran erkennen, dass die Zahl der angemeldeten Kinder stetig zunimmt. Dadurch entstehen fortlaufend jedoch auch höhere Kosten (u.a. Personal- und Ausstattungskosten) für die Gemeinde. 

    Die monatlichen Beiträge für die Verlässliche Grundschule belaufen sich derzeit für die Vormittagsbetreuung Montag bis Freitag auf 66,00 € und für die Flexible Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag auf 35,20 €. Diese Beiträge sind seit dem Jahr 2012 unverändert. Zum Vergleich: Die Kindergartenbeiträge wurden seit 2013 um insgesamt durchschnittlich 21 % erhöht.

    Aus Gleichbehandlungsgründen und aufgrund der Tatsache, dass der kommunale Aufwand für das Betreuungsangebot in den vergangenen Jahren gestiegen ist, wird eine Angleichung der Gebühren an die Entwicklung der Kindergartengebühren vorgeschlagen. In einem ersten Schritt schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Beiträge zum 01.03.2019 um 10 % vor. Zum 01.09.2019 sollen die Beiträge nochmals um 10 % erhöht werden. Damit wäre die Entwicklung der Beiträge für die Zeit 2012 bis 2019 kompensiert.

    Zudem soll künftig ab dem Jahr 2020 eine automatische Anpassung der Elternbeiträge für die Verlässliche Grundschule, an die Kindergartengebührenerhöhungen nach den Empfehlungen der Vertreter des Gemeindetags, Städtetags, der Kirchenleitungen und der kirchlichen Fachverbänden in Baden-Württemberg gekoppelt, erfolgen.

  • TOP 4

    Gutachterausschuss - Beitritt/Gründung eines gemeinsamen Gutachterausschusses

    Die Gemeinde Cleebronn bedient sich zusammen mit zahlreichen anderen Kommunen des Zabergäus und des Leintals einer gemeinsamen Geschäftsstelle bei der Großen Kreisstadt Eppingen. Dieses rechtliche Konstrukt hält das Land Baden-Württemberg nun überraschend für rechtlich nicht haltbar. Dies überrascht umso mehr, da die Bildung der gemeinsamen Geschäftsstelle mit dem Land explizit abgestimmt wurde. In letzter Konsequenz bedeutet dies die Auflösung der örtlichen Gutachterausschüsse sowie die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses in Eppingen.

  • TOP 5

    Bebauungsplan "Erlebnispark Tripsdrill - 2. Bauabschnitt" - Satzungsbeschluss und Behandlung der eingegangenen Anregungen

    Für den Bebauungsplan „Tripsdrill – 2. Bauabschnitt“ hat der Gemeinderat im April 2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst. In der Oktober Sitzung wurden die eingegangenen Stellungnahmen öffentlich behandelt. Nun kann der Gemeinderat über den Satzungsbeschluss entscheiden.

  • TOP 6

    Bekanntgaben

    Im Kindergarten Michaelszwerge haben zum 01. Februar 2019 die Kinderpflegerinnen Frau Nina Lutzka in Teilzeit und Frau Laura Silber in Vollzeit ihren Dienst angetreten.

  • TOP 7

    Anfragen