Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 18.01.2019 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 14. Dezember 2018 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Dezember-Sitzung des Gemeinderats wurde über einen Bauantrag im Erlebnispark Tripsdrill Beschluss gefasst.

     

  • TOP 2

    Teilnahme an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf 2020-2022

    Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren bei den so genannten Bündelausschreibungen des Neckar-Elektrizitäts-Verbands (NEV) teilgenommen. Dabei wird der Strombedarf der Gemeinde für alle ihre Abnahmestellen zusammen mit anderen Kommunen im Bündel ausgeschrieben. Hierdurch hat die Gemeinde in der Vergangenheit immer vergleichsweise günstige Strompreise erreichen können. Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg bietet den Städten und Gemeinden wieder die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung der Stromlieferung an.

    Die laufenden Stromlieferverträge umfassen noch das Jahr 2019. Der auszuschreibende Lieferzeitraum umfasst die Jahre 2020 bis 2022. Die Verwaltung schlägt eine erneute Teilnahme der Gemeinde an der Bündelausschreibung vor.

  • TOP 3

    Betreuung des Breitbandausbaus in der Realisierungsphase durch die Firma tkt teleconsult - Auftragserteilung

    Die Telekom AG wird in Cleebronn in den kommenden Jahren die Breitbandversorgung ausbauen. Die Maßnahme wird bekanntlich durch Bundes- und Landesmittel gefördert. Somit muss eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel und eine Überwachung des vertragsmäßigen Ausbaus gewährleistet werden. Da es sich um ein komplexes Vorhaben mit technischen Spezifikationen handelt, muss diese Überwachung (und Dokumentation) durch ein Fachbüro erfolgen. Das Büro tkt-teleconsult hat die Gemeinde bei der bisherigen Projektierung und Förderantragstellung gut beraten, weshalb eine weitere Betreuung der Maßnahme durch dieses Büro sinnvoll erscheint.

  • TOP 4

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019 - Verabschiedung

    Nach der Vorberatung des Haushaltsplans 2019 in der vergangenen Sitzung können das Planwerk und die Haushaltssatzung nun durch den Gemeinderat verabschiedet werden.

  • TOP 5

    Bausache: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Im Klepperberg 22 - Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    Zu einem gestellten Bauantrag wurde die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Klepperberg“ beantragt. Hierüber hat der Gemeinderat zu befinden.

  • TOP 6

    Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 - Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

    Für die im Mai anstehenden Kommunalwahlen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt (ähnlich wie bei der Bürgermeisterwahl) die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des endgültigen Ergebnisses. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind vom Gemeinderat zu wählen.

  • TOP 7

    Kommunales Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule - Erhöhung der Elternbeiträge

    Die Gemeinde Cleebronn betreibt für Schüler und Schülerinnen von der ersten bis zur vierten Klasse bereits seit mehreren Jahren mit Erfolg ein Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. Das Angebot wird von den Eltern sehr gut angenommen. Das kann man daran erkennen, dass die Zahl der angemeldeten Kinder stetig zunimmt. Dadurch entstehen fortlaufend jedoch auch höhere Kosten (u.a. Personal- und Ausstattungskosten) für die Gemeinde. 

    Die monatlichen Beiträge für die Verlässliche Grundschule belaufen sich derzeit für die Vormittagsbetreuung Montag bis Freitag auf 66,00 € und für die Flexible Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag auf 35,20 €. Diese Beiträge sind seit dem Jahr 2012 unverändert. Zum Vergleich: Die Kindergartenbeiträge wurden seit 2013 um insgesamt durchschnittlich 21 % erhöht.

    Aus Gleichbehandlungsgründen und aufgrund der Tatsache, dass der kommunale Aufwand für das Betreuungsangebot in den vergangenen Jahren gestiegen ist, wird eine Angleichung der Gebühren an die Entwicklung der Kindergartengebühren vorgeschlagen. In einem ersten Schritt schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Beiträge zum 01.03.2019 um 10 % vor. Zum 01.09.2019 sollen die Beiträge nochmals um 10 % erhöht werden. Damit wäre die Entwicklung der Beiträge für die Zeit 2012 bis 2019 kompensiert.

    Zudem soll künftig ab dem Jahr 2020 eine automatische Anpassung der Elternbeiträge für die Verlässliche Grundschule, an die Kindergartengebührenerhöhungen nach den Empfehlungen der Vertreter des Gemeindetags, Städtetags, der Kirchenleitungen und der kirchlichen Fachverbänden in Baden-Württemberg gekoppelt, erfolgen.

     

  • TOP 8

    Brandschutztechnische Maßnahmen im Kindergarten Villa Kinderbunt in der Zeppelinstraße - Errichtung einer Fluchttreppe

    Eine brandschutztechnische Begehung des Kindergartens in der Zeppelinstraße ergab die Notwendigkeit mehrerer Brandschutzmaßnahmen. Eine dieser Maßnahmen ist der umgehende Bau eines zweiten Rettungswegs aus dem Obergeschoss des Kindergartens in den Außenbereich. Dieser Rettungsweg soll durch den Anbau einer Rettungstreppe vom Balkon der Ostseite über das Flachdach des Anbaus hin zur Südseite des Gebäudes erfolgen. Die Kosten hierfür werden auf rund 60.000 € geschätzt.

  • TOP 9

    Bekanntgaben

  • TOP 10

    Anfragen