Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 14.12.2018 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen
    Sitzung am 16. November 2018 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen November-Sitzung des Gemeinderats wurde über den Zuschussantrag eines Cleebronner Vereins Beschluss gefasst. Außerdem wurden der Ausbauvertrag für den Breitbandausbau sowie die Abrechnung eines Hochbauprojektes behandelt.

  • TOP 2

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019 -
    Vorberatung

    Wie in jedem Jahr wird auch für 2019 der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung zunächst vorberaten. Dies erfolgt aktuell in der Sitzung im Dezember. Verabschiedet werden kann der Haushaltsplan dann in der Januar-Sitzung.

  • TOP 3

    Sanierung der Elektroinstallation im Rathaus –
    Genehmigung der Abrechnung

    Nach einer durchgeführten Elektroinstallationsprüfung mussten umfangreiche Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen innerhalb des Rathauses an der vorhandenen Elektroinstallation vorgenommen werden. Diese Maßnahme ist mittlerweile abgeschlossen und die Abrechnung derselben kann dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • TOP 4

    Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Cleebronn
    im 2. Halbjahr 2018

    Die Gemeindeverwaltung darf Spenden an die Gemeinde zunächst nur unter Vorbehalt und vorläufig annehmen. Die endgültige Entscheidung über die Annahme der Spenden trifft in regelmäßigen Abständen der Gemeinderat. Aktuell werden die im 2. Halbjahr 2018 eingegangenen Spenden zur Genehmigung vorgelegt.

  • TOP 5

    Kostenausgleich für die Unterbringung von
    Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung (Fehlbelegerabgabe) – Abschluss
    einer Vereinbarung mit dem Landkreis Heilbronn

    Mehr als die Hälfte der derzeit in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachten Personen sind sog. Fehlbeleger. Dies sind Personen, die nach ihrem Status schon in der Anschlussunterbringung in der Zuständigkeit der Gemeinden sein müssten. Dazu regelt das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), dass die vorläufige Unterbringung durch den Landkreis endet, sobald ein Flüchtling anerkannt oder endgültig abgelehnt wird bzw. nach dem Ablauf von 24 Monaten. Das FlüAG sieht danach eine Verteilung der betreffenden Personen in die Anschlussunterbringung vor. Für diese Form der Unterbringung sind die Gemeinden zuständig. Aufgrund des knappen Wohnraumangebotes im Landkreis können viele Gemeinden nicht ausreichend Wohnraum für die Geflüchteten anbieten.  Der Landkreis hat aber bisher im Sinne der kommunalen Zusammenarbeit davon abgesehen, die Personen direkt zuzuweisen und die Gemeinden damit zur Aufnahme zu zwingen. Stattdessen verbleiben die betreffenden Flüchtlinge als Fehlbeleger in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises.

     

    Der Landkreis führt die Vorläufige Unterbringung im Auftrag des Landes durch und rechnet daher die Kosten für die Vorläufige Unterbringung mit dem Land ab (§ 15 Abs. 1 FlüAG). Da die Fehlbelegerkosten nicht zu den Kosten der Vorläufigen Unterbringung zählen, lehnt das Land eine Erstattung dieser Kosten im Rahmen der Spitzabrechnung ab. Der Rechnungshof Baden-Württemberg gibt vor, dass die bei den Landkreisen anfallenden Fehlbelegerkosten von den Kreiskommunen zu tragen sind. Für den Fall, dass diese mangels Wohnraum nicht in ausreichendem Maße unterbringen können, seien von den Gemeinden kostendeckende Gebühren oder Ausgleichszahlungen zu erheben. Die Unterkunftskosten der Fehlbeleger werden daher nicht vom Land erstattet.

     

    Für die Anzahl der Personen, die die jeweiligen Gemeinden unterbringen müssen, wird ein Verteilschlüssel auf der Basis der Einwohnerzahlen angewandt. Sofern Gemeinden diese Quote nicht erfüllen, sollen sie zu dem genannten Kostenersatz herangezogen werden. Die Gemeinden des Landkreises Heilbronn sollen daher eine Vereinbarung mit dem Landkreis abschließen, wonach bei Nicherfüllung der Unterbringungsquote in der Anschlussunterbringung für jeden Fehlplatz eine Zahlung von circa 266 € pro Person und Monat erhoben wird.

     

    Die Gemeinde Cleebronn soll die Vereinbarung ebenfalls abschließen. Allerdings bestehen aktuell keine Zahlungsverpflichtungen, da die Gemeinde aufgrund unermüdlicher Anstregungen ihre Unterbringungsquote voll erfüllt hat.

  • TOP 6

    Bekanntgaben

  • TOP 7

    Anfragen