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  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 21.09.2018 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Flurneuordnung Cleebronn Michaelsberg

    Beschluss des Gemeinderates über die Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen

    Beschluss des Gemeinderates über die Sicherstellung des ökologischen Mehrwertes

    Nach mehreren Anläufen und nach zahlreichen Gesprächsrunden haben sich die Eigentümer bzw. Bewirtschafter der oberen Weinberge am Michaelsberg auf die Durchführung einer Flurneuordnung geeinigt. Das nun neu zu ordnende Gebiet fällt kleiner aus als die ursprünglich geplante Fläche und liegt im nordwestlichen Bereich des oberen Ringes. Am Ende des Verfahrens sollen die Rebflächen dort mit einer Quer- oder Diagonalterrassierung gestaltet werden. Mit den aktuellen Beschlüssen stellt der Gemeinderat sicher, dass die neu entstehenden gemeinschaftlichen Anlagen (z.B. Bewirtschaftungswege) von der Gemeinde übernommen werden und dass der rechtlich vorgeschriebene ökologische Mehrwert durch die Neuordnung sichergestellt wird.

  • TOP 2

    Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels - Auftragvergabe und Beantragung von Fördermittel

    Die Gemeinde Cleebronn hat aufgrund ihrer Größe keinen eigenen Mietspiegel. In der Vergangenheit wurde zur Ermittlung von Vergleichsmieten der Heilbronner Mietspiegel herangezogen und ein entsprechender Abschlag vorgenommen. Diese Handhabung ist aber ungenau und folglich rechtlich nicht unbedingt belastbar. Die Große Kreisstadt Eppingen bietet nun unter ihrer Federführung die Erstellung eines interkommunalen Mietspiegels an. Teilnehmen können dabei die Kommunen, die die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bereits in Eppingen haben. Neben Cleebronn sind dies Gemmingen, Ittlingen, Kirchardt, Pfaffenhofen, Nordheim, Brackenheim, Güglingen, Massenbachhausen und Zaberfeld. Durch diese breite Streuung kann ein qualifizierter und rechtlich sicherer Mietspiegel unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erstellt werden. Da es sich hierbei um ein vom Land gefördertes Modellprojekt für interkommunale Zusammenarbeit handelt, können die Kosten von rund 40.000 € beinahe komplett über Fördermittel abgedeckt werden.

  • TOP 3

    Breitbandausbau - Beschluss zur Vergabe der Konzessionsausschreibung Wirtschaftslichkeitslücke

    Für den Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde Cleebronn wurde Mitte 2016 die Firma TKT Teleconsult GmbH aus Backnang mit der Unterstützung für die Ausarbeitung des umfangreichen Bundesförderantrag beauftragt. Der Antrag wurde am 17.02.2017 von der Verwaltung gestellt und am 31.07.2017 bewilligt. Anschließend wurde die Anschluss- bzw. Kofinanzierung des Landes ebenfalls beantragt, welcher Ende 2017 durch das Innenministerium zugestimmt wurde. Mit den Förderzusagen von Bund und Land wurde der Ausbau der Breitbandversorgung Anfang März 2018 für die Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen mit der Mindestanforderung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt sowie 100 Mbit/s Down- und Uploadrate für alle Businesskunden ausgeschrieben. Zum Angebotsende, am 11. Mai 2018, gaben zwei Telekommunikationsunternehmen Angebote ab. Nach einem Verhandlungsgespräch mit beiden Bietern wurde ein finales bzw. korrigiertes Angebot bis zum 20.07.2018 eingefordert. Diese gingen ein, wurden geprüft und ausgewertet und nun dem Gemeinderat zur Vergabe vorgelegt.

  • TOP 4

    Feststellung der Jahresrechnung 2017 und Feststellung der gebührenrechtlichen Ergebnisse der Abwasserbeseitigung der Jahre 2015-2017

    Mit der Feststellung der Jahresrechnung für 2017 wird das Haushaltsjahr 2017 auch formell beendet. Die Jahresrechnung einer Gemeinde ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres. Die Jahresrechnung ist das formelle und inhaltliche Gegenstück zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan. In der Jahresrechnung ist Rechenschaft darüber abzulegen, inwieweit die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes von der Verwaltung eingehalten wurde und ob bei Abweichungen die festgelegten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Weiter wird das gebührenrechtliche Ergebnis der Abwasserbeseitigung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Gemeinde Cleebronn betreibt die Abwasserbeseitigung als so genannte kostenrechnende Einrichtung. Das bedeutet, dass die in dem Bereich der Abwasserbeseitigung entstehenden Kosten auf die Verursacher (=Nutzer) umgelegt werden müssen. Dabei gilt das sogenannte Kostenüberschreitungsverbot. Dies bedeutet, dass die Abwasserbeseitigung keine Kostenüberdeckungen (gebührenrechtliche Gewinne) erwirtschaften darf. Eventuelle im Rahmen der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse festzustellenden Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen sind in einem sich anschließenden 5-Jahreszeitraum in der Kalkulation auszugleichen. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalberatungsbüro Allevo wurden die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2015 bis 2017 ermittelt. Die Basis dieser Ermittlung ist das entsprechende Rechnungsergebnis. Zu den in der Ergebnisermittlung anzusetzenden Kosten gehören auch die kalkulatorischen Zinsen. Die Zuordnung der Kosten erfolgt im Jahr der Leistungserbringung. Der Gemeinderat hat hierüber entsprechend Beschluss zu fassen.

  • TOP 5

    Abriss der Gebäude Backhausgasse 8 und Schützenstraße 1 - Genehmigung der Abrechnung

    Die Gebäude Backhausgasse 8 und Schützenstraße 1 wurden wegen Baufälligkeit in den vergangenen Monaten abgerissen. Mittel- bis langfristig sollen die entstandenen Freiflächen anderen Nutzungen zugeführt werden. Die ausführende Firma war die Fa. Baumgärtner aus Lauffen. Die Maßnahmen können nun abgerechnet und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • TOP 6

    Überarbeitung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) - Vergabe

    Der Allgemeine Kanalisationsplan (AKP) der Gemeinde Cleebronn stammt aus dem Jahr 2004. In diesem AKP sind sämtliche vorhandenen Entwässerungsanlagen der Gemeinde (Kanäle, Regenüberläufe und Regenüberlaufbecken) erfasst und dokumentiert. Mit dem AKP wird nachgewiesen, dass die vorhandenen Abwasseranlagen der Gemeinde ausreichend dimensioniert sind oder eventuell ausgebaut werden müssen. Außerdem werden die voraussichtlichen künftigen Wohngebiete rechnerisch bei der Bemessung der erforderlichen Kapazitäten berücksichtigt. Nach rund 15 Jahren und Durchführung mehrerer Baumaßnahmen im Kanalbereich ist eine Überrechnung und Aktualisierung des AKP angezeigt und erforderlich.

  • TOP 7

    Finanzzwischenbericht 2018

    Im Laufe eines Haushaltsjahres ergeben sich beim Vollzug des Haushalts naturgemäß Abweichungen. Sofern diese eine bestimmte Größenordnung erreichen und das zu erwartende Ergebnis beispielsweise deutlich verschlechtern, muss ein so genannter Nachtragsplan erlassen werden. Wird diese Größenordnung nicht erreicht, kann ein Nachtragsplan erlassen oder in anderweitiger Form über den Verlauf des Haushaltsjahres berichtet werden. Da es auch im laufenden Jahren keine Pflicht für einen Nachtragshaushalt gibt, wird – wie seit mehreren Jahren praktiziert – im Rahmen eines Finanzzwischenberichtes über den bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres informiert.

  • TOP 8

    Bausachen

    Neubau eines Wohnhauses mit Keller, Garage und Stellplätzen, Kurt-Fischer-Straße 1, Flst. 7379, Überschreitungen der Baugrenze nach § 31 BauGB

    Einbau von zwei Dachgauben, Rotes Knie 12, Flst. 6774, Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    Bei zwei eingereichten Bauanträgen wurden Anträge auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt. Hierüber hat der Gemeinderat zu befinden.

  • TOP 9

    Bekanntgaben

  • TOP 10

    Anfragen