Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 21.10.2016 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 23. September 2016 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Sitzung im September hat der Gemeinderat über einen Pachtantrag sowie über eine Grundstücksangelegenheit Beschluss gefasst.

  • TOP 2

    Bürgerfragestunde

    Der Gemeinderat kann im Rahmen einer regulären Sitzung eine Fragestunde anberaumen. In dieser können Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen vorbringen. Diese werden in einfachen Angelegenheiten falls möglich sofort oder bei Klärungsbedarf zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Gestellte Fragen dürfen nur Gemeindeangelegenheiten betreffen. Vorschläge oder Anregungen zu konkreten Gemeindeangelegenheiten können vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet in der Sitzung nicht statt. Die letzte Bürgerfragestunde fand vor der Sitzung im Juli 2016 statt.

  • TOP 3

    Gemeindewald Cleebronn – Waldhaushalt 2017

    Der Teil des Haushalts der Gemeinde, der den Gemeindewald betrifft, wird auch Waldhaushalt oder Waldhaushaltsplan genannt. In diesem werden die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des kommenden Haushaltsjahres dargestellt. Das Kreisforstamt des Landratsamtes Heilbronn, Außenstelle Eppingen hat auch für 2017 den Waldhaushalt erstellt und wird diesen in der Sitzung dem Gremium vorstellen. Dieser wird dann in den Gesamthaushaltsplan der Gemeinde eingearbeitet.

  • TOP 4

    Kindergärten Cleebronn – Zustimmung zu den Schließtagen 2016 / 2017

    Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde und der Gemeinde Cleebronn zum Betrieb und zur Trägerschaft der Kindergärten in der Gemeinde sind die Schließtage der Kindergärten mit der Gemeinde abzustimmen, bzw. diese durch die Gemeinde zu genehmigen. Die Evangelische Kirchengemeinde hat die geplanten Schließtage für das Kindergartenjahr 2016 / 2017 zur Genehmigung vorgelegt.

  • TOP 5

    Ermächtigung der Verwaltung zur Zustimmung zu den Schließtagen in den Kindergärten ab dem Kindergartenjahr 2017 / 2018

    Die Anzahl und Lage der Schließtage der Kindergärten in Cleebronn verändern sich seit längerer Zeit nicht mehr wesentlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Gemeinderat eine Ermächtigung erteilt, wonach die Verwaltung die Schließtage künftig direkt mit der Evangelischen Kirchengemeinde vereinbaren kann. Damit könnte man das zeitintensive Verfahren über den Gemeinderat ersparen. Die Schließtage werden meist kurz vor der Sommerpause durch die Einrichtungen im Entwurf festgelegt, eine Behandlung im Gremium ist aber aufgrund des rechtlich ausgeweiteten Vorlaufs nicht mehr möglich. Sofern sich in einem Jahr erhebliche Abweichungen ergeben sollten, kann die Verwaltung den Gemeinderat bedarfsweise beteiligen. In den übrigen Fällen würde eine Entscheidung durch die Verwaltung auch den Eltern eine größere weil frühere Planungssicherheit geben.

  • TOP 6

    Geplante Flurbereinigung am oberen Ring des Michaelsberges

    Aus den Reihen der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter der Weinberge des oberen Rings am Michaelsberg wurde in den jüngeren Vergangenheit häufig die Aussage getätigt, das seine Bewirtschaftung dieser Lagen wegen der Steilheit derselben kaum mehr wirtschaftlich durchgeführt werden könne und langfristig mit einer Aufgabe der Bewirtschaftung dieses Bereich zu rechnen sei. Das Flurneuordnungsamt des Landratsamtes Heilbronn hat sich dieser Thematik angenommen und Modelle für eine Querterrassierung des oberen Rings ausgearbeitet. Diese wurden den betroffenen Eigentümern und Bewirtschaftern mehrfach vorgestellt und besprochen. Als nächste konkrete Schritte auf dem Weg zu einer Flurneuordnung im dortigen Bereich müsste der Gemeinderat nun die Einleitung der Flurbereinigung, die Übernahme der dabei entstehenden gemeinschaftlichen Anlagen sowie die Sicherstellung des ökologischen Mehrwerts beschließen.

  • TOP 7

    Beschluss zur Einleitung der Flurbereinigung

  • TOP 8

    Beschluss über die Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen

  • TOP 9

    Beschluss über die Sicherstellung des ökologischen Mehrwerts

  • TOP 10

    Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2015

    Die Gemeinde Cleebronn betreibt die Abwasserbeseitigung als so genannte kostenrechnende Einrichtung. Das bedeutet, dass die in dem Bereich der Abwasserbeseitigung entstehenden Kosten auf die Verursacher (=Nutzer) umgelegt werden müssen. Dabei gilt das sogenannte Kostenüberschreitungsverbot. Dies bedeutet, dass die Abwasserbeseitigung keine Kostenüberdeckungen (gebührenrechtliche Gewinne) erwirtschaften darf. Eventuelle im Rahmen der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse festzustellenden Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen sind in einem sich anschließenden 5-Jahreszeitraum in der Kalkulation auszugleichen. Zuletzt wurden die Abwassergebühren für das Jahr 2016 neu kalkuliert und angepasst. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalberatungsbüro Allevo wurden die gebührenrechtlichen Ergebnisse für das Jahr 2015 ermittelt. Die Basis dieser Ermittlung ist das entsprechende Rechnungsergebnis. Zu den in der Ergebnisermittlung anzusetzenden Kosten gehören auch die kalkulatorischen Zinsen. Die Zuordnung der Kosten erfolgt im Jahr der Leistungserbringung. Der Gemeinderat hat hierüber entsprechend Beschluss zu fassen.

  • TOP 11

    Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2017 und 2018

    Die Abwassergebühren wurden zuletzt für das Jahr 2016 kalkuliert. Für die beiden folgenden Jahr 2017 und 2018 ist eine Neukalkulation daher erforderlich. Mit der Kalkulation wurde das Büro Allevo aus Obersulm beauftragt. Das Ergebnis dieser Berechnung und eventuelle Auswirkungen auf die Höhe der Abwassergebühren werden in der Sitzung näher vorgestellt.

  • TOP 12

    Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Cleebronn vom 21.10.2011

    Unter dem voran gegangenen Tagesordnungspunkt wurde die Gebührenkalkulation 2017 und 2018 für den Bereich der Abwasserbeseitigung vorgestellt. Die sich hieraus ergebenden Änderungen der Gebühren sind per Änderungssatzung in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde Cleebronn zu reglementieren. Somit hat der Gemeinderat eine entsprechende Änderungssatzung zu beschließen.

  • TOP 13

    Bekanntgaben

  • TOP 14

    Anfragen