Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 31.05.2016 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 29. April 2016 gefassten Beschlüsse

    In der zurück liegenden nicht öffentlichen Sitzung im April wurden keine Beschlüsse gefasst.

  • TOP 2

    Teilweise Erneuerung der Druck- und Fallleitung

    – Zusätzliche Verlegung einer Parallelleitung

    In der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2015 wurde dem Gemeinderat die Planung über die teilweise Erneuerung der Druck- und Fallleitung vom Pumpwerk Gabelberg zum Hochbehälter Michaelsberg vorgestellt. In derselben Sitzung wurde beschlossen, dass der Hochbehälter Michaelsberg Ende 2016/Anfang 2017 saniert werden soll. Die Sanierung des Hochbehälters und die teilweise Erneuerung der Druck- und Fallleitung sind abhängig voneinander, weshalb nicht beide Maßnahmen gleichzeitig abgewickelt werden können. Aufgrund der Dringlichkeit der maroden Druck- und Fallleitung soll diese direkt nach dem Abschluss der Sanierung des Hochbehälters erneuert werden. In der Januar-Sitzung hat der Gemeinderat den Baubeschluss zur Leitungserneuerung gefasst, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt und zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt. Gleichzeitig wurde aus dem Gremium die Frage aufgeworfen, ob aus Gründen der Versorgungssicherheit das Verlegen einer zweiten Leitung parallel zur neuen Leitung Sinn machen würde und welche Aufwendungen damit verbunden wären. Das planende Ingenieurbüro IRPS aus Stuttgart hat diese Frage untersucht. Aus Sicht der Ingenieurbüros ist eine Parallelleitung nicht notwendig, die Aufwendungen hierfür würden unabhängig vom gewählten Bauverfahren zusätzlich 100.000 € zu den Baukosten der Erneuerung betragen. Ein Vertreter des Büros wird in der Sitzung anwesend sein und das Ergebnis der Prüfung nochmals vorstellen.

  • TOP 3

    Vergabe von Asphaltierungsarbeiten am Feldweg zwischen Parkplatz Golfplatz und Maschinenhalle
    Golfplatz (Am Freudentaler Fahrweg)

    Die Netze-BW (vormals EnBW) führt derzeit umfangreiche Verkabelungsarbeiten im Bereich der Alten Steige und der Botenheimer Heide durch. Dabei werden Freileitungen durch Erdkabel ersetzt. Die Netze-BW verlegt die Erdkabel möglichst in unbefestigtem Gelände. An bestimmten Stellen sind eine Verlegung in Verkehrsflächen und Querungen derselben nicht zu vermeiden. Dort werden die betroffenen Verkehrsflächen nach Abschluss der Maßnahme wieder hergestellt. Der Wirtschaftsweg zwischen dem Parkplatz Golfplatz /Leiterwägele und der Maschinenhalle des Golfplatzes befindet sich streckenweise ein sehr schlechtem Zustand und war seitens der Gemeinde bereits zur Erneuerung mittelfristig vorgesehen. Die Netze-BW muss in diesen Weg Kabel verlegen und würde ungefähr die Hälfte der Wegbreite anschließend wieder asphaltieren. Die Gemeinde hat wegen der ohnehin erforderlichen Sanierung des Weges mit der Netze-BW Kontakt aufgenommen, ob nicht eine Sanierung der kompletten Breite gegen Kostenerstattung durch die Gemeinde möglich wäre. Die Netze-BW hat dies bejaht. Zuständig für die Auftragsvergabe ist der Gemeinderat. Da diese Maßnahme in 2016 noch nicht geplant war, ist eine überplanmäßige Finanzierung erforderlich.

  • TOP 4

    Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes - Grundsatzbeschluss

    In einer Grundsatzdiskussion anlässlich einer Klausurtagung 2015 hat sich der Gemeinderat mit breiter Mehrheit für die Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes (GVD) ausgesprochen. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Planungen zu erstellen und zur Entscheidungsreife zu bringen. Der Gemeindevollzugsdienst soll die Umsetzung von Entscheidungen der Ortspolizeibehörde überwachen. Weiter überwacht er die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, die auf Gemeindeebene umgesetzt werden bzw. bei Nichtbeachten sanktioniert werden sollen. Beispielsweise umfasst dies Themenkomplexe  wie illegale Müllablagerungen, Lärmbelästigungen, Gefahren oder Beeinträchtigungen durch Tiere, Feldweg- und Weinbergwegkontrolle, Verstöße im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs, Vollstreckungsmaßnahmen der Gemeinde, Verstöße gegen Ortsrecht (z.B. Satzungen), Unterstützung des Ordnungsamtes.

    Der wöchentliche Aufwand hierfür wird verwaltungsseitig auf rund 8 bis 10 Stunden geschätzt. Für diesen relativ geringen Stundenumfang von circa 20 % finden sich erfahrungsgemäß keine geeigneten Stellenbewerber. Die Verwaltung hat daraufhin bei  mehreren Nachbarkommunen Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit abgefragt. Die Städte Brackenheim, Bönnigheim und Güglingen sehen (derzeit) keine Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Dagegen hat die Gemeinde Freudental, die eine vergleichbare Situation und Interessenslage beim Thema GDV aufweist, Interesse an einer Kooperation mit Cleebronn gezeigt. Denkbar wäre die Einstellung eines gemeinsamen Vollzugsdienstes mit circa 50 bis 60 % Beschäftigungsumfang und einer ungefähr hälftigen Teilung desselben sowie der Kosten hierfür. Um weitere Planungsschritte sowie eine Ausschreibung durchführen zu können, ist nun der formelle Beschluss des Gemeinderats für die Einführung eines GVD erforderlich.

  • TOP 5

    Erneuerung der EDV-Anlage im Rathaus

    – Abschluss von Leasingverträgen

    Im Abstand von fünf Jahren wird die EDV-Anlage des Rathauses erneuert. Neben den Endgeräten wie PC und Bildschirmen ist auch ein Austausch des Servers vorgesehen. Wie in der Vergangenheit auch werden die meisten der eingesetzten Geräte nicht gekauft, sondern auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren geleast. Das Regionale Rechenzentrum Heilbronn (KIVBF) hat die Ausschreibung durchgeführt und betreut. Der Gemeinderat hat nun über die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu befinden und soll die Verwaltung zum Abschluss der erforderlichen Leasing-Verträge ermächtigen.

  • TOP 6

    Baurechtsangelegenheiten: Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Steuppergstraße 47,  Flst. 4652/2

    -  § 34 BauGB Bauen im unbeplanten Innenbereich

    Zu einem gestellten Bauantrag ist das städtebauliche Einvernehmen der Gemeinde erforderlich, da sich das Objekt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB befindet.

  • TOP 7

    Bekanntgaben

  • TOP 8

    Anfragen