Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.03.2016 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2016  gefassten Beschlüsse

    In der Februar-Sitzung hat der Gemeinderat die Durchführung einer vereinfachten Umlegung zur Neuregelung der Grenzverläufe nach der Sanierung der westlichen Hindenburgstraße beschlossen.

  • TOP 2

    Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergarten Lärchenstraße

    – Beschluss gemäß Kindergartenvertrag

    Durch anhaltend hohen Geburtenzahlen und verstärkten Zuzug nach Cleebronn einerseits und aufgrund geändertem Nachfrageverhalten andererseits besteht im Bereich der (Klein-)Kindbetreuung zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen. Vor allem um den Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes in den Kindergärten zu gewährleisten, ist die Schaffung zusätzlicher Plätze erforderlich. Die Evangelische Kirchengemeinde als Trägerin der Einrichtungen hat die Eröffnung einer dritten Gruppe im Kindergarten Lärchenstraße zur Deckung dieses Mehrbedarfs vorgeschlagen. Diese Gruppe soll wieder als Kinderkrippe eingerichtet werden und bietet insgesamt acht Plätze. Gemäß dem geltenden Kindergartenvertrag muss der Gemeinderat über diesen Vorschlag Beschluss fassen, bei positiver Entscheidung die Evangelische Kirchengemeinde mit der Einrichtung dieser Gruppe beauftragen und diese in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufnehmen.

  • TOP 3

    Umsetzung der Eigenkontrollverordnung 2016 ff

    – Kanalreinigung und Kanalbefahrung

    - Vergabe

    Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ihr Kanalnetz in regelmäßigen Abständen auf Dichtigkeit und Betriebssicherheit zu überprüfen. Eventuell festgestellte Schäden müssen ihrer Schwere entsprechend in einem bestimmten Zeitraum saniert werden. Der Gemeinderat hat in der Dezember-Sitzung den Beschluss gefasst, die Reinigung der Kanäle und inre Befahrung in einer Größenordnung von circa 100.000 € auszuschreiben. Das Ausschreibungsergebnis liegt nun vor und das Grermium hat über die Vergabe Beschluss zu fassen.

    Nach erfolgter Befahrung der Kanäle mit einer Gesamtlänge von circa 22 km werden die festgestellten Schäden dokumentiert und ausgewertet. Auf der Basis dieser Auswertung wird dann wieder ein mehrjähriges Sanierungsprogramm erstellt, welches dann sukzessive abgearbeitet werden muss.

  • TOP 4

    Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010 – 2013

    – Unterrichtung des Gemeinderats über das wesentliche Ergebnis der Prüfung

    Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Heilbronn hat turnusgemäß die Jahresrechnungen 2010 bis 2013 geprüft. Insgesamt wurde der Gemeindeverwaltung bescheinigt, dass „ …die auf Schwerpunkte und Stichproben beschränkte Prüfung (§ 15 GemPrO) ergeben hat, dass die Verwaltung ganz überwiegend sachgerecht und ordnungsgemäß gearbeitet hat. Die wenigen Feststellungen des Prüfungsberichts schmälern den positiven Gesamteindruck nicht.“

    Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung sind dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung bekannt zu geben.

  • TOP 5

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016

    – Entwurfsberatung

    Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Sie enthält die Festsetzungen der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes im Gesamtbetrag, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Realsteuerhebesätze. Die Haushaltssatzung tritt immer mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft, auch wenn sie erst später erlassen wird, und gilt für das Haushaltsjahr. Aufgrund des enormen Aufgabenanfalls in den vergangenen Monaten  in der Verwaltung kann der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 erst in der März-Sitzung vorgestellt werden. Die Verabschiedung wird in der April-Sitzung erfolgen.

  • TOP 6

    Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses der Gemeinde Cleebronn 2016 bis 2020

    Die Amtszeit des Gutachterausschusses ist gesetzlich auf vier Jahre begrenzt. Da die letzte Neubesetzung des Gutachterausschusses zum 01.04.2012 erfolgt ist, endet die Amtszeit des derzeitigen Gutachterausschusses mit Ablauf des 31.03.2016. Eine Neubesetzung zum 01.04.2016 ist daher erforderlich. Von den bisherigen Mitgliedern des Gutachterausschusses stehen alle für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Es sind dies die Herren Bernd Öhler, Bernd Schellenbauer, Hermann Walderich, Ralf Wurmbrand, Michael Dürr, Wilhelm Speitelsbach

     

    Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung des Ausschusses obliegt jedem Mitglied des Gemeinderates. Die Besetzung erfolgt im Wege der einstimmigen Einigung auf die genannten Kandidaten oder bei nicht vorliegender Einigung per Wahl.

  • TOP 7

    Bekanntgaben

  • TOP 8

    Anfragen