Terminbuchung – Bürgerbüro

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Sie können hier für verschiedene Leistungen einen Termin für das Bürgerbüro buchen!


Auswahl buchbarer Leistungen:

  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    5 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Bereits vorhandener Ausweis
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Bitte beachten Sie das Wohnsitzanmeldungen auch online möglich sind.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis und Reisepass
    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • Falls bei Kindern kein Pass vorliegt die Geburtsurkunde
    • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten 
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder Vollmacht
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 16. Lebensjahr kann der Personalausweis ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden.

    Unter 16 Jahren werden beide Unterschriften der Eltern benötigt. Liegt ein Alleiniges Sorgerecht vor, bringen Sie zur Beantragung das Richterliche Urteil oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt mit.

     

    Der Personalausweis für unter 24-Jährige ist 6 Jahre gültig. Ab dem 24 Lebensjahr hat er eine Gültigkeit von 10 Jahren.

    Die Lieferzeit beträgt bis zu 3 Wochen. Die Abholung erfolgt vom Antragsteller sofern keine Vollmacht von einer anderen Person zur Abholung vorliegt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Geburtsurkunde (bei Erstantrag)
    • Aktuelles digitales biometrisches Passbild (Alternativ können Sie das Foto direkt bei uns mit dem Point-ID Gerät aufnehmen lassen)
    • Person unter 16 Jahren: Mindestens ein Elternteil muss bei der Antragstellung dabei sein
    • Person unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente von beiden Elternteilen 
    Gebühr:
    • 27,60 € für Personen unter 24 Jahren
    • 46,00 € für Personen über 24 Jahren
    • 6,00 € Bilderfassung Point-ID
    • 15,00 € Direktversand nach Hause
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 18. Lebensjahr kann der Reisepass ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, unter 18 Jahre werden beide Unterschriften der Eltern benötigt. Liegt ein Alleiniges Sorgerecht vor, bringen Sie zur Beantragung das Richterliche Urteil oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt mit.

    Der Reisepass für unter 24-Jährige ist 6 Jahre gültig. Ab dem 24 Lebensjahr hat er eine Gültigkeit von 10 Jahren.

    Die Abholung erfolgt vom Antragsteller sofern keine Vollmacht von einer anderen Person zur Abholung vorliegt.

    Die Lieferzeit beträgt bis zu 6 Wochen . In dringenden Fällen, ist der Express-Reisepass innerhalb von 3-5 Werktagen zur Abholung im Rathaus bereit.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • bisheriger Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
    • Aktuelles digitales biometrisches Passbild (Alternativ können Sie das Foto direkt bei uns mit dem Point-ID Gerät aufnehmen lassen)
    • Geburtsurkunde (bei Erstantrag)
    • Person unter 18 Jahren: Mindestens ein Elternteil bei Antragstellung mit dabei
    • Person unter 18 Jahren: Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente von beiden Elternteilen
    Gebühr:
    • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren
    • 70,00 € für Personen über 24 Jahren
    • 69,50 € Express-Reisepass unter 24 Jahren
    • 102,00 € Express-Reisepass über 24 Jahren
    • 6,00 € Bilderfassung Point-ID
    • 15,00 € Direktversand nach Hause
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    20 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 16. Lebensjahr kann der vorläufige Personalausweis ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, darunter werden beide Unterschriften der Eltern benötigt, sofern das alleinige Sorgerecht nicht bei einem Elternteil liegt. Der vorläufige Personalausweis hat eine maximale Gültigkeit von 3 Monaten. Der vorläufige Personalausweis wird bei Antragstellung sofort ausgestellt und ausgehändigt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • evtl. alter Personalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles digitales biometrisches Passbild (Alternativ können Sie das Foto direkt bei uns mit dem Point-ID Gerät aufnehmen lassen)
    • Geburtsurkunde (bei Erstantrag)
    • Person unter 16 Jahren: Mindestens ein Elternteil bei Antragstellung mit dabei
    • Person unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente von beiden Elternteilen
    Gebühr:
    • 10,00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    20 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Ab dem 18. Lebensjahr kann der vorläufige Reisepass ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden, darunter werden beide Unterschriften der Eltern benötigt, sofern das alleinige Sorgerecht nicht bei einem Elternteil liegt. Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von 1 Jahr. Der vorläufige Reisepass wird bei Antragstellung sofort ausgestellt und ausgehändigt. Eine Ausstellung wird nur in dringenden Fällen durchgeführt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
    • Aktuelles digitales biometrisches Passbild (Alternativ können Sie das Foto direkt bei uns mit dem Point-ID Gerät aufnehmen lassen)
    Gebühr:
    • 26 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • Voraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten
    Beschreibung:

    Bitte beachten Sie, dass wir von deutschen Personenstandsurkunden keine Beglaubigungen durchführen dürfen.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Originaldokument und Ausweisdokument
    Gebühr:
    • nach Aufwand / Menge
  • Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten
    Beschreibung:

    Grundsätzlich bekommt ein Kind/Jugendlicher einen Jugendfischereischein, wenn er das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
    Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mind. 18-Jährigen Person, welche Inhaber eines gültigen Fischereischeines ist.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Fischereischein 
    • bei Neuausstellung: Sachkundenachweis und aktuelles Lichtbild
    • bei Jugendfischereischein: Fischereischein der Begleitperson
    Gebühr:
    • Jugendfischereischein: 10,00 € 
    • 75,50 € (5 Jahre)
    • 135,50 € (10 Jahre)
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder Vollmacht
    Service-BW Portal:
  • Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten
    Beschreibung:
    • Neuantrag (Erstantrag/BF17/Umstellung ausl. Fahrerlaubnis)
    • Umstellung in Scheckkartenformat
    • Verlängerung / Erweiterung Fahrklassen
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Ausweisdokument
    • Für die Umstellung/Verlängerung/Erweiterung: Bisheriger Führerschein
    • Aktuelles Lichtbild in Papierform
    • Bei Neuantrag: Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Gebühr:
    • 5,10 €
    Sonstiges:
    • Bei Erstaustellung vom Führerschein den Antrag von der Fahrschule stempeln lassen.
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Bei einem erweiterten Führungszeugnis wird die schriftliche Bestätigung der Stelle, welches das Führungszeugnis verlangt, benötigt.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Ausweisdokument
    • ggf. schriftliche Bestätigung
    Gebühr:
    • 13,00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder Vollmacht

     

    Weitere Links:

    www.bundesjustizamt.de/DE/Home/Home_node.html

  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Ausweisdokument 
    Gebühr:
    • 13,00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder Vollmacht
    Service-BW Portal:
  • Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis
    • ggf. bisheriger Landesfamilienpass
    • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld
    • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder Vollmacht

     

    Weitere Links:

    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite

    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    5 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    Gebühr:
    • 5,00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder Vollmacht
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Bitte beachten Sie das Wohnsitzanmeldungen auch online möglich sind.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis 
    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • Kinder: Personalausweis oder Reisepass, falls kein Pass vorliegt die Geburtsurkunde
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder Vollmacht

     

    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Falls vorhanden ein weiteres Ausweisdokument
    • Geburtsurkunde, wenn kein weiteres Ausweisdokument vorhanden ist
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    15 Minuten (pro Buchung)
    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Ausweisdokument
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen oder Vollmacht
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