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Nicht erlaubtes Benutzen von Mitarbeiter-parkplätzen
In der vergangenen Zeit wurde festgestellt, dass die Mitarbeiterparkplätze des Bauhofs durch fremde Fahrzeuge genutzt werden. Da der Bauhof nicht nur zu den üblichen Arbeitszeiten, sondern beispielsweise bei Sturmschäden oder beim Winterdienst tätig werden muss, sind diese Parkplätze freizuhalten.
Der Gemeindevollzugsdienst wird in nächster Zeit vermehrt die Situation beobachten und Verstöße gegebenenfalls ahnden.
Ihr Ordnungsamt
