News & Aktuelles

Aktuelles (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Leinenpflicht für Hunde

Leinenpflicht auch in Cleebronn

 

Die 175 gemeldeten Hunde in der Gemeinde Cleebronn sind zwar schon lange der treue Freund des Menschen, jedoch ist des einen Freud‘, des anderen Leid, wenn sich Hundebesitzer nicht an die Leinenpflicht halten.

 

Bei dem ein oder anderen Hundebesitzer gibt es leider noch Unklarheiten bezüglich der Leinenpflicht. Deshalb erhalten Sie im Folgenden ein paar Regelungen aus der Polizeiverordnung:

 

Im Ortsgebiet sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde immer an der Leine zu führen.
 

Außerhalb des Ortes dürfen Hunde nur dann frei laufen, wenn eine Person den Hund begleitet, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann. Es muss also gewährleistet sein, dass der Hund jederzeit und in allen Situationen auf Zuruf zum Halter zurückkehrt. Ist dies nicht gewährleistet, darf der Hund nur angeleint geführt werden.
 

Im Wald oder am Waldesrand sollte ein Hund stets angeleint geführt werden, da damit zu rechnen ist, dass er bei Aufnahme einer Fährte von Wildtieren, nicht mehr zurück gerufen werden kann.
 

Wir bitten um Beachtung und hoffen, dass nun Missverständnisse geklärt wurden. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

– Ihre Gemeindeverwaltung –