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Bebauungsplan "Erlebnispark und Wildparadies Tripsdrill, Einfädelspuren K2069"

Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Erlebnispark und Wildparadies Tripsdrill, Einfädelspuren K2069“

 

 

Der Gemeinderat Cleebronn hat in seiner Sitzung am 19.09.2025 den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanvorentwurf „Erlebnispark und Wildparadies Tripsdrill, Einfädelspuren K2069“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

I. Anlass und Inhalt des Bebauungsplans

Die Gemeinde Cleebronn beabsichtigt, den Verkehrsraum entlang der Kreisstraße K 2069 im Bereich des Erlebnis- und Wildparks Tripsdrill neu zu ordnen. Der Park zieht jährlich mehrere Hunderttausend Besucher an; mit Erweiterungen ist ein weiterer Anstieg zu erwarten. Im Zuge der geplanten Sanierung der K2069 sollen die verkehrlichen Verhältnisse über einen Bebauungsplan neu geregelt werden. Kernpunkte sind je zwei Ein- und Ausfädelspuren zur Entlastung des Verkehrs, die planungsrechtliche Sicherung eines bisher nicht festgesetzten Fußwegs sowie eine neue elektrische Parkverbindungsbahn. Ziel ist die Verbesserung von Sicherheit, Erreichbarkeit und Attraktivität der Verkehrsinfrastruktur und des Freizeitangebots.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Vorgesehen sind die Sanierung der Kreisstraße einschließlich Amphibientunneln, zusätzliche Fahrspuren, die Sicherung des Fußwegs sowie die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zulässigkeit einer Parkverbindungsbahn mit Haltestellen.

 

II. Festlegung des Geltungsbereichs

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück der Kreisstraße K 2069 sowie westlich angrenzende Flächen, die teilweise innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Erlebnispark Tripsdrill Erweiterung Wildparadies“ liegen. Betroffen sind die Flurstücke 6333/2, 6264/3 sowie Teilflächen von 6264/2, 6265, 6499/1, 6501, 6500/1, 6500, 6512/2, 7120, 6340/2, 6488/1, 6488, 6487/2, 6486, 6485, 6484/1 und 6484/2. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

III. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum  Vorentwurfs des Bebauungsplans „Erlebnispark und Wildparadies Tripsdrill, Einfädelspuren K2069“

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Erlebnispark und Wildparadies Tripsdrill, Einfädelspuren K2069“ bestehend aus Planteil, textlichem Teil und Begründung.

 

wird für die Dauer von 4 Wochen in der Zeit von

 

Montag, den 29.09 bis einschließlich Freitag, den 31.10.2025

 

Die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung können zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Cleebronn unter der Internet-Adresse https://www.cleebronn.de/ unter TOP 96 eingesehen werden.

           

Jedermann kann während der angegebenen Beteiligungsfrist, also bis einschließlich 31.10.2025 Stellungnahmen und Anregungen zu den Planteilen an die Gemeindeverwaltung Cleebronn richten.

 

Die Stellungnahmen und Anregungen sollen elektronisch (per E-Mail an info@cleebronn.de) übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. durch mündliche Erklärung zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden.

 

Sofern die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen ohne Adressangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen und Anregungen im Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können.

 

IV. Hinweis

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Cleebronn, den 22.09.2025

 

gez.

Thomas Vogl

Bürgermeister