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Änderungen im deutschen Namensrecht
Zum 1. Mai 2025 wird das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht und des Internationalen Namensrechts in Kraft treten.
Kurz zusammengefasst:
Die Bestimmung eines Doppelnamens als Ehenamen sowie für den Geburtsnamen von Kindern wird möglich sein.
Der Name darf jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen. Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.
Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie FAQ mit ausführlichen Informationen zu den neuen Wahlmöglichkeiten im deutschen Namensrecht.
Zur Verdeutlichung können Sie sich dazu gerne auch die Erklärvideos des Fachverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. anschauen: