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2. Abschlag Wasser-/Abwasser-gebühr 2021

Fälligkeit der zweiten Abschlagszahlung Wasserzins- und Abwassergebühr 2021

 

Die zweite Abschlagszahlung ist am 01. Juli 2021 zur Zahlung fällig.

Die genaue Höhe entnehmen Sie bitte Ihrer letzten Jahresendabrechnung. Neue Kunden, die bisher keine Verbrauchsabrechnung für die Wasser- und Entwässerungsgebühren erhalten haben, können ihre Abschläge aus einer an sie ergangenen Abschlagsmitteilung entnehmen. Für Abschlagszahlungen ergeht kein gesonderter Bescheid.

 

Bei Zahlungspflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren beteiligt sind, wird bei Fälligkeit abgebucht. Die Übrigen werden gebeten, das jeweilige Buchungszeichen (z.B. 5.8888.000000.0) anzugeben.

 

Damit Sie sich eventuelle Säumniszuschläge, Mahngebühren und den Weg zur Bank sparen, empfehlen wir Ihnen uns eine Einzugsermächtigung zukommen zu lassen. Den SEPA-Vordruck erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder kann hier heruntergeladen werden. Bitte geben Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben im Original bei der Gemeindeverwaltung Cleebronn ab (kein Fax oder Email).

 

Hinweis: Eine bereits erteilte Einzugsermächtigung kann nicht automatisch auf neue oder weitere Abgabearten oder Buchungszeichen übernommen werden. Wenn dies gewünscht wird, müssen Sie es deutlich mitteilen.