Wasserversorgung / Abwasserentsorgung

Wasserzählerablesung für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung

In Cleebronn werden Ende November die Ablesebriefe zur Selbstablesung der Wasserzähler versandt. Die Wasserzählerablesung findet vom 01.12. bis 31.12. statt.
Auf der Grundlage dieser Ablesung wird die Jahresrechnung durch Hochrechnung zum 31.12. für den Zeitraum Januar bis Dezember erstellt sowie die Vorauszahlungen für das kommende Jahr neu berechnet.

 

 

Umzugsmeldung bei Verkauf des Gebäudes

Sie haben Ihr Haus verkauft? Denken Sie an eine Zählerstandsmeldung für eine ordentliche Endabrechnung:

Formular Ablesung Wasserzähler bei Verkauf des Objektes

 

 

Kosten-Übersicht Wasserzins- und Abwassergebühr

Gebühren Bezug/Entsorgung pro Kubikmeter (m³)
Frischwasser 2,93 € zzgl. 7 % MwSt.
Abwasser 2,69 €
Niederschlagswasser 0,90 € pro Quadratmeter (m²)

 

nachrichtlich:

Niederschlagswassergebühr Vorjahre pro Quadratmeter (m²)
2011 bis 2015 0,72 €
2016 0,94 €
2017 bis 2018 0,84 €
2019 bis 2020 0,78 €
2021 bis 2023 0,80 €

 

 

Niederschlagswassergebühr

Neumeldungen oder Änderungen, die die Fläche zur Bemessung der Niederschlagswassergebühr betreffen, können Sie mit dem Erhebungsbogen mitteilen.

- Erhebungsbogen zur Niederschlagswassergebühr

- Merkblatt

 

 

 

Unser Lebensmittel Nr. 1 – Trinkwasser
Veröffentlichung wichtiger Untersuchungsparameter
Neben den regelmäßigen vierteljährlichen Untersuchungen unseres Trinkwassers erfolgt ein Mal im Jahr eine so genannte große Trinkwasseruntersuchung, bei der knapp 80 verschiedene Parameter geprüft und dokumentiert werden. Die wichtigsten Parameter, die gemäß Trinkwasserversorgung und Waschmittelgesetz zu veröffentlichen sind, geben wir hiermit bekannt.

 

Den für das Jahr 2021 aktuellen Untersuchungsbericht des Trinkwassers können Sie hier abrufen: Bericht Trinkwasseruntersuchung 2021

 

 

Härtegrad des Wassers

Härtegrad = 14° dH
Härtebereich nach dem Waschmittelgesetz: “mittel”

 

Was man über den Härtegrad des Wassers wissen sollte:

Die Wasserhärte wird in Deutschland traditionell in “Grad deutscher Härte” (°dH) angegeben. Sie führt dazu, dass sich in Kochwasser-geräten Kalkstein absetzt. Auch für eine richtige Waschmittel-dosierung ist es von entscheidender Bedeutung zu wissen, welche Härtegrade das häusliche Wasser hat.

 

Das Wasser wird seit 01.02.2007 in der Bundesrepublik Deutschland in drei Härtebereiche eingeteilt ( gem. § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz):

 

Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (= 8,4 °dH)
Härtebereich mittel: 1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (=8,4-14 °dH)
Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (> 14 °dH)

 

Völlig falsch ist es, mit Blick auf die Waschmitteldosierung zu glauben “Viel hilft viel”. Als allgemeine Faustregel kann gelten: Weiches Wasser benötigt wenig Waschmittel, hartes (d.h. kalkhaltiges) Wasser mehr. Eine Überdosierung ist nicht nur unnütz und geht an den Geldbeutel, es schädigt auch die Gewässer.

Für eine richtige Dosierung von Waschmitteln macht es in der Praxis so gut wie keinen Unterschied, ob das Wasser an der oberen Grenze des Härtebereichs II oder an der unteren Grenze des Härtebereichs III liegt. Hier sollte man beim Waschmitteleinsatz zuhause lieber spar- und umweltbewusst “experimentieren” und die unteren Dosierungsempfehlungen nutzen.

 

 

Hinweise:

Wasserverluste in der Hausinstallation

Die in Ihrem Gebäude installierten Trinkwasserleitungen und angeschlossen Entnahmestellen wie Überdruckventile, Toilettenspülungen oder Gartenzapfstellen können im Laufe der Zeit undicht werden. Bleibt ein solcher Schaden unbemerkt, können erhebliche Wasserverluste mit hohen Kosten entstehen. Durch eine regelmäßige Kontrolle des Wasserverbrauchs (Ablesung der Wasseruhr) lassen sich eventuelle Schäden zeitnah feststellen und beheben.


Geräusche auf der Hausanschlußleitung

Während der Frostperiode treten gelegentlich große Rohrbrüche auf. Sie verursachen außergewöhnliche Fließgeräusche auf der Hausanschlussleitung. Mindestens zweimal im Jahr wird das öffentliche Rohrnetz von den Technikern des Wasserwerks überprüft. Um Störungen möglichst zeitnah festzustellen und zu beheben, brauchen wir auch Ihre Hilfe. Wir bitten Sie, gelegentlich in Ihren Wasser-Anschlussraum „hineinzuhören“ und auffällige Fließgeräusche dem Wasserwerk zu melden.

 

Satzungen

 

Wasserversorgungssatzung

PDF

 

Abwassersatzung

PDF

 

 

Antrag Anschluss Wasser/Abwasser

PDF

Zuständigkeit Wasserversorgung
Wasserversorgungstechnik

Uwe Kenngott
Tel. 07135 / 985628

E-Mail:

wasserversorgung@cleebronn.de

 

Im Störfall können Sie die Mitarbeiter rund um die Uhr telefonisch erreichen.

 

 

Zuständigkeit Abwasserentsorgung

Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH

Meldung von Störungen Abwasser:

Tel. 07142 / 7887-111 (24h)

E-Mail:

bereitschaft.obere-zaber@sw-bb.de

 

 

Zuständigkeit im Rathaus:

Frau Sommerfeld
Tel. 07135 / 9856-19
Fax  07135 / 9856-29

E-Mail: nicole.sommerfeld@cleebronn.de