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Forsteinrichtungs-planung 2022-2031

Nach dem Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg ist für den öffentlichen Wald alle 10 Jahre eine mittelfristige Betriebsplanung durchzuführen. Die Forsteinrichtungsplanung stellt die Planungs- und Arbeitsgrundlage für den Forstbetrieb dieser zehn Jahren dar. Die Forsteinrichtung ist durch einen dreiteiligen Verfahrensablauf gekennzeichnet:

 

Nach der Erfassung des aktuellen Zustandes (Inventur) werden die durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Forsteinrichtungszeitraumes (Vollzug) gewürdigt. Darauf aufbauend werden die konkreten Planungen für die kommenden 10 Jahre entwickelt (Planung).

 

Die aktuelle Forsteinrichtungsplanung umfasst den Zeitraum 2012-2021, so dass für die Jahre 2022-2031 eine neue Forsteinrichtungplanung erstellt und vom Gemeinderat festgelegt werden muss. Damit dies nicht nur vom „grünen Tisch“ aus erfolgt, hat der Gemeinderat aktuell eine Waldbegehung durchgeführt. Unter der fachkundigen Führung des Leiters des Kreisforstamtes, Herrn Martin Rüter und des Revierförsters, Herrn Lukas Georgi konnte sich so der Rat einen Eindruck vom aktuellen Zustand des Waldes aus forstlicher Sicht machen. Dabei wurden auch die aktuellen Themen wie die diesjährige Dürre, deren Auswirkungen auf den Wald und die Folgen des Klimawandels auf den Wald anschaulich erörtert. Formell behandelt wird die Forsteinrichtungsplanung voraussichtlich in der Oktober-Sitzung des Gemeinderates.

 

Waldbegehung des Gemeinderats am 15.09.2022

Foto: Gemeinde Cleebronn