Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 19.07.2019 um 19:30 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 76

    Einführung und Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte

    Der Gemeinderat hat in seiner bisherigen Zusammensetzung über eventuell vorliegende Hinderungsgründe der neu gewählten Gemeinderäte beraten und Beschluss gefasst. Auf den Tagesordnungspunkt 73 des ersten Teils der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

    Damit kann die erste Sitzung des neuen Gemeinderats erfolgen. In dieser Sitzung verpflichtet der Bürgermeister die Gemeinderäte gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Der Bürgermeister erläutert die Rechtsstellung der Gemeinderäte, bevor er den Mitgliedern die Verpflichtungsformel vorträgt. Diese lautet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Durch die Worte "Ich gelobe es." erkennen die Gemeinderäte die zuvor genannte Verpflichtungsformel an.

  • TOP 77

    Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters

    Nach § 48 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Die ehrenamtlichen Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Die Anzahl der Stellvertreter ist in Cleebronn in der Hauptsatzung auf zwei festgelegt.

     

    Grundsätzlich kann bei dieser Wahl offen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied widerspricht, ansonsten muss geheim gewählt werden. Die Gewählten sind verpflichtet, ihre Bestellung anzunehmen. Die Wahlen müssen in Form der Mehrheitswahl durchgeführt werden. Die einzelnen Stellvertreter werden in getrennten Wahlgängen bestellt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden erhält. Der Bürgermeister ist bei der Mehrheitswahl stimmberechtigt. Stimmenthaltungen werden bei der Zahl der erforderlichen Mehrheit mitberücksichtigt und wirken sich damit als Ablehnung aus. Erreicht keiner der Bewerber die absolute Mehrheit, findet bei mehreren Bewerbern Stichwahl statt. An ihr nehmen die beiden Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl teil, es entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit kann für die Teilnehmer an der Stichwahl oder für ihr Ergebnis nur das Los entscheiden. Weitere Festlegungen (z.B. nach erreichten Stimmenzahlen oder Fraktionsgrößen) gibt es keine, der Gemeinderat ist in seiner Entscheidung frei, welche Mitglieder er als ehrenamtliche Stellvertreter wählt. 

  • TOP 78

    Besetzung des Technischen Ausschusses des Gemeinderats und Benennung der weiteren Vertreter für den gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn und für den gemeinsamen Kindergartenausschuss

    Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Cleebronn ist ein beratender Technischer Ausschuss zu bilden. Zwar ist eine Neubesetzung dieses beratenden Ausschusses nach einer Gemeinderatswahl nicht zwingend erforderlich. Infolge des Ausscheidens von mehreren Ratsmitgliedern ist eine Neubesetzung aber erforderlich. Außerdem müssen die weiteren Vertreter (neben dem Bürgermeister) für den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn und für den gemeinsamen Kindergartenausschuss benannt werden. Grundsätzlich soll die Besetzung der Ausschüsse und die Benennung der Vertreter in Zweckverbänden oder in Verwaltungsgemeinschaften im Wege der Einigung erfolgen; das heißt, dass alle Gemeinderäte und der Bürgermeister einem bestimmten Besetzungsvorschlag (der auch die Stellvertreter enthalten muss) aktiv zustimmen müssen. Grundsätzlich kann auch hier offen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. 

     

    Der Technische Ausschuss besteht neben dem Bürgermeister jeweils aus sechs ordentlichen Mitgliedern und deren Stellvertretern. Es soll das Prinzip der persönlichen Stellvertretung stattfinden. Für den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn sind vier weitere Vertreter (mit Stellvertreter) zu wählen. Für den gemeinsamen Kindergartenausschuss sind drei weitere Vertreter mit Stellvertreter zu wählen. 

    Seitens der Verwaltung wir die Vorlage eines gemeinsamen interfraktionellen Besetzungs- bzw. Wahlvorschlags empfohlen. So könnte die Besetzung der Ausschüsse im einfachen Verfahren der Einigung erfolgen.

  • TOP 79

    Bekanntgaben

  • TOP 80

    Anfragen