Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 20.09.2022 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 95

    Bekanntgabe von in der nicht öffentlichen Sitzung am 22.07.2022 gefassten Beschlüsse

    In der Juli-Sitzung des Gemeinderates wurde über eine Personalangelegenheit, einen Grundstücksverkauf der Gemeinde, einen eventuellen Gebäudeerwerb durch die Gemeinde sowie über den Abschluss einer privaten Sanierungsvereinbarung Beschluss gefasst.

     

  • TOP 96

    Sanierung der Wasserleitung und Abbindung des Regenüberlaufs RÜ 20 im Bereich Hauptstraße / Friedhofstraße / Botenheimer Weg

    Bei einem großen Rohrbruch an Weihnachten 2017 ist die Schadstelle in der Wasserversorgungsleitung im Bereich Hauptstraße / Friedhofstraße / Botenheimer Weg zunächst nur provisorisch in Stand gesetzt worden. Der Grund hierfür war der bestehende, aber im Umfang unklare Sanierungsbedarf des direkt daneben liegenden Regenüberlaufs 20 der Kanalisation. Beide Schadstellen können nur gemeinsam saniert werden, da diese komplett in der Verkehrsfläche der Hauptstraße liegen. In umfangreichen Berechnungen konnte inzwischen nachgewiesen werden, dass dieser Regenüberlauf wegen nur seltener Nutzung vom Kanalnetz abgebunden werden kann und daher nicht saniert werden muss. Zusammen mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen, die seit Juli die Abwasserbeseitigung der Gemeinde betreiben, und der Wasserversorgung Uwe Kenngott wurde nun ein Sanierungskonzept erstellt, mit dem beide Bereiche zeitgleich abgearbeitet werden können.

  • TOP 97

    Umbau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus - Vergabe der Stahlbau-, Dach- und Fassadenarbeiten, Gerüstarbeiten, Sanitärinstallation, Heizungsinstallation und Lüftungsinstallation

    Entsprechend dem Baufortschritt kamen weitere Gewerke für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses zur Ausschreibung. Über die Vergabe der Stahlbau-, Dach- und Fassadenarbeiten, Gerüstarbeiten,  Sanitärinstallation, Heizungsinstallation und Lüftungsinstallation hat der Gemeinderat zu beschließen.

     

  • TOP 98

    Neubau Kindertagesstätte im Botenheimer Weg - Vergabe der Lüftungsinstallation, Klempnerarbeiten, Fenster- und Rollläden

    Auch beim Neubau der Kindertagesstätte schreitet der Ausschreibungs- und Vergabestand voran. Aktuell ist über die Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke Stahlbau-, Dach- und Fassadenarbeiten, Gerüstarbeiten, Sanitärinstallation, Heizungsinstallation und Lüftungsinstallation zu beschließen.

  • TOP 99

    Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2022 - Beauftragung der Verwaltung

    Zur Gesamtfinanzierung des Haushaltes 2022 ist eine Kreditfinanzierung eingeplant und haushaltsrechtlich genehmigt. Die Verwaltung will nun zeitnah eine Darlehensaufnahme durchführen, da die Konditionen für Fremdkapital sich zunehmend verschlechtern.

  • TOP 100

    Jahresrechnung 2020 - Nochmalige korrigierte Beschlussfassung

    In der Gemeinderatssitzung am 25.03.2022 wurde der Jahresabschluss vom Gemeinderat festgestellt. Bei der Überprüfung des Jahresabschlusses durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamt Heilbronn wurde bemerkt, dass einerseits die Auflösung der Bestattungsgebühren und zum anderen das Ergebnis des Abschlusses nicht korrekt technisch durchgebucht waren. In Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum Komm.one wurden die beiden Fehler wieder bereinigt. Eine formelle Beschlussfassung ist daher nochmals erforderlich.

  • TOP 101

    Bausache: Abbruch vorhandener Gebäude und Neubau von vier Mehrfamilienhäusern, Flst. 4694/2, 4694/3, 4694/5, 4695, Schützenstraße 2 - Veränderte Planung

    Das bereits im Januar 2022 im Gemeinderat behandelte und von diesem positiv beschiedene Bauvorhaben in der Schützenstraße musste auf Anweisung des Landratsamtes geringfügig umgeplant werden. Daher ist eine nochmalige Behandlung durch die Gemeinde erforderlich.

  • TOP 102

    Bausache: An- und Umbau für barrierefreien Zugang mit Aufzug und Änderung der Bäder - Kernerstraßé 14, Flst. 6744 - Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    Für das Bauvorhaben sind geringfügige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Daher erfolgt eine Bewertung durch den Gemeinderat.

  • TOP 103

    Bekanntgaben

  • TOP 104

    Anfragen