Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

zurück zur Sitzungliste

Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 28.06.2022 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 63

    Neubau Kindertagesstätte Botenheimer Weg - Vergabe der Aufzugsanlage

    In seiner Sitzung vom 23.07.2021 hat der Gemeinderat die Ausschreibung der Förderanlagen aus beschlossen. Nach der aktuellen Kostenberechnung wird für das Gewerk Förderanlagen mit Kosten in Höhe von 47.481,00 € ausgegangen.

    Bei der ersten Submission am 03.12.2021 sind keine Angebote für das Gewerk eingegangen. Es erfolgte eine erneute Ausschreibung, für die am 20.06.2022 die Submission stattfand. Es gingen drei Angebote ein. Zwei Angebote mussten für ungültig erklärt werden, da sie von den geforderten Spezifikationen erheblich abwichen (angebotener Seilaufzug statt gefordertem Hydraulikaufzug): Die Firma ATH aus Heilbronn hat das einzig gültige Angebot abgegeben. Das noch ungeprüfte Angebot beläuft sich auf 66.461,50 €.

  • TOP 64

    Friedrich-Hölderlin-Grundschule: Fensterfolie - Vergabe

    In den Sommermonaten werden die Räume in der Grundschule durch die großflächigen Verglasungen stark aufgeheizt. Die Problematik wird durch die steigenden Temperaturen der letzten Jahre verschlimmert. 

     

    Als Maßnahme zur Reduzierung der Temperaturen wurde probeweise ein Klassenzimmer foliert. Die Folierung der Fenster hat sich bewährt und die Temperaturverhältnisse haben sich laut Schulleitung spürbar verbessert. Allerdings hat sich hierdurch auch der Lichteinfall verändert, wodurch der Wunsch aufkam, die Folierung der gesamten Fenster in der Grundschule eine Stufe heller zu gestalten. 

     

    Die Verwaltung hat im Anschluss mehrere Firmen für die Folierung angefragt und es gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot stammt von der Firma NRG Sonnenschutz und beläuft sich auf 27.417,60 Euro brutto. Hinzu kommen noch ca. 3.000 Euro für Arbeitsbühne und Gerüst.

  • TOP 65

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften Hindenburgstraße 51 + 51/1

    Satzungsbeschluss

    Der Gemeinderat hat am 25.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hindenburgstraße 51 und 51/1“ gefasst. Ziel des Verfahrens ist die Errichtung von zwei Wohngebäuden auf einem vormals gewerblich genutzten Baugrundstück. Dies stellt somit eine städtebaulich sinnvolle Nachnutzung bzw. Nachverdichtung dar. 

     

    Am 04.03.2022 erfolgte die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Die Auslegung fand vom 14.03.2022 bis 14.04.2022 statt. Nachdem alle erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden und das Anhörungsverfahren abgeschlossen ist, kann der Gemeinderat nun den Satzungsbeschluss fassen.

  • TOP 66

    Bauantrag:

    Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Flst. 3676/1 Gewann Hasenbühl - Einvernehmen der Gemeinde im Außenbereich

    Der Bauherr beabsichtigt auf seinem Grundstück Flst. 3676/1 im Gewann „Hasenbühl“ eine Maschinenhalle für die Unterbringung seiner landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen zu erstellen. Das Gebäude hat eine Nutzfläche von 171,60 m². Da sich das Vorhaben im Außenbereich der Gemeinde befindet, ist die städtebauliche Beurteilung durch den Gemeinderat erforderlich.

     

  • TOP 67

    Bauantrag:

    Anbau an bestehendes Gebäude, Flst. 4618/2, Rotbühlstraße 23 - Einvernehmen der Gemeinde im unbeplanten Innenbereich

    Der Bauherr plant auf dem Grundstück, Flst. 4618/2, Rotbühlstraße 23 einen Anbau für einen Aufenthaltsraum zum bestehenden Gebäude. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist durch den Gemeinderat der Gemeinde Cleebronn nach § 34 BauGB zu beurteilen.

    An dem bestehenden Gebäude soll auf Höhe des Obergeschosses auf der Gebäuderückseite (auf Teilfläche der bestehenden Terrasse) ein eingeschossiger Anbau (mit Pultdach) angebaut werden. Die Höhe des Anbaus beträgt 3,20 Meter. Die Gesamtbreite des Anbaus beträgt 4,60 Meter. 

    Aus rein städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken seitens der Verwaltung. Allerdings ergeben sich mehrere, bauordnungsrechtliche Problempunkte: Sollten weitere Wohneinheiten entstehen, generiert sich hieraus ggf. ein weiterer Stellplatzbedarf, der nicht nachgewiesen werden kann. Des Weiteren bestehen Fragen hinsichtlich der fehlenden Abstandsflächen zum westlichen Nachbargrundstück. Diese Fragen bauordnungsrechtlicher Natur sind allerdings ausschließlich durch die Baurechtsbehörde zu klären und zu beurteilen.

  • TOP 68

    Bauantrag:

    Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport und Stellplatz Flst. 4995/6, Pfefferklinge 8 - Einvernehmen der Gemeinde im unbeplanten Innenbereich

    Der Bauherr plant den Bau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück, Flst. 4995/6, Pfefferklinge 8.

     

    Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist durch den Gemeinderat der Gemeinde Cleebronn nach § 34 BauGB zu beurteilen.

     

  • TOP 69

    Bauvoranfrage:

    Um- und Ausbau einer Scheune, Flst. 5344/4, Brunnenstraße 3 - Einvernehmen der Gemeinde im unbeplanten Innenbereich

    Die Bauherren planen den Um- und Ausbau einer Scheune auf ihrem Grundstück, Flst. 5344/4, Brunnenstraße 3. Das geplante Vorhaben liegt im Baulinienplan „Haupt-, Hindenburg, Markt- und Bönnigheimer Straße“. 

    Die Scheune soll zu Wohnzwecken umgebaut werden.  Das Dach soll um 0,60 m erhöht werden. Derzeit hat das Dach eine Höhe von 10,40 m. Die Dachhöhe wäre dann so hoch, wie die des Nachbargebäudes Nr. 5, diese beträgt 11,00 m. Weiter wird zur Straßenseite hin ein Dacheinschnitt für eine Dachterrasse hergestellt. Auf der Rückseite des Hauses wird eine Dachgaube erstellt. 

    Das Projekt befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist daher städtebaulich durch den Gemeinderat zu beurteilen.

  • TOP 70

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2022/2023 und Änderung des Gebührenverzeichnisses der Elternbeiträge für den kommunalen Kindergarten

    Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2022/2023 verständigt. Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durchsteigende Personalkosten finanziell zu Buche. 

     

    Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent. Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. 

     

    Die Gemeinde Cleebronn übernimmt grundsätzlich die Empfehlungen der genannten Verbände. Daher wird eine Anpassung der Elternbeiträge entsprechend der genannten Steigerung zur Beschlussfassung empfohlen.

  • TOP 71

    Satzung zur 4. Änderung der Satzung zur Erhebung von Kindergartengebühren der Gemeinde Cleebronn

    Sofern der Gemeinderat der Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2022/2023 unter dem TOP 72 zustimmt, ist die Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren der Gemeinde Cleebronn vom 20.07.2018 zu beschließen. Die Satzung ist die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Elternbeiträge in den kommunalen Einrichtungen. Die kirchlichen Träger erheben ihre identischen Beiträge im Rahmen privatrechtlicher Nutzungsvereinbarungen.

  • TOP 72

    Anpassung der Elternbeiträge für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

    In der Gemeinderatssitzung am 22.01.2019 wurde im Zuge der Beitragserhöhung der Verlässlichen Grundschule beschlossen, dass ab dem Jahr 2020 die Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule zum gleichen Zeitpunkt und um den gleichen Prozentsatz wie die Kindergartengebühren erhöht werden.

     

    Unter TOP 70 wurde auf die Empfehlung des Gemeinde- und Städtetags Baden-Württemberg verwiesen, eine Beitragssteigerung i. H. v. 3,9 % für das Kindergartenjahr 2022/2023 vorzunehmen. Damit eine gerechte Anpassung der Beiträge für die Verlässliche Grundschule an die Erhöhungen der Kindergartengebühren erfolgen kann, schlägt die Verwaltung vor die Beiträge zum 01.09.2022 ebenfalls um 3,9 % zu erhöhen.

     

  • TOP 73

    Bekanntgaben

  • TOP 74

    Anfragen