Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

zurück zur Sitzungliste

Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 20.10.2017 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 22. September 2017 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. September 2017 wurde die Grundlagenplanung für einen dritten Kindergarten vorberaten. Außerdem stimmte der Gemeinderat zu, mit dem Eigentümer des Gebäudes Keltergasse 13 / Brückenstraße 2 einen Ablösevertrag wegen Stellplätzen abzuschließen.

  • TOP 2

    Kanalunterhaltung nach der Eigenkontrollverordnung – Vorstellung der Befahrungsergebnisse und Festlegung der Sanierungsschritte

    Die so genannte Eigenkontrollverordnung (EKV) verpflichtet die Kommunen verbindlich, ihr Kanalnetz in regelmäßigen Abständen auf Schadstellen untersuchen zu lassen und diese je nach Dringlichkeit zeitnah zu sanieren. Die Gemeinde Cleebronn hat seit 2003 die bei der Erstbefahrung festgestellten Schäden sukzessive sanieren lassen und ist damit ihrer Verpflichtung nach der EKV nachgekommen. Die Sanierung der Kanäle der Gemeinde ist ein erheblicher Beitrag zum Schutz des Bodens und des Grundwassers vor Beeinträchtigungen durch schadhafte Abwasseranlagen. 15 Jahre nach der Erstbefahrung müssen die Kommunen die Abwasseranlagen erneut überprüfen und in der Zwischenzeit entstandene Schäden dokumentieren und sanieren. Für diese Arbeiten ist dann auch wieder ein Zeitraum von 10 bis 15 Jahren anzusetzen.

    Die Gemeinde hat das Ingenieurbüro Ippich aus Brackenheim, welches seit 2003 die Kanalsanierungen in Cleebronn betreut, mit der erneuten Befahrung und Auswertung beauftragt. Das festgestellte Schadensbild wird in der Sitzung vorgestellt. Außerdem sollen die Sanierungsschritte der künftigen Jahre festgelegt werden.

  • TOP 3

    Gemeindewald Cleebronn – Waldhaushalt 2018

    Wie in jedem Jahr wird im Vorfeld der Haushaltsplanung der Waldhaushalt vorgestellt. Dabei werden für den Gemeindewald Cleebronn die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr erläutert. Außerdem werden Besonderheiten in der Bewirtschaftung angesprochen sowie ein Rückblick auf das abgelaufene Forstjahr gegeben. Die Vorstellung erfolgt durch Vertreter des Kreisforstamtes. 

  • TOP 4

    Brandschutztechnische Nachrüstung des Kindergartens Lärchenstraße - Genehmigung der Abrechnung

    Im Zuge der Wiedereröffnung der Krippengruppe im Kindergarten Lärchenstraße und der damit verbundenen Neuerteilung einer Betriebserlaubnis war eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich geworden. Für die Genehmigung hat das Landratsamt als Baurechtsbehörde umfangreiche Nachrüstungen in Sachen Brandschutz verlangt. Kernforderung war unter anderem die Einrichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Obergeschoss. Nachdem die Maßnahmen abgeschlossen sind und alle Rechnungen vorliegen, kann die Abrechnung der Maßnahme vom Gemeinderat genehmigt werden.

  • TOP 5

    Bau eines Spielplatzes im Wohngebiet „Unter dem Schloss“ – Genehmigung der Abrechnung

    Mit dem Bau des Spielplatzes im Wohngebiet „Unter dem Schloss“ hat die Gemeinde ein zentrales Anliegen vieler Bewohner/innen dieses Gebietes erfüllt. Nachdem auch hier alle Rechnungen vorliegen, kann die Abrechnung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • TOP 6

    Bürgermeisterwahl 2018 – Wahltermin, Stellenausschreibung, Bewerbungsfrist, Bildung des Gemeindewahlausschusses, Bewerbervorstellung

    Die aktuelle Amtszeit von Bürgermeister Thomas Vogl endet mit Ablauf des 13. April 2018. Den Vorschriften der Kommunalwahlordnung und des Kommunalwahlgesetzes entsprechend, muss der Gemeinderat die Modalitäten für die erforderliche Bürgermeisterwahl festlegen. Hierzu gehören unter anderem der Wahltermin, die Stellenausschreibung, die Fristen für die Bewerbung sowie die Bildung des Gemeindewahlausschusses.

  • TOP 7

    Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Kurmainzstraße 10, Flst. 7399, Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans - Bauvoranfrage

    Zu einer eingereichten Bauvoranfrage hat der Gemeinderat über das städtebauliche Einvernehmen zu befinden, da Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt wurden.

  • TOP 8

    Bekanntgaben

  • TOP 9

    Anfragen