Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 23.06.2017 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in den nicht öffentlichen Sitzungen am 23. Mai 2017 und 1. Juni 2017 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Sitzung am 23. Mai 2017 hat der Gemeinderat die Grundzüge einer Umlegung des künftigen Wohngebietes „Steupperg“ beraten. In der Sitzung am 1. Juni 2017 wurde eine Personalentscheidung zur Stellenbesetzung im Hauptamt herbeigeführt.

  • TOP 2

    Sanierung der Elektroinstallation im Rathaus – Baubeschluss und Ermächtigung zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter

    Nach dem Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung ist die Gemeinde Cleebronn verpflichtet, sichere Arbeitsmittel bereitzustellen und alle Arbeitsmittel regelmäßig auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen. Hinzu kommt eine Dokumentationspflicht der Prüfung. Alle elektrischen Geräte der Gemeinde werden jährlich geprüft, die Elektroinstallation in allen öffentlichen Gebäuden nach der DGUV-Vorschrift 3 muss alle vier Jahre durch ein zertifiziertes Unternehmen überprüft werden. Die erstmalige Überprüfung fand 2016 statt. Im Rathausgebäude wurden dabei zahlreiche Mängel festgestellt, der zentrale Stromverteiler im 1. Obergeschoss und die Installationen wurden beanstandet.

     

    Die daraufhin durchgeführte Elektrofachplanung ergab, dass die Zählerverteilung im ersten Obergeschoss erneuert werden. Aufgrund des Alters und des Zustandes der Verteilung (aus den 60er-Jahren) besteht dringender Handlungsbedarf. Außerdem ist ein Teil der Leitungen im 1. und 2. Obergeschoss noch mit textilisolierten Leitungen in zweiadriger Installation ausgeführt. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Bei größerer Belastung der Leitungen besteht Brandgefahr, ein Schutzleiter ist nicht vorhanden. Diese Leitungen müssen zwingend ersetzt werden. In diesem Zusammenhang sollen im Sitzungssaal die Anschlussmöglichkeiten für einen Beamer verbessert und im 2. Obergeschoss die elektrotechnischen Voraussetzungen für einen Reservebüroraum geschaffen werden. Die Überprüfung der Installation im Erdgeschoss ergab keine Beanstandungen, diese stammen ja aus dem Umbau des Rathauses um 1990. An Bruttokosten werden rund 30.000 € zu Buche schlagen.

  • TOP 3

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2017/2018

    Die kommunalen Landesverbände sowie die Vertreter der Kirchen geben in regelmäßigen Abständen Empfehlungen für die Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten und Kindertagesstätten heraus. Aufgrund steigender Betriebs- und Personalkosten sollen die Beiträge entsprechend angepasst werden. Angestrebt wird von den genannten Verbänden und Vertretern eine Kostendeckung des Kindergartenbetriebs von 20 %, der Rest wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Gemeinden bestritten. Aufgrund der in den letzten Jahren vorgenommenen deutlichen Tarifsteigerungen im Bereich der Erziehungsberufe, fallen die Empfehlungen zur Beitragsanpassung ebenfalls verhältnismäßig hoch aus. Zum Kindergartenjahr 2017/2018 wird von den Vertretern der Kirchen und der kommunalen Verbände eine Anpassung der Beiträge um durchschnittlich 8 % und im Folgejahr um durchschnittlich 3 % empfohlen. Die Gemeinde Cleebronn hat sich seither stets an diese Empfehlungen gehalten. Ortsspezifische Regelungen wurden analog der Empfehlungen ebenfalls angepasst.

  • TOP 4

    Errichtung des Platzes vor dem Sonne-Post-Gebäude, Marktstraße 1 – Vorstellung, Baubeschluss und Ermächtigung zur Vergabe

    Wie bereits mehrfach berichtet, soll vor dem Wohn- und Arztgebäude auf dem Sonne-Post-Areal ein kleiner öffentlicher Platz angelegt werden. Eine provisorische Zufahrt wurde in der vergangenen Woche bereits angelegt. Die endgültige Platzgestaltung kann erst Anfang 2018 durchgeführt werden. Das Ingenieurbüro i-motion aus Ilsfeld wurde mit der Planung dieser Platzgestaltung beauftragt. Der Gestaltungsvorschlag wird in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat hat dann den Baubeschluss und die Ausschreibung der Arbeiten zu beschließen.

  • TOP 5

    Antrag der Freiwilligen Feuerwehr auf Neuregelung der Bezuschussung von Führerscheinen

    Im September 2006 hat der Gemeinderat eine Bezuschussung von Führerscheinen der Klassen C und CE für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen. Der Zuschuss wurde pauschal auf 1.500 € festgelegt mit einer Verpflichtung, noch mindestens 15 Jahre Dienst in der Feuerwehr zu leisten. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist eine anteilige Rückzahlung des Zuschusses an die Gemeinde zurückzuzahlen. Der Hintergrund hierzu war die EU-weite Änderung und Harmonisierung der Führerscheinklassen, die zu einer deutlichen Handlungseinschränkung der Feuerwehren geführt hat.

     

    Aktuell beantragt die Freiwillige Feuerwehr die vollständige Kostenübernahme zur Erlangung des Führerscheins der Klasse C, abzüglich eines fixen Eigenanteils von 200 € (ca. 10 % der Gesamtkosten). Gleichzeitig soll die Verpflichtungsregelung aufgehoben werden und die Kosten für die regelmäßig notwendigen Verlängerungsanträge und ärztliche Untersuchungen sollen, wie bisher, weiterhin von der Gemeinde übernommen werden. Um die finanziellen Auswirkungen zu dämpfen sollen laut Feuerwehr jährlich zwei Führerscheine mit Gesamtkosten von rund 4.000 € bezuschusst werden. Vorgeschlagen wird, diese Regelung so lange beizubehalten, bis 19 Feuerwehrangehörige einen entsprechenden Führerschein erlangt haben.

  • TOP 6

    Bausache: Anbau Holzbalkon, Steuppergstraße 55, Flst. 4661 - § 34 Bau GB – städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde

    Im Bereich der Einmündung der Backhausgasse in die Rotbühlstraße bestehen  Hauswasseranschlüsse, die sich in technisch sehr schlechtem Zustand befinden. In der jüngeren Vergangenheit wurden hier bereits mehrere Rohrbrüche repariert. Aktuell sind wieder zwei Rohrbrüche aufgetreten, so dass drei Gebäude derzeit mit einer Notwasserversorgung versorgt werden. Es ist daher erforderlich, dass in dem fraglichen Bereich die Hausanschlüsse neu verlegt werden. Für diesen Zweck muss von einem in der Mitte der Backhausgasse liegenden Schacht eine neue Hauptleitung vorangetrieben werden, von der dann die neuen Hausanschlüsse abzweigen. An den alten, sehr langen und daher störanfälligen Hausanschlüssen hängen derzeit bis zu vier Häuser gleichzeitig. Die Kosten werden sich auf circa 15.000 – 16.000 € belaufen.

  • TOP 7

    Teilausbau der Wasserversorgung in der Backhausgasse – Baubeschluss und Ermächtigung zur Vergabe

    Im Bereich der Einmündung der Backhausgasse in die Rotbühlstraße bestehen  Hauswasseranschlüsse, die sich in technisch sehr schlechtem Zustand befinden. In der jüngeren Vergangenheit wurden hier bereits mehrere Rohrbrüche repariert. Aktuell sind wieder zwei Rohrbrüche aufgetreten, so dass drei Gebäude derzeit mit einer Notwasserversorgung versorgt werden. Es ist daher erforderlich, dass in dem fraglichen Bereich die Hausanschlüsse neu verlegt werden. Für diesen Zweck muss von einem in der Mitte der Backhausgasse liegenden Schacht eine neue Hauptleitung vorangetrieben werden, von der dann die neuen Hausanschlüsse abzweigen. An den alten, sehr langen und daher störanfälligen Hausanschlüssen hängen derzeit bis zu vier Häuser gleichzeitig. Die Kosten werden sich auf circa 15.000 – 16.000 € belaufen.

  • TOP 8

    Jahresrechnung 2016

    Die Jahresrechnung stellt formell den Schlusspunkt eines Haushaltsjahres dar. In ihr wird aufgezeigt, wie das voran gegangene Haushaltsjahr verlaufen ist. Dabei werden die Zahlen des Haushaltsplans (ggf. mit einem Nachtragsplan) dem tatsächlichen Rechnungsergebnis gegenüber gestellt. Dabei werden auch größere Abweichungen erläutert. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung fest und schließt damit auch formal das Haushaltsjahr.

     

  • TOP 9

    Bekanntgaben

  • TOP 10

    Anfragen