Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 27.01.2017 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2016 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Sitzung am 16. November 2016 wurde das neue Haushalts- und Kassenrecht vorgestellt und erläutert. Es erfolgten Vorberatungen zur Pflastersanierung vor dem rathaus und zum Feldweg- und Straßensanierungsprogramm 2017. Außerdem wurde über die Gewährung eines Investitionszuschusses Beschluss gefasst.

  • TOP 2

    Einwohnerfragestunde

    Der Gemeinderat kann im Rahmen einer regulären Sitzung eine Fragestunde anberaumen. Für den Sitzungsbetrieb wurde in Cleebron ein vierteljährlicher Rhythmus festgelegt. In dieser Einwohnerfragestunde können Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen vorbringen. Diese werden in einfachen Angelegenheiten, falls möglich sofort, oder bei Klärungsbedarf zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Gestellte Fragen dürfen nur Gemeindeangelegenheiten betreffen. Vorschläge oder Anregungen zu konkreten Gemeindeangelegenheiten können vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet in der Sitzung nicht statt. Die letzte Bürgerfragestunde fand in der Sitzung im Oktober 2016 statt.

  • TOP 3

    Errichtung eines Spielplatzes im Wohngebiet „Unter dem Schloss“ – Grundsatzbeschluss,  Vergabe der Lieferung von Spielgeräten und Ermächtigung zur Vergabe der weiteren Arbeiten und Leistungen

    Im Bebauungsplan „Unter dem Schloss, 3. Änderung“ ist im südöstlichen Bereich des Gebietes ein Kinderspielplatz vorgesehen. Dieser hätte im Rahmen der Erschließung des Gebietes seitens des Erschließunsgträgers errichtet werden müssen. Infolge der Insolvenz des Erschließungsträgers kam der Spielplatz nicht mehr zur Ausführung. Wenngleich der Bau des Spielplatzes nicht rechtlich verpflichtend ist, haben sich Verwaltung und Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, den Spielplatz in Eigenregie anzulegen. Vorbereitende Maßnahmen, wie die Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter und der Beseitigung von morschen und absturzgefährdeten Bäumen und Ästen wurden bereits durchgeführt. In der Sitzung hat der Gemeinderat über die Auftragserteilung zur Beschaffung der Spielgeräte Beschluss zu fassen. Zur Vornahme und Beauftragung der weiteren erforderlichen Maßnahmen und Arbeiten soll die Verwaltung bevollmächtigt werden. Ziel ist eine Inbetriebnahme des Spielplatzes noch in diesem Jahr.

  • TOP 4

    Brandschutzkonzept Bürgerhaus „Alte Schule“ – Nochmalige Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung

    In der Sitzung des Gemeinderats am 18. November 2016 wurde das Gremium darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Bürgerhaus „Alte Schule“ im Rahmen einer Begehung erhebliche Mängel in Sachen Brandschutz festgestellt wurden. Eine entsprechende Nachrüstung ist gesetzlich zwingend erforderlich. Den größten Nachrüstungsbedarf gibt es in der erforderlichen Schaffung von zweiten Rettungs- und Fluchtwegen für beinahe alle Räume. Dies ist mit baulichen Eingriffen in das Gebäude verbunden. Der Gemeinderat vertagte eine Beschlussfassung hierzu und wünschte eine Prüfung von alternativen Maßnahmen: Zum einen sollte geprüft werden, ob ein so genannter Rettungsschlauch aus den Obergeschossen als zweiter Rettungsweg anerkannt werden würde. Weiter sollte geprüft werden, ob eine so genannte trockene Steigleitung für die Feuerwehr im Gebäude einen zweiten Rettungsweg entbehrlich machen würde und ob eine Rampe aus den Obergeschossen auf den Parkplatz des Bürgerhauses eine Rettungstreppe ersetzen kann und gleichzeitig ein barrierefreier Zugang in die Obergeschosse geschaffen werden könnte. Die Prüfung ergab, dass ein Rettungsschlauch rechtlich nicht als zweiter Rettungsweg anerkannt wird. Das Vorhandensein einer trockenen Steigleitung dient dem abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr) und ersetzt ebenfalls keinen zweiten Rettungsweg. Die Prüfung einer Rampe ergab, dass diese die außen liegenden Rettungstreppen nicht ersetzen kann.

     

    Nachdem die Alternativen geprüft wurden, aus den oben genannten Gründen aber verworfen werden müssen, steht nun die Beschlussfassung über die ursprünglich vorgeschlagenen Baumaßnahmen an.

  • TOP 5

    Sanierung der Pflasterflächen im Bereich des Rathauses sowie Umsetzung damit verbundener Beleuchtungsmaßnahmen – Baubeschluss und Ermächtigung zur Vergabe

    Der Pflasterbelag am Rathausvorplatz und in den sich anschließenden Straßen hat sich in den vergangenen Jahren zu einer Dauerbaustelle entwickelt. Das in den 90er-Jahren verlegte Pflaster ist in großen Bereichen uneben mit teilweise deutlichen Verwerfungen und Fahrrinnen. Zahlreiche Schäden an den Botensteinen sorgen für zusätzliche Unebenheiten, teilweise stellen sich die Steine sogar auf. Letzteres birgt ein nicht geringes Unfallrisiko. Die ständigen punktuellen Ausbesserungen durch den Bauhof beseitigen zwar für kurze Zeit die geschilderten Symptome, die Ursache der Entwicklung können dadurch aber nicht beseitigt werden. Infolge dessen ist ein ständiges notdürftiges Ausbessern erforderlich. Eine technische Überprüfung durch das Ingenieurbüro i-motion aus Ilsfeld ergab, dass beim Verlegen des Pflasters vor rund 25 Jahren eine falsche Pflasterbettung und nicht geeignetes Fugenmaterial verwendet wurde. Um eine dauerhafte Verbesserung der Pflasterlage und eine ebene Oberfläche zu erhalten, muss der gesamte betroffene Pflasterbelag samt Bettung ausgetauscht werden. Der Gemeinderat hat sich vorberatend für einen Austausch des gesamten betroffenen Pflasters ausgesprochen, um eine dauerhafte Behebung des Problems zu erreichen. Hierzu soll das Pflaster samt schadhafter Bettung entfernt werden. Nach Einbau einer neuen und geeigneten Bettung wird ein neues Betonpflaster verlegt. Von dieser Maßnahme ist der Fahrbahnbereich betroffen. Die Pflasterzeilen aus Granit, die Gehwegeinfassungen und die Gehwegflächen selbst bleiben unverändert bestehen.

    Der Gemeinderat hat in der Sitzung nach der Auswahl des neuen Betonpflasters den etntsprechenden Bau- und Ausschreibungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung soll zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter bevollmächtigt werden.

  • TOP 6

    Sanierung von Feldwegen und Straßen 2017 – Baubeschluss und Ermächtigung zur Vergabe

    Im Jahr 2017 sollen wieder schadhafte Straßen und Feldwege abschnittsweise saniert werden. Als Maßnahmenschwerpunkt hat die Verwaltung folgende Vorschläge dem Gemeinderat unterbreitet:

     

    1. Bereich Treffentrill       

    Nach ingenieurtechnischer Begutachtung sind in Treffentrill auf einer Länge von 45 Metern Sanierungen im Straßenbereich erforderlich. Hier soll Asphalt aufgefräst und neu eingebaut werden.

     

    2. Wegeverbindung Erlebnispark Tripsdrill – Wildparadies / Philipsberg

    Diese Wegeverbindung besteht aus einem öffentlichen und einem privaten Weg. Beide Teile sind stark sanierungsbedürftig. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer des Privatweges wird dieser den Privatweg zeitgleich abschnittsweise sanieren lassen. Der sich in deutlich schlechterem Zustand befindliche Gemeindeweg mit einer Länge von 410 Metern wird auf kompletter Länge gefräst und neu asphaltiert.

     

    3. Mutschler

    In dem Bereich zwischen Gebäude 3 und 11 sind drei Einzelschadstellen sanierungsbedürftig. Diese haben eine Fläche von insgesamt 36 Quadratmetern, welche punktuell saniert werden sollen. Von einer Sanierung des kompletten Abschnitts wird abgeraten, das sich die übrigen Bereich in akzeptablem Zustand befinden.

     

    4. Oberflächenentwässerung und Kanalsanierung im Bereich Keltergasse 29

    Im Bereich vor dem Gebäude Keltergasse 29 ist die öffentliche Abwasserleitung stark eingewurzelt und muss saniert werden. Außerdem muss in diesem Bereich die Oberflächenentwässerung optimiert werden, weil das Wasser momentan direkt an das Gebeäude herangeführt wird. Hierfür wird der Einlaufschacht in Richtung Straßenmitte versetzt und im Straßenbereich müssen Bordsteine gesetzt werden.

    Die Kosten für die Gesamtmaßnahmen (außer dem Privatweg) werden auf 171.000 € brutto inklusive Nebenkosten geschätzt. Der Gemeinderat hat einen Baubeschluss zu fassen, zeitgleich soll auch hier die Verwaltung bevollmächtigt werden, nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

  • TOP 7

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017 – Beratung des Entwurfs

    Für das Haushaltsjahr 2017 wird erstmals der Haushaltsplan statt nach der Kameralistik nach dem System der Dopik erstellt. Das formelle Procedere der zunächst öffentlichen Beratung des Entwurfs und der späteren öffentlichen Verabschiedung bleibt unverändert. Der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung werden in der Sitzung näher vorgestellt. Die Verabschiedung soll dann in der Februar-Sitzung erfolgen.

  • TOP 8

    Bausachen:

    8.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Magenheimer Straße 12, Flst. 7415 - § 35 BauGB Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    8.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Magenheimer Straße 4, Flst. 7412 -    § 35 BauGB Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    Bei zwei eingereichten Bauanträgen liegen geringfügige Verstöße gegen Festetzungen des Bebauungsplans vor. Daher wurden entsprechende Befreiungsanträge seitens der Bauherren gestellt, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorliegen.

  • TOP 9

    Bekanntgaben

  • TOP 10

    Anfragen