Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 16.12.2016 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 16. November 2016 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Sitzung am 18. November wurde eine beamtenrechtliche Personalentscheidung getroffen. Außerdem wurde das voraussichtliche Investitionsprogramm für 2017 vorberaten.

  • TOP 2

    Trinkwasserversorgung – Künftige Chlorung des Trinkwassers

    Das Cleebronner Trinkwasser setzt sich aus Bodenseewasser und aus Eigenwasser zusammen. Das Mischungsverhältnis beträgt je nach Jahreszeit ungefähr 70 – 60 % Bodenseewasser zu 30 – 40 % Eigenwasser. Da die Gemeinde Eigenwasser aus ihren Tiefbrunnen als Rohwasser für die Wasserversorgung nutzt, muss dieses aufbereitet werden. Damit wird eine mögliche Verkeimung des Eigenwassers verhindert. Hierzu wurde seit 2007 eine UV-Anlage im Pumpwerk Ruit verwendet. Das Wasser wurde durch die Bestrahlung mit UV-Licht desinfiziert. Da das Bodenseewasser direkt bei der Bodenseewasserversorgung aufbereitet wird, ist eine weitere Aufbereitung vor Ort nicht erforderlich.

    Die eingesetzte UV-Bestrahlung hat sich in den vergangenen Jahren als störanfällig erwiesen. Eine umfassende Reparatur oder Erneuerung ist aus wirtschaftlicher Sicht sehr ungünstig zu betrachten. Seitens der Firma Wasserversorgung Uwe Kenngott (WUK), welche ab 01.01.2017 die Cleebronner Wasserversorgung betreuen wird, wurde anstelle der UV-Bestrahlung eine Dauerchlorung des Trinkwassers, wie sie bis 2007 stattgefunden hat, empfohlen. In der Pumpstation Ruit wurde für Störfälle bereits 2007 eine Anschlussmöglichkeit für eine Chlorungsanlage vorgesehen und eingebaut. Der Gemeinderat hat über die künftige Form der Wasseraufbereitung Beschluss zu fassen.

  • TOP 3

    Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Cleebronn für das 2. Halbjahr 2016

    Die Gemeinde erhält von Firmen und Privatpersonen Spenden zur Verwendung für bestimmte Zwecke. Das bekannteste Beispiel ist das Kinderferienprogramm. Die Verwaltung darf diese Spenden nach den Vorschriften des Kommunalrechts nur unter Vorbehalt und vorläufig annehmen. Die endgültige Genehmigung, ob Spenden angenommen werden dürfen, trifft der Gemeinderat.  In der aktuellen Sitzung liegen dem Gremium die im zweiten Halbjahr eingegangenen Spenden zur Genehmigung vor.

  • TOP 4

    Kindergärten Cleebronn – Erhöhung der Platzkapazitäten durch Tagesmutterbetreuungen

    Wie bereits in der letzten öffentlichen Sitzung diskutiert, bestehen in den Cleebronner Kindergärten im Bereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren erhöhte Bedarfe. Diese können mit den vorhandenen Kapazitäten mittel- bis langfristig nicht abgedeckt werden. Eine kurzfristige bauliche Lösung durch das Aufstellen von speziellen Kindergartencontainern scheidet wegen der damit verbundenen extrem hohen Kosten aus. Durch Umorganisationen und vorübergehenden Behelfslösungen im Bestand kann in den nächsten Monaten der Bedarf noch knapp abgedeckt werden. Allerdings sind keine Reserven mehr vorhanden. Die Gemeinde untersucht mit größten Nachdruck und Einsatz weitere Unterbringungsmöglichkeiten, diese ließen sich aber alle erst mittelfristig umsetzen. Bis zur Umsetzung eines endgültigen Lösung soll der durch das Regelangebot der Kindergärten gegebenefalls nicht mehr abdeckbare Bedarf durch den koordinierten Einsatz von Tagesmüttern abgedeckt werden. Zwei Personen, die auch die formelle Qualifizierung nachweisen können, haben sich in Cleebronn für diese Betreuung grundsätzlich bereit erklärt. Der Gemeinderat hat über diese Vorgehensweise Beschluss zu fassen.

  • TOP 5

    Bekanntgaben

  • TOP 6

    Anfragen