Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 18.11.2016 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in den nicht öffentlichen Sitzungen am 21. Oktober 2016 und am 9. November 2016 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Sitzung im September hat der Gemeinderat über einen Pachtantrag sowie über eine Grundstücksangelegenheit Beschluss gefasst.

  • TOP 2

    Durchführung einer Vereinfachten Umlegung im Bereich Hindenburgstraße West – Beschluss zur Aufstellung des Umlegungsplans

    Der Gemeinderat kann im Rahmen einer regulären Sitzung eine Fragestunde anberaumen. In dieser können Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen vorbringen. Diese werden in einfachen Angelegenheiten falls möglich sofort oder bei Klärungsbedarf zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Gestellte Fragen dürfen nur Gemeindeangelegenheiten betreffen. Vorschläge oder Anregungen zu konkreten Gemeindeangelegenheiten können vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet in der Sitzung nicht statt. Die letzte Bürgerfragestunde fand vor der Sitzung im Juli 2016 statt.

  • TOP 3

    Bürgerhaus „Alte Schule“

    – Vorstellung des Brandschutzkonzepts und Beschluss zur Umsetzung

    – Einbau eines Aufzugs – Beschluss zur Umsetzung

    Sanierungsmaßnahmen am Gebäude - Vorstellung der Maßnahmen und Beschluss zur Umsetzung

    Bereits seit mehreren Jahren wird immer wieder der Wunsch nach dem Einbau eines Aufzugs im Bürgerhaus Alte Schule an die Verwaltung herangetragen. Aktuell ist das Bürgerhaus nur im Erdgeschoss barrierefrei erreichbar und nutzbar. Da aber wichtige Räume (Carl-Goerdeler-Raum, Johann-Fein-Saal, Küche) im 1. Obergeschoss liegen, kann das Bürgerhaus von mobilitätseingeschränkten Personen nur bedingt genutzt werden. Die Verwaltung hat Anfang des Jahres die Prüfung veranlasst, ob nicht zumindest bis in das 1. Obergeschoss ein Aufzug eingebaut werden könnte.

    Bei dieser Prüfung stellte sich heraus, dass unabhängig von der Aufzugsthematik beim  Thema Brandschutz erhebliche Mängel im Bürgerhaus vorliegen, die einen Weiterbetrieb ohne Nachrüstung von Brandschutzmaßnahmen unmöglich machen würden. Konkret fehlt bei beinahe allen Räumen ein so genannter zweiter Rettungsweg. Dieser soll ein gefahrloses Verlassen des Gebäudes ermöglichen, wenn das Treppenhaus infolge Rauchgas nicht mehr betreten werden kann. Die beim Umbau des Gebäudes 1997 von der Baurechtsbehörde vorgesehene Evakuierung mittels (Dreh-)Leiter wird inzwischen im Falle des Bürgerhauses nicht mehr akzeptiert.

    Das von der Gemeinde beauftragte Fachbüro hat daraufhin ein Brandschutzkonzept erstellt, das den heutigen verschärften Brandschutzvorschriften entspricht. Dabei sind unter anderem mehrere Wanddurchbrüche mit Brandschutztüren sowie eine außenliegende Rettungstreppe vorgesehen. Das Fachbüro wird diese zwingend erforderlichen Maßnahmen vorstellen. Bei der Begutachtung des Gebäudes haben sich zudem mehrere bauliche Mängel offenbart, die durch Korrosion entstanden sind, gezeigt. Auch diese Mängel müssen behoben werden. Schlussendlich wird auch die Planung zum Einbau eines Aufzugs in das 1. Obergeschoss vorgestellt werden.

  • TOP 4

    Kindergärten Cleebronn – Räumliche Erweiterungsmöglichkeiten

    Im gemeinsamen Kindergartenausschuss wurde das Thema Platz- und Raumbedarf innerhalb der Cleebronner Kindergärten bereits vorberaten. Durch steigende Kinderzahlen und geändertes Nutzungsverhalten sind die Platz- und Raumkapazitäten in den Cleebronner Kindergärten teilweise erschöpft oder bewegen sich auf das Belegen der letzten Reserven zu. Dabei gibt es aber zwischen den einzelnen Nutzungsarten große Unterschiede. Während beispielsweise die Regelplätze für über 3-Jährige teilweise größere Reserven noch aufweisen, sind die Platzkapazitäten für die Betreuung der unter 3-Jährigen bereits erschöpft. Zur zumindest kurzfristigen und übergangsweisen Abhilfe wurden verschiedene Varianten auch im Gemeinderat vorberaten, welche eventuell umgesetzt werden könnten: Im Raum standen oder stehen beispielsweise die Einrichtung einer Waldkindergartengruppe, die übergangsweise Nutzung des Gebäudes Steuppergstraße 20 (bisherige Arztpraxis) oder der Bau eines an den Kindergarten Zeppelinstraße angeschlossenen Provisoriums. Insbesondere die letztgenannte Variante wurde zuletzt vertieft diskutiert. In der Sitzung soll das Gremium eine Grundsatzentscheidung fassen, welche der im Raum stehenden und vor allem kurzfristig umsetzbaren Varianten konkret weiter verfolgt werden soll.

  • TOP 5

    Neues Kassen- und Haushaltsrecht ab 01.01.2017 – Beschluss zur Einrichtung von drei Teillhaushalten

    Zum 1. Januar 2017 werden die Haushalts- und Rechnungsführung der Gemeinde Cleebronn auf das so genannte Neue Kassen- und Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat am 29. April 2014 gefasst. In der Zwischenzeit wurden umfangreiche Vorbereitungen hierfür durchgeführt, so wurde beispielsweise das gesamte Vermögen der Gemeinde erfasst (z.B. Gebäude, Straßen, Grundstücke, Geräte, Möbel, Maschinen) und bewertet. Aktuell wird der erste Haushaltsplan nach der neuen Haushaltssystematik erstellt. Bezüglich der Planungstiefe und Aufschlüsselung hat der Gemeinderat einen Ermessensspielraum. Die Verwaltung schlägt vor, den gesamten Haushalt in drei so genannte Teilhaushalte zu gliedern. Den Beschluss hierüber hat der Gemeinderat zu fassen.

  • TOP 6

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hindenburgstraße 49“ - Satzungsbeschluss

    Der Gemeinderat hat am 29. April 2016 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hindenburgstraße 49“ gefasst. Dieser Beschluss wurde am 13.05.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Am 22. Juli 2016 wurde die Auslegung des Plans beschlossen, die vom 8. August bis 8. September 2016 erfolgt ist. Nachdem alle erforderlichen Stellen angehört wurden und die entsprechenden Nachweise vorliegen, kann der Gemeinderat nun den Bebauungsplan als Satzung endgültig verabschieden. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung tritt der Plan in Kraft.

     

  • TOP 7

    Bekanntgaben

  • TOP 8

    Anfragen