Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 23.09.2016 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2016 gefassten Beschlüsse

    In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat nicht öffentlich über eine Kostenübernahme im Kindergartenbereich Beschluss gefasst und diese abgelehnt.

  • TOP 2

    Antrag des DRK-Ortsvereins Brackenheim auf Gewährung eines Zuschusses zur  Anschaffung eines Krankenwagens

    Der Ortsverein Brackenheim des Deutschen Roten Kreuzes ist außer für Brackenheim auch für die Stadt Güglingen und die Gemeinde Cleebronn zuständig. Innerhalb dieses örtlichen Bereichs werden die „Helfer vor Ort“ bei Notfällen eingesetzt, Sanitätsdienste bei Festen und Veranstaltungen erbracht, die Blutspendeaktionen begleitet oder zur Entlastung des Rettungsdienstes in der Spitzenzeit Krankentransporte durchgeführt. Das für diesen Zwecke bisher genutzte Fahrzeug ist seit 2013 irreparabel defekt. Daher mussten die Krankentransporte ganz eingestellt werden. Im Rahmen des Katastrophenschutzes kann der DRK-OV zwar auf ein Fahrzeug zurück greifen, dieses darf aber beispielsweise bei Sanitätsdiensten oder für Krankentransporte nicht genutzt werden. Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen sowie des großen Bedarfs an einer geeigneten Transportmöglichkeit hat der DRK-OV die Beschaffung eines gebrauchten Krankentransportfahrzeugs ins Auge gefasst. Da die Eigenmittel hierfür nicht ausreichen, wurden die Kommunen im Wirkungsbereich des OV um finanzielle Unterstützung gebeten. Die Gemeinde Cleebronn wurde um Bezuschussung in Höhe von 8.750 € gebeten. Der Gemeinderat hat über diesen Antrag zu befinden.

  • TOP 3

    Feuerwehrbedarfsplan 2016 bis 2021 – Vorstellung und Beschlussfassung

    Nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg muss jede Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr bereit stellen. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält alle wesentlichen Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten‚ örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Dieser ist mit dem Landratsamt als übergeordneter Behörde abzustimmen und vom Gemeinderat festzustellen.

    Der letzte Feuerwehrbedarfsplan wurde im Jahr 2009 vom Kreisbrandmeister befürwortet und enthielt die Planung für die Jahre 2009 bis 2015. Für die Jahre 2016 bis 2021 ist eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung erforderlich. Die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Cleebronn werden zur Sitzung anwesend sein und den Bedarfsplan vorstellen.

  • TOP 4

    Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

    Der Gemeinderat hat vor der Sommerpause beschlossen, im Bereich des Gutachterausschusses ab 01.01.2017 eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt Eppingen einzugehen. Dabei werden Tätigkeiten des Gutachterausschusses und seiner Geschäftstelle auf den Gutachterausschuss bzw. die Geschäftsstelle Eppingen verlagert. Um im Tätigkeitsbereich der Geschäftsstelle einheitliche Gebührensätze erheben zu können, ist eine Anpassung der Gutachterausschussgebührensatzung der Gemeinde Cleebronn an die der Großen Kreisstadt Eppingen erforderlich. Zu diesem Zweck wird eine vollständig neu gefasste Satzung erlassen und die alte Satzung aufgehoben.

  • TOP 5

    Künftige Betriebsführung der Wasserversorgung Cleebronn ab 01.01.2017 - Vergabe

    Die Betriebsführung der Cleebronner Wasserversorgung liegt seit Jahrzehnten in den bewährten Händen der Firma Herbert Beyl. Die Firma Beyl hat vor einigen Monaten erklärt, dass sie diese Tätigkeit zum Ende des Jahres 2016 abgeben wird. Die Verwaltung hat daraufhin Betriebe kontaktiert, die für eine künftige Betriebsführung der Wasserversorgung in Frage kämen und um entsprechende Angebote hierfür gebeten.

    Die Angebote werden in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat hat anschließend darüber zu befinden, welcher Dienstleistungsbetrieb die Wasserversorgung der Gemeinde künftig betreuen soll.

  • TOP 6

    3.1 Bausache: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Magenheimer Straße 14, Flst. 7416 - Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    3.2 Bausache: Zumauern eines Wintergartens zur späteren Erdanfüllung, Stützwand u. Fertigstellen einer Jurawand, Finkenweg 9, Flst. 1158/6 - Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans und Zustimmung der Gemeinde

    3.3 Bausache: Umbau des bestehenden Wohngebäudes mit Scheuer als Mehrfamilienwohnhaus (4 WE) - Anhörung nach § 54 Abs. 4 LBO - Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde durch die Baurechtsbehörde    

    Bei zwei gestellten Bauanträgen sind zur Genehmigungsfähigkeit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Ob die Gemeinde hierzu ihr Einvernehmen erteilt, hat der Gemeinderat zu befinden. Bei einem laufenden Bauantrag hat der Gemeinderat das Einvernehmen in der Sitzung im Januar 2016 nicht erteilt. Das Landratsamt Heilbronn als Baurechtsbehörde hat erklärt, dass es beabsichtige, sich über das Votum des Gemeinderats hinwegzusetzen. Der Gemeinderat hat daher nochmals zu beraten, ob er sein Einvernehmen unter diesen Rahmenbedingungen erteilt oder ob er bei seiner ablehnenden Entscheidung bleibt und ggf. die Möglichkeit des Begehens des Rechtswegs sich offen halten möchte.

  • TOP 7

    Finanzzwischenbericht 2016

    Der Erlass eines Nachtragshaushaltsplans und einer Nachtragssatzung ist in bestimmten Fällen zwingend vorgeschrieben, beispielsweise bei gravierenden Einnahmeausfällen oder sehr hohen Mehrausgaben. In allen anderen Fällen kann ein Nachtragsplan erlassen werden. Wie in den beiden Vorjahren soll auf einen förmlichen Nachtragsplan verzichtet werden, da er nicht zwingend erforderlich ist. Der Gemeinderat soll aber im Rahmen eines Finanzzwischenberichts über die aktuelle Haushaltssituation informiert werden.

  • TOP 8

    Bekanntgaben

  • TOP 9

    Anfragen