Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Sitzung findet im Rathaus (Keltergasse 2) im Sitzungssaal, 1. OG statt.

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.07.2016 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2016 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Sitzung im Juni hat der Gemeinderat die Abgabe eines Angebots für den Erwerb eines Gebäudes in der Rotbühlstraße beschlossen.

  • TOP 2

    Bürgerfragestunde

    Nach § 33 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat im Rahmen einer regulären Sitzung eine Fragestunde anberaumen. In dieser können Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen an den Gemeinderat vorbringen. Diese werden falls möglich sofort oder bei Klärungsbedarf zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Die Fragen dürfen nur Gemeindeangelegenheiten zum Gegenstand haben. Ebenso dürfen Vorschläge oder Anregungen zu konkreten Gemeindeangelegenheiten vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet unter diesem Tagesordnungspunkt nicht statt. Die letzte Bürgerfragestunde fand vor der Sitzung im April 2016 statt.

  • TOP 3

    Bausache:

    3.1 Aufstockung Kühllager, Anbau Kühlcontainer, Textile Fassadenverkleidung, Erweiterung Werbefläche Süd, Ranspacher Straße 1, Flst. 1519 und 1520 – Bauen im Außenbereich

    3.2 Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Carports, Hindenburgstraße, Flst. 4655 und 4655/1 – Bauen im unbeplanten Innenbereich

    3.3 Umbau und Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Unterhaltungscenter, Brückenstraße 2 – Bauen im unbeplanten Innenbereich

    Aktuell sind drei Bauanträge im Gemeinderat zu behandeln. Bei einem Antrag befindet sich das Objekt im Außenbereich, d.h. es gibt weder einen Bebauungsplan noch eine vorhandene geschlossene Umgebungsbebauung. Bei zwei Bauanträgen bestehen keine Bebauungspläne, dafür befinden sich beide Objekte im Bereich vorhandener zusammen hängender Bebauung. In allen drei Fällen ist die städtebauliche Stellungnahme der Gemeinde erforderlich.

  • TOP 4

    Genehmigung der im 1. Halbjahr 2016 an die Gemeinde Cleebronn geleisteten Spenden

    Nach den Regelungen der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat für die Annahme von Spenden für die Gemeinde oder ihre Einrichtungen zuständig. Die Verwaltung darf Spenden nur unter dem Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung des Gemeinderats entgegen nehmen. Die endgültige Entscheidung über die Annahme trägt das Gremium. Zuletzt genehmigte der Gemeinderat im Dezember 2015 die bis dahin eingegangenen Spenden. Dem Gemeinderat werden nun die im 1. Halbjahr 2016 eingegangenen Spenden zur Genehmigung vorgelegt.

  • TOP 5

    Sanierung der Toilettenanlage in der Alten Kelter – Genehmigung der Abrechnung

    Die Sanierung der Toilettenanlage in der Alten Kelter ist technisch abgeschlossen. Zwischenzeitlich sind auch alle Rechnungen für diese Baumaßnahme eingegangen. Dem Gemeinderat wird die Abrechnung mit Gegenüberstellung der veranschlagten und der tatsächlichen Kosten zur Genehmigung gegenüber gestellt.

  • TOP 6

    Erneuerung des Kanals und der Wasserleitung mit Fahrbahn im Hohlweg östlicher Teil und Straßensanierungsprogramm - Genehmigung der Abrechnung

    Der Austausch von Kanal und Wasserleitung mit anschließender Fahrbahnerneuerung im Abschnitt zwischen Blumenstraße und Schützenstraße war die Großinvestition des Jahres 2015 in der Gemeinde. In diesem Zuge wurden auch noch größere Fahrbahnsanierungsarbeiten an verschiedenen Stellen im Straßennetz durchgeführt. Auch diese Maßnahmen sind abgeschlossen und nach Eingang der Rechnungen kann dem Gemeinderat die Abrechnung zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • TOP 7

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hindenburgstraße 49“ – Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

    In der Gemeinderatssitzung am 29.04.2016 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hindenburgstraße 49“ beschlossen. Mit der Ausarbeitung des Plans wurde das Ingenieurbüro Käser aus Untergruppenbach beauftragt. Dieses hat den Plan samt örtlicher Bauvorschriften und Begründung im Entwurf ausgearbeitet. Diese Entwürfe werden dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt, dieser hat im nächsten Schritt die Auslegung zur ortsüblichen Bekanntmachung zu beschließen.

  • TOP 8

    Zukünftige Organisation des Gutachterausschusses – Übertragung von Aufgaben des örtlichen Gutachterausschusses auf die Große Kreisstadt Eppingen – Beschluss

    In der Juni-Sitzung des Gemeinderats wurden dem Gremium die Notwendigkeit zur interkommunalen Kooperation im Bereich des Gutachterausschusses sowie mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Dabei wurde konkret eine Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt Eppingen bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte und eventuell zusätzlich bei der Erstellung von Wertgutachten durch den örtlichen Gutachterausschuss vorgestellt. Das Gremium hat sich bei dieser Vorberatung für eine Übertragung von Aufgaben des örtlichen Gutachterausschusses sowohl bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte wie auch bei der Erstellung von Gutachten ausgesprochen. In der aktuellen Sitzung soll dies nun formell beschlossen werden.

  • TOP 9

    Neukalkulation der Bestattungsgebühren

    Für die Erfüllung der Pflichtaufgaben nach dem Bestattungsgesetz (Vorhalten und Betrieb eines Friedhofs, Durchführung von Bestattungen, Vergabe von Grabflächen, u.Ä.) erhebt die Gemeinde Gebühren auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation. Die Bestattungsgebühren der Gemeinde wurden letztmals 2009 neu kalkuliert. In der Zwischenzeit haben sich einerseits wichtige Kennzahlen dieser Kalkulation geändert, beispielsweise die Kosten der Friedhofsunterhaltung oder das Nachfrageverhalten nach bestimmten Grabarten. Zum anderen werden nach Umgestaltung eines Grabfeldes erstmals gärtnergepflegte Urnengräber angeboten. Aus diesen Gründen ist eine Neukalkulation der Bestattungs- bzw. Grabgebühren erforderlich, die durch die Firma Kurz Kommunalberatung aus Oedheim durchgeführt wurde. Dem Gemeinderat wird die Kalkulation vorgelegt, innerhalb derer hat er die jeweiligen Gebührensätze festzulegen. Die Änderungen sind dann in die Friedhofsatzung der Gemeinde aufzunehmen.

  • TOP 10

    Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde Cleebronn (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung vom 31.03.2004)

    Beim voran gehenden Tagesordnungspunkt legt der Gemeinderat die neuen Gebührensätze im Friedhofsbereich fest. Die Änderung der Gebührensätze muss innerhalb der Friedhofssatzung erfolgen, weshalb der Erlass einer Änderungssatzung notwendig ist.

  • TOP 11

    Bekanntgaben

  • TOP 12

    Anfragen